Bürgerinitiative Maulbronn - Unsere Position
Bürgerinitiative Maulbronn - Unsere Position
Wir protestieren gegen eine zweite Deponie in Maulbronn! Wir wollen keine zweite Mülldeponie neben Wohngebieten, mitten in der UNESCO Klosterlandschaft Maulbronn!
2016/2017 wurde eine Rekultivierung des Steinbruchs Lauster mit unbelasteter Erde öffentlich angekündigt und genehmigt.
Nach Vorbereitung und Beschlüssen hinter verschlossenen Türen, wird 2019 plötzlich über die Presse und die Webseite der Stadt Maulbronn eine Abfalldeponie DK1 im Steinbruch Lauster als vollendete Tatsache und als unbedenkliche, geringfügige Abwandlung der angeblich notwendigen Rekultivierung des Steinbruchs verkündet.
Wir, die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Maulbronn, fühlen uns getäuscht und hintergangen. Dass man nahe an einem Steinbruchbetrieb wohnt, war klar und akzeptiert. Von einer Abfalldeponie der Klasse DK1 mit ca. 25 Meter Abstand (Abbaugrenze Steinbruch) vom nächsten Wohnhaus war aber niemals die Rede. Die Bürger fordern Rücksichtnahme und Verlässlichkeit in Bezug auf den Bestandschutz der Wohnverhältnisse in den angrenzenden Wohngebieten. Aber nicht nur das.
Wir erwarten dass sich öffentliche Verwaltungen nicht nur pro forma an Gesetze oder Regeln halten, sondern sachgerechte Entscheidungen transparent im offenen Dialog mit der Bürgerschaft treffen. Der Steinbruch Lauster ist fachlich betrachtet als Deponiestandort, völlig ungeeignet. Wie ergibt sich ein "WIN_WIN" (Wortwahl Landrat Rosenau) durch eine Abfalldeponie am Ortsrand für die Anwohner? Welcher Gewinn wird für die Landwirte, für die Erholungssuchenden, für das Naturschutzgebiet Roßweiher und vor allem für die Integrität=Unversehrtheit des Maulbronner UNESCO - Welterbe erzielt? Diese Fragen sind bis heute nicht beantwortet.
Den bisher einzig messbaren Gewinn hat der ehemaligen Eigentümer des Steinbruchs zu verzeichnen. Nach den veröffentlichten Bilanzen dürften rund sechs Millionen Euro für den ausgeräumten Teil des Steinbruch bezahlt worden sein. Die Grundlage für diesen lukrativen DEAL hat der Enzkreis mit seinem Vertrag mit der Betreiberfirma für die geplante Deponie gelegt. Durch die Aussicht auf einen Deponiebetrieb wurde eine massive Wertsteigerung des Geländes auf sechs Millionen Euro bewirkt.
Die ursprünglich angekündigte Teilverfüllung des Steinbruches mit Erde (Z0*) ist inzwischen selbst von den Vorhabensträgern als abfallwirtschaftlich nicht bedarfsgerecht, d.h als nicht durchführbar bezeichnet worden. (Quelle: Mühlacker Tagblatt vom 6.10.2022). Diese Umstände dürften den Fachleuten in den Firmen, aber auch in den Verwaltungen schon im Jahr 2016, als der Plan zu einer Verfüllung des Steinbruchs mit Erde öffentlich gemacht wurde, bekannt gewesen sein.
Der entscheidende Punkt: Tagebaue, wie der Sandsteinbruch in Maulbronn dürfen in Baden-Württemberg nur mit Erdaushub verfüllt werden. Dazu bedarf es einer Genehmigung durch die untere Behördenebene (Landratsamt). Erst dann, wenn solch eine Genehmigung vorliegt, kann der Inhaber der Genehmigung eine Änderung des Verfüllmaterials z.B. auf eine Deponie DK1 beantragen. Genau diesen Weg sind die Deponiebetreiber gegangen. Das erklärt warum 2016 erst eine Verfüllung mit Erde öffentlich angekündigt wurde und was dann nicht-öffentlich folgte und schließlich zur Bekanntmachung eine DK1 Deponie am 19. Dezember 2019 führte.
