Ein Antrag um Aufnahme in den Verein für das kommende Geschäftsjahr (01.Januar) ist jeweils durch Bewerbung mit Lichtbild im Zeitraum
vom 1. September bis 31. Oktober
eines laufenden Geschäftsjahres möglich.
Dabei ist zu beachten, dass nur so viele Neuaufnahmen erfolgen können, wie Plätze bis zur maximalen Mitgliederzahl (Mitgliederzahl wird von der Mitgliederversammlung bestimmt) frei geworden sind.
Einfach eine Anfrage mit Adressdaten (Name, Strasse, Ort, Telefon, Email) im genannten Zeitraum an unsere Kontaktdaten senden.
Bei Interesse ist eine Kontaktaufnahme
über den folgenden Kontaktlink oder per eMail an info@asv-weeze.de möglich.
Hierzu kann auch das Formblatt (Link unten) verwendet werden.
Bitte komplett ausfüllen und einsenden.
Postadresse: Elisabethstr. 6, 47652 Weeze
Eine Kündigung der Vereinsmitgliedschaft muss bis zum 30. September eines Geschäftsjahres erfolgen.
Jahresbeitrag bis 31.12.2027: 125,00 €
Beschluss der Jahreshauptversammlung 2022: Beitragserhöhung
zum 01.01.2026 auf 125,- €
und
zum 01.01.2028 auf 150,- €.
Mitgliederzahl: 250.
einmalig bei Aufnahme
einmalig bei Aufnahme
*)
Diese „passive“ Mitgliedschaft muss beim Vorstand beantragt werden. Am besten innerhalb des letzten Quartals eines Jahres.
Der Wechsel von „Aktiv“ zu „Passiv“ kann immer mit Anfang des Geschäftsjahres erfolgen (1. Januar).
Die „passive“ Mitgliedschaft enthält einen beitragsermäßigten Jahresbeitrag und keine Arbeitsersatzgelder.
Damit verbunden ist eine fehlende Fischereierlaubnis an den gesamten Vereinsgewässern.
Ein Mitglied mit passiver Mitgliedschaft kann an den Versammlungen des Vereins teilnehmen und ist auch stimmberechtigt. In den Vorstand kann dieses Mitglied nicht gewählt werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Beitrag für den Start der „passiven“ Mitgliedschaft an den aktuellen Jahresbeitrag angelehnt. Nach der Probephase kann eine Änderung des Beitragssatzes über die Gebührenordnung geregelt werden