Gastangler
Ausgabestellen für Erlaubnisscheine:
Für unsere Gewässer sind Gastkarten erhältlich.
Vereinsseen:
Tagesschein 15,00 € (18,00 €*)
(6 bis 20 WZ / 22 SZ Uhr)
Tagesschein + 20,00 € (23,00 €*)
(Folgetag bis 10 Uhr)
Wochenendschein 35,00 € (38,50 €*)
(Freitag bis Sonntag 19 Uhr / 3 Tage)
Wochenschein 50,00 € (55,00 €*)
(7 Folgetage, letzter Tag bis 19 Uhr)
Bitte beachten:
Nur in Begleitung eines Vereinsmitglieds.
Der Gewässerordnung ist Folge zu leisten!
*) Online Preis incl. Gebühr
Fließende Niers und Altarme.
Tagesschein 5,00 € (8,00 €*)
Monatsschein 25,00 € (28,00 €*)
Jahresschein 50,00 € (55,00 €*)
Der Gewässerordnung ist Folge zu leisten!
*) Online Preis incl. Gebühr
Mitnahme von Gastanglern an den Vereinsseen
"Gastangler können nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes an den Vereinsseen die Fischerei ausüben. Ein Mitglied darf maximal zwei Gäste mitnehmen. Die Gäste müssen im direkten Umfeld zum Mitglied ihre Angelstellen (nächst gelegene freie Angelstelle) einnehmen, um eine Aufsicht zu gewährleisten. Das Vereinsmitglied haftet in vollem Umfang mit, wenn durch Gäste Schäden an den Vereinseigentümern entstehen. Die Benutzung eines Belly Boats ist den Gastanglern gestattet."
Information Niers
Die Niers ist in unterschiedliche Losstrecken eingeteilt.
Für freie Lose können über die Niersgenossenschaft Angelscheine bezogen werden.
Verpachtete Lose obliegen dem Pächter, der eventuell Gastkarten ausstellt.
Beginn der Losstrecke 46:
900 m unterhalb der Niersbrücke: (Dondert) Am Sankt Georgsritt;
Höhe Bartenhof
Ende der Pachtstrecke Los 46:
Betonbrücke an der Fortstrasse Goch
Bild 1
Bild 2
Seit dem 01.01.2020 sind folgende Neuerungen für die Niers zu beachten:
Das Befischen unterhalb der Wehranlage Wissen (Bild 1) ist nur auf der Seite des Nierswanderweges erlaubt. Das Verbot des Betretens und Angelns betrifft linksseitig eine 400 Meter lange Strecke (rot) zwischen Schleusenanlage und dem Einlauf des Schlossgrabens in die Niers (Eigentumsrechte Wissen).
Ebenfalls ist das Betreten und Befischen des rechtsseitigen Uferstreifens (rot) entlang der Burgruine Hertefeld (Bild 2) nicht gestattet (Privatbesitz des Grafen von Eulenburg). Dieses betrifft die Niers zwischen Bundesstrasse 9 und dem Fährsteg (Niersbrücke).