Chancen durch den Bürgerentscheid
Chancen durch den Bürgerentscheid
"Sind Sie dafür, dass die Stadt Maulbronn in einem Planfeststellungsverfahren zur Genehmigung einer Abfalldeponie DK1 im Steinbruch Lauster, eine ablehnende Stellungnahme abgibt?"
Der Bürgerentscheid soll eine Beitrag leisten, das Projekt einer Abfalldeponie im Steinbruch Lauster zu verhindern. Am besten wäre es, Verwaltungen und Betreiber würden auf die Planung mit Rücksicht auf einen erfolgreichen Bürgerentscheid verzichten, noch bevor das Planfeststellungsverfahren überhaupt eröffnet ist. Das scheint heute drei Jahre nach dem Bürgerentscheid unrealistisch. Der Enzkreis und die Mandatsträger im Kreistag stellen sich taub und stumm.
Der Bürgerentscheid hat dafür gesorgt, dass die Stadt Maulbronn auch unter dem neuen Bürgermeister in einem Planfeststellungsverfahren eine Absage erteilen wird. Dies hat Bürgermeister Treut immer wieder betont.
Welche Chancen ergeben sich aus dem Bürgerentscheid?
Die Stadt Maulbronn kann sich durch Klage wehren, wenn eigene Einrichtungen durch die Planung betroffen sind.
Feldwege der Stadt Maulbronn, über die zigtausende von Schwerlasttransporten fahren sollen müssen für den Transport der Abfälle freigegeben, umgebaut und für die Öffentlochkeit gesperrt werden.
Das betrifft: Verkehrssicherheit, Unterhaltungslast, Widmung und Funktionsfähigkeit kommunaler Wege
Wenn ein Planfeststellungsbeschluss die Gemeinde zwingt, ihre Wege für eine Nutzung freizugeben,
die sie nicht tragen kann oder will, ist das ein Eingriff in die Selbstverwaltung.
Wenn ein Planfeststellungsbeschluss die Gemeinde daran hindert, ihre denkmalpflegerischen Aufgaben zu erfüllen oder das Welterbe zu schützen, kann dies eine Verletzung der Selbstverwaltung sein. Die städtebauliche Entwicklung Maulbronns ist eng mit dem Welterbe verknüpft; eine Deponie beeinträchtigt die planerische Leitvorstellung der Kulturlandschaft. Bereits jetzt wehrt sich der Maulbronner Bürgermeister gegen Windräder, die ganz offensichtlich das Weltkulturerbe beeinträchtigen. Maulbronn hat sich nicht zuletzt mit dem Namenszusatz "Klosterstadt" eindeutig als kleine Stadt mit großem Erbe positioniert. Die Deponie im Steinbruch Lauster steht dazu in krassem Widerspruch.
Belange des Denkmalschutzes und des UNESCO‑Welterbes wurde bei der Auswahl des Steinbruch Lauster als Deponiefläche nicht berücksichtigt. Das kann als ein Abwägungsdefizit gerügt werden, das unmittelbar die Planungshoheit der Kommune betrifft.
Die Rechtslage hat sich 2024 geändert. Danach wäre die im Jahr 2017 erteilte Genehmigung zur Verfüllung des Steinbruch mit unbelasteter Erde nicht mehr möglich (siehe Drucksache 17/5069 Landtag BW). Insofern ist es fraglich, ob die Änderung der Erdverfüllung auf eine DK1 Deponie überhaupt noch so, wie von den Betreibern angestrebt, rechtlich zulässig und möglich ist.
Die Bürgerinitiative wird sich jedenfalls dafür einsetzen, dass die Stadt Maulbronn alle rechtlich möglichen Mittel ausschöpft, um eine Deponie im Steinbruch Lauster zu unterbinden.