Es erklärt aber nicht, warum der Enzkreis gegen jede seriöse Bedarfsberechnung und dazu noch parallel zu den eigenen Plänen die Deponie Hamberg massiv zu erweitern, vorgibt, er habe zusätzlich auch noch Bedarf für eine DK1 Deponie ( 30 000 To/Jahr) im Steinbruch Lauster. Die Erklärung dafür steht noch aus u.a. weil der Enzkreis jede Auskunft zu den diesbezüglichen Entscheidungsabläufen in der Hamberg-Deponie Gesellschaft (HDG) mit der Begründung, es handle sich um Geschäftsgeheimnisse, abgelehnt hat.
Die Genehmigung zur Rekultivierung mit Erde (Z0) aus dem April 2017 ist kein Freibrief für die Ablagerung von Abfällen der Klasse DK1. Ein Deponiebetrieb ist keine Rekultivierung
Der Betrieb einer Abfalldeponie für schadstoffhaltige Abfälle der Klasse DK1 nach Deponieverordnung ist ein dauerhafter Eingriff in Natur- und Landschaft. Es geht um die Ablagerung von großen Mengen schadstoffhaltiger Abfälle, von denen eine potenzielle Umwelt- und Grundwassergefährdung ausgeht.
Eine Abfalldeponie der Klasse DK1 bleibt auf Dauer eine überwachungsbedürftige Altlast, die womöglich von nachfolgenden Generationen zu hohen Kosten noch saniert werden muss.
Mit dem Betrieb einer Abfalldeponie wird die Klosterlandschaft Maulbronn dauerhaft beschädigt. Der durch den Deponiebetrieb verursachte Eingriff in Natur und Landschaft kann durch die heute übliche Begrünung mit einer wasserdichten Deponieabdeckung nicht angemessen ausgeglichen werden. Wertvolle Kulturlandschaft wird zum Wegwerfartikel gemacht, nachdem zuvor die Bodenschätze ausgebeutet worden sind. Nach Ablauf des 30-jährigen Nachsorgezeitraums für die Betreiber wird die weitere langfristige Nachsorge für die Altlast und eine eventuelle notwendige Sanierung den nachfolgenden Generationen aufgebürdet. Dieser Umgang mit dem UNESCO-Welterbe Klosterlandschaft Maulbronn und den natürlichen Ressourcen ist nicht nachhaltig und steht u.a. in krassem Widerspruch zum Leitbildkonzept für die Klosterlandschaft (Leitbild für die Klosterlandschaft aus Arbeitsheft 36 Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege 2013).
Der Betrieb einer Abfalldeponie im Steinbruch Lauster bringt für sehr lange kaum überschaubare Zeiträume Risiken für die Bevölkerung und die Natur
Ein Deponiebetrieb bringt immer Risiken mit sich. Auch wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Abläufe definiert sind und die Betreiber versichern, diese einzuhalten, kommt es immer wieder zu Fehlern und unerwünschten Entwicklungen, die erst nach längerer Zeit entdeckt bzw. aufgedeckt werden. So wurden laut Stuttgarter Zeitung nicht nur auf der Deponie Burghof bei Horrheim, sondern auch auf der Deponie Hamberg, Maulbronn, jahrelang radioaktiv belastete Abfälle abgelagert, ohne dass die Bevölkerung informiert war. (Stuttgarter Zeitung „Radioaktive Abfälle Strahlende Handy-Abfälle nähren die Skepsis“- Von Markus Klohr 24.06.2016 - 07:00 Uhr)
Die Deponie Froschgraben, bei Schwieberdingen und Ihr Betriebsleiter kamen in die Schlagzeilen als asbesthaltige Abfälle nicht ordnungsgemäß abgelagert wurden (Stuttgarter Zeitung: „Schlamperei auf Schwieberdinger Deponie- Asbest-Krise kostet Köpfe - Markus Klohr, 11.03.2016 - 07:30 Uhr)
Deponien werden normalerweise im Außenbereich, Kilometer weit weg von der Wohnbebauung geplant und betrieben, um Risiken für Menschen und Umwelt zu vermeiden.
Nicht so in Maulbronn, die Deponie im Steinbruch Lauster ist vom nächsten Wohnhaus nur ca. 25 Meter vom Deponierand entfernt. Die Bürgerinitiative einen Wirkungsbereich von ca. 300 Metern (Wirkzone in Anlehnung an Regionalplanänderung 2015 weiter unten) um das Zentrum der geplanten Deponie und entlang der geplanten LKW Zufahrt in einer Karte skizziert. In diesem Umkreis von 300 Metern um die Deponie ist mit Belästigungen und Einwirkungen durch Lärm und Staub zu rechnen. Danach sind fast das gesamte Wohngebiet Wilhelmshöhe, die Anwohner der Danziger Straße und Teile des Schafhofes sowie der Stuttgarter Straße ab Wannenbachweg betroffen.
Eine zeitliche und räumliche Begrenzung des Deponiebetriebes ist zwischen Enzkreis und den Betreibern nicht festgelegt. Es drohen "endlose" Belästigungen und Belastungen für Mensch und Natur.
Wir müssen befürchten, dass der Deponiebetrieb erst dann eingestellt wird, wenn der Sandsteinabbau eingestellt worden ist. Der Betrieb der Abfalldeponie wird bisher mit 12 Jahren angeben und soll somit doppelt so lange dauern wie die ursprünglich angekündigte Verfüllung mit Erde. Parallel zum Betrieb der Abfalldeponie wird der Abbau von Sandstein weiter betrieben. Der Enzkreis hat die für den Steinabbau reservierte Fläche bereits als Erweiterungsfläche für die Deponie in Aussicht gestellt. Zitat Kreistag Enzkreis Beilage 134/2019: "Für die geplante Deponie wird die südliche Teilfläche (ca. 5,5 ha) des Steinbruchs verwendet. Der nördliche Teil, der weiterhin als aktiver Steinbruch von der Fa. Lauster genutzt wird, kann als Erweiterungsfläche dienen."
Solange der Sandsteinabbau fortschreitet, wird sich demnach auch das zur Verfüllung zur Verfügung stehende Gelände vergrößern.
Sollte der Steinbruchbetrieb alle im Regionalplan Nordschwarzwald als Vorrangflächen für den Sandsteinabbau (siehe Abbildung unten) gekennzeichneten Flächen in Anspruch nehmen, könnte sich der Steinbruch auf fast das Dreifache der bisherigen Fläche ausdehnen. Auch diese Bereiche müssten nach der Logik der Betreiber zugeschüttet werden. Dieser Prozess würde sich durch nachfolgende Erweiterungen der Deponie über Jahrzehnte hinziehen und zuletzt einen massiven Schaden in der Klosterlandschaft hinterlassen.
Nach diesem Schema wird seit Jahrzehnten mit der immer gleichen Begründung, der Eingriff in Natur und Landschaft sei dort, wo schon eine Deponie besteht, am geringsten, die Deponie am Hamberg erweitert. Derzeit ist erneut eine Vergrößerung der Deponie Hamberg in Arbeit.
Übersichtskarte Steinbruch Lauster:
- genehmigte Abbaufläche und Vorrangfläche für Sandsteinabbau, weiss schraffiert
- neues Interessensgebiet mit abbauwürdigen Sandsteinvorkommen direkt am Roßweiher, durchgehend rot umrandet
- Wirkungsbereich des Steinbruchbetriebes durch unterbrochene rote Linie umrandet.
Der Steinbruch Lauster ist als Standort für eine Abfalldeponie völlig ungeeignet
Der Steinbruch Lauster ist als Standort für eine Abfalldeponie völlig ungeeignet. Diese Tatsache wird ignoriert. Eine ordentliche Standortsprüfung und Auswahl nach fachlichen Kriterien hat nicht stattgefunden.
Für den Deponiestandort Steinbruch Lauster wurden keine Alternativen geprüft. Wichtige Standortskriterien wurden völlig außer Acht gelassen. Die im Steinbruch Lauster geplante Abfalldeponie kann die Kriterien, die lt. Gesetzgebung vorgeschrieben sind, nicht erfüllen:
ausreichender Abstand zur Wohnbebauung
Anforderung des Artenschutzes, ausreichender Abstand zu Naturschutzgebieten, FFH Schutzgebiete für Pflanzen und Tiere und Vogelschutzgebieten am Roßweiher
Geologie, undurchlässige Barriere-Schichten
ausreichender Abstand zu Wander- und Radwegen
Die Landkreise Ludwigsburg und Karlsruhe suchten bzw. suchen Deponiestandorte mit einem Mindestabstand von 300 Metern zu Wohnbebauung. Dieses Standortskriterium und viele andere betont der Enzkreis auch für die Erweiterung der bestehenden Deponie am Hamberg für den angeblich 196 Alternativstandorte im Enzkreis untersucht wurden. Tatsächlich wurden beide Standorte vorab, nicht-öffentlich von Verwaltungsspitzen und interessierten Betreibern festgelegt. Eine Berücksichtigung des UNESCO-Welterbe hat weder für den Standort Steinbruch Lauster noch für die Erweiterung der Deponie Hamberg stattgefunden.
Es darf für den Enzkreis und seine Aftragnehmer keine Ausnahmeregelungen oder Sonderkonditionen für Deponiestandorte geben! Es müssen landes- und bundesweite Standarts angewendet werden! Bei der Deponieplanung für den Steinbruch Lauster wird der Mindestabstand von 300 Metern zur Wohnbebauung ignoriert! Der Abstand zum Wohngebiet beträgt nur 25-50 Meter, der Abstand zum Naturschutz- und Vogelschutzgebiet Roßweiher liegt ebenfalls bei nur 25-50 Meter!
Feldweg am Naturschutzgebiet Roßweiher: Hier sollen 40 Tonnen Muldenkipper tagtäglich auf einem schmalen Feld- und Wanderweg schadstoffbelastete Abfälle anliefern - Menschen,Tiere und Pflanzen vertragen keinen Staub und Lärm. Wir verlangen mehr Respekt für uns, Tierwelt, die Landschaft und das kulturelle Erbe der Zisterzienser - UNESCO Welterbe.
Fußgänger und Radfahrer sollen sich im Begegnungsverkehr mit Schwerlastern erholen und die Klosterlandschaft erleben? Das ist unmöglich, die geplante Deponie zerstört ein lokal und regional unverzichtbares Naherholungsgebiet
Die Naherholung für die Maulbronner Bevölkerung am Naturschutzgebiet Roßweiher muss erhalten bleiben! Zahlreiche Wander- und Radwege, die der Naherholung und dem Tourismus dienen, werden durch den geplanten Schwerlastverkehr auf zentralen Streckenabschnitten unpassierbar. Feldwege sollen für den Schwerlastverkehr als Zufahrt dienen und müssen daher für Fussgänger und Radfahrer gesperrt werden.
Dies steht im Widerspruch zu dem Ziel, die einzigartige Klosterlandschaft für Besucher erlebbar zu machen. Der Roßweiher ist ein landschaftsästhetisches Highlight in einer hoch bedeutsamen Zone der historischen Klosterlandschaft.
Übersichtskarte der im Steinbruch Lauster geplanten Abfalldeponie mit schadstoffhaltigen Abfällen der Klasse DK1 mit den geplanten Zufahrtsvarianten 1 und 2 und der Zufahrt für Erdmaterial im Bereich der Stuttgarter Strasse, Die Karte wurde auf Basis des Lageplanes der Betreiber Firma Fischer, Weilheim erstellt, der am 14.12.2019 bei einer Infoveranstaltung in Zaisersweiher gezeigt und der Bürgerinitiative später als PDF zur Verfügung gestellt wurde. Die Flächen wurden von Hand in diese Karte übertragen, kleinere Abweichungen von der exakten Plangrundlage sind daher möglich.
Basiskarte von Google maps,Google satellite erstellt mit Mymaps von google
Die Karte wurde erstellt von: Martin Stankewitz , Stützenweg 9, 70794 Filderstadt
Das Naturschutzgebiet Roßweiher und der geplanten Biotopverbund werden beschädigt.
Das Naturschutzgebiet Roßweiher wird beeinträchtigt.
Das Naturschutzgebiet Roßweiher ist unverzichtbarer Lebensraum für sehr viele Vogelarten.
Ein Vogelschutzgebiet umfasst den Roßweiher und die Waldungen und den Hohenackersee südlich der Kreisstraße.
Die offizielle Artenliste (LUBW-Erfassungsbogen Naturschutzgebiet Roßweiher ) listet rund 200 Vogelarten auf. Alle diese Vogelarten sollen unempfindlich gegenüber LKW Verkehr und Lärm sein? Immer wieder wird auf die Bedeutung des Roßweiher als Naturoase, historischem Klosterteich und Wandergebiet hingewiesen (BNN, Klosterseen beherbergen zahlreiche Tierarten). In Zukunft soll hier in unmittelbarer Nähe auf einem Feldweg regelmäßig Schwerlastverkehr rollen, 16 LKW-Anlieferungen im Durchschnitt an 200 Arbeitstagen sind geplant, an manchen Tagen können es auch 20-25 LKW-Anlieferungen sein. Somit ist mit 30-50 LKW-Bewegungen pro Tag auf dem schmalen Feldweg zu rechnen.
Wir brauchen keinen weiteren Deponieraum auf Maulbronner Gemarkung, sondern die Rekultivierung der Deponie Hamberg.
Eine zweite Abfalldeponie in Maulbronn wird nicht benötigt.
Einen Mangel an Deponiekapazitäten für die Abfälle der Klasse DK1 gibt es in Baden-Württemberg nicht.
Laut Abfallbilanz 2020 des Landes Baden-Württemberg (Seite116) gab es Ende 2020 allein in den Regierungsbezirken Stuttgart und Karlsruhe ausgebaute Kapazitäten von rund 930 000 m³. Dazu kommen rund 3 098 0000 m³ an planfestgestellten Kapazitäten, die bei Bedarf sofort ausgebaut werden können. Die gesamten Kapazitäten in den Regierungsbezirken Stuttgart und Karlsruhe würden bei gleichbleibendem Verbrauch für mehr als 30 Jahre Entsorgungssicherheit gewährleisten.
Tabelle 8.5.3 Deponien Deponie Klasse I / Quelle Abfallbilanz Baden-Württemberg 2020
Tabelle 8.5.3 Deponien Deponie Klasse I / Quelle Abfallbilanz Baden-Württemberg 2024
Ein Vergleich der Abfallbilanzen von 2020 und 2024 (Tabellen 8.5.3 aus 2022 u. 2023) zeigt: die Summe der ausgebauten und planfestgestellten Kapazitäten für Abfälle der Klasse DK1 in den Regierungsbezirken Stuttgart und Karlsruhe hat nicht abgenommen, sondern von 4.031.332 m³ auf 4.232.023 m³ zugenommen. Die Einbau Volumina betrugen in Summe für die Regierungsbezirke Stuttgart und Karlsruhe im Jahr 2024 weniger als 70 000 m³ und liegen damit unter den Vorjahreswerten. Die bereits ausgebauten Kapazitäten reichen daher für mehr als 10 Jahre.
Die planfestgestellten Volumina belaufen sich auf mehr als das vierfache ca. 3,4 Millionen m³ . Insgesamt stehen damit Kapazitäten für mehr als 40 Jahre zur Verfügung!
Wir haben schon einen riesigen Abfallberg mit der Deponie Hamberg, die nur zu einem kleinen Teil der Entsorgungssicherheit im Enzkreis dient!
Die nächste, angeblich letzte Erweiterung der Deponie am Hamberg ist in Planung. Das Planfeststellungsverfahren soll in Kürze eröffnet werden. Die Erweiterung soll Raum für weitere 450000 m³ (ca. 800000 Tonnen) schadstoffhaltige Abfälle schaffen. Diese neue Kapazität könnte die Entsorgungssicherheit für den Enzkreis, für ca. 56 Jahre gewährleisten. Aber die Verwaltung des Enzkreis hat entschieden, dass auch in Zukunft 80 % der auf der Deponie Hamberg abgelagerten Abfälle nicht aus dem Enzkreis, sondern aus den umliegenden Landkreisen Rastatt, Karlsruhe und Ludwigsburg nach Maulbronn gebracht werden, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Wir fordern einen sparsamen Umgang mit den jetzt noch vorhandenen Kapazitäten, eine zweite Deponie in Maulbronn ist nicht notwendig.
Schandfleck Mülldeponie Hamberg Februar 2022 - Davon haben wir in Maulbronn bereits mehr als genug.
Wir wollen keine zweite Deponie in der UNESCO Klosterlandschaft Maulbronn !
Die Klosterlandschaft Maulbronn darf nicht zum Lückenbüßer für andere Landkreise werden. Wir wollen keinen weiteren Flächenfraß in der Klosterlandschaft durch Müllgeschäfte!
Nach eigenen Angaben ist die Betreiberfirma für die geplanten Deponie im Steinbruch Lauster gezwungen, Gelände für eine eigene, private Deponie zu finden, weil der Landkreis Ludwigsburg in Zukunft nicht mehr alle Abfälle abnehmen will. Ausgerechnet die Maulbronner UNESCO-Welterbe geschützte Klosterlandschaft soll nun zum Lückenbüßer werden. Die Erweiterung der Deponie Hamberg und die Deponie im Steinbruch Lauster sollen mit einem Gesamtvolumen von 750 000 m³ rund 1,3 Millionen Tonnen schadstoffhaltige Abfälle aufnehmen. Die für die Deponierung von Abfällen und somit von Altlasten kontaminierten Flächen in der Maulbronner Landschaft würden dadurch um fast 50 % vergrößert und von derzeit 13 ha auf ca. 20 ha anwachsen.
Die Abfalldeponie Im Steinbruch Lauster beschädigt die historische Klosterlandschaft und stellt das UNESCO Welterbe Prädikat der Klosterlandschaft infrage.
Der Steinbruch Lauster liegt dicht an der Kernzone der UNESCO-Welterbe geschützten Klosterlandschaft und unmittelbar neben dem Naturschutzgebiet Roßweiher, einem historischen Fischteich und dem Hauptsammelgraben des historischen Wassergrabensystems der Zisterzienser, die Teil der UNESCO-Welterbe geschützten Klosterlandschaft sind. Der Schutz bezieht sich nicht nur auf materielle Güter, sondern auch und gerade auf die immateriellen Werte der Klosterlandschaft als Kulturlandschaft. Ausufernde Mülldeponien stehen nicht für pfleglichen Umgang mit Landschaften der Zisterzienser.
Historische Klosterkulturlandschaft Maulbronn (Quelle: Foto Nr. 7 aus kuladig.de Klosterlandschaft Maulbronn, Kulturlandschaft digital)
Die Klosterlandschaft ist von unschätzbarem Wert für die Stadt Maulbronn.
Die untrennbar mit der Klosteranlage verbundene, von den Zisterziensern geprägte Kulturlandschaft bildet den Markenkern der Stadt Maulbronn, bestimmt deren Lebensqualität und Identität und nicht zuletzt auch ihre touristische Attraktivität als Klosterstadt.
Historische Kulturlandschaften, insbesondere solche mit UNESCO Welterbe Status, sind Denkmallandschaften, die besonderen Schutz nach Naturschutzrecht genießen:
§1 des Bundesnaturschutzgesetz
(4) Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere :
1. Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren,
2. Vorkommen von Tieren und Pflanzen sowie Ausprägungen von Biotopen und Gewässern auch im Hinblick auf ihre Bedeutung für das Natur- und Landschaftserlebnis zu bewahren und zu entwickeln,
3. zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich sowie großflächige Erholungsräume zu schützen und zugänglich zu machen.
Die UNESCO-Welterbe geschützte Kulturlandschaft gehört nach den Welterbestatuten zu den „unschätzbaren und unersetzlichen Besitztümern nicht nur eines jeden Volkes, sondern der Menschheit“. ..Für das Kloster Maulbronn wird die prominente Auszeichnung mit der einzigartigen Geschlossenheit der Anlage als Niederlassung des Cistercienserordens, mit seiner herausragenden Bedeutung für mittelalterliche Baukunst und – so formuliert es die Deutsche UNESCO Kommission – mit ihrer „nahezu ungestörten topographischen Situation“ begründet. Es wird dem Phänomen Rechnung getragen, das Maulbronn unübersehbar in besonderer Weise auszeichnet: Die Klosteranlage mitsamt der umliegenden, von den Mönchen einst systematisch zum Wirtschaftsraum ausgebauten Landschaft geben heute ein Abbild der cisterciensischen „Idee vom Ganzen“, das einmalig ist und zugleich Modellcharakter besitzt. Zitiert aus Analecta Cisterciensia 2010 ISBN 978-3-902694-29-4: ‚ "Die Idee vom Ganzen", Ergebnisse der Tagung: Kloster Maulbronn und "Die Idee vom Ganzen“, Karin Stober 2009).
Allein schon durch den erneuten Eingriff für die Erweiterung der Depoie Hamberg in die Waldungen am Hamberg wird nach Auffassung der Denkmalbehörden der UNESCO Welterbestatus für die Klosterkulturlandschaft gefährdet (Quelle: Protokoll Scoping-Termin vom 13. Oktober 2020 zum Planfeststellungsverfahren der Erweiterung der Deponie Hamberg in Maulbronn, Seite 4 ,Beitrag Frau Baldauf Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege). Eine zusätzliche Deponie mit Schwerlastverkehr direkt am Roßweiher sprengt jedes Maß.
Die Stadt Maulbronn hat die Kulturlandschaftsanalyse zur Klosterlandschaft aus dem Jahr 2009 als „Abwägungsmaterial“ in den Flächennutzungsplan mit aufgenommen. Die zentrale Forderung der Gutachter wurde darin übernommen:
“Für zukünftige Planungen wie im Flächennutzungsplan ist ein verantwortungsvoller und behutsamer Umgang mit der Kulturlandschaft und den Kulturellen Erbe erforderlich, der sich im Sinne eines Generationenvertrages der Nachhaltigkeit verpflichtet. Dem planenden und handelnden Menschen muss bewusst sein, dass die Spuren seiner Vorfahren in der Landschaft einmalig und nicht wieder herzustellen sind“ (FNP Maulbronn Seite 126 ff).
Die Deponiepläne für den Steinbruch Lauster stehen im krassen Gegensatz zu den im Flächennutzungsplan formulierten Abwägungskriterien.
Eine zusätzliche Deponie im Steinbruch Lauster, direkt am historischen Klosterteich und mit Zufahrt wenige Meter vom Hauptsammelgraben des historischen Grabensystems der Zisterzienser sprengt jedes Maß und gefährdet den Weltkulturerbe-Status der Klosterlandschaft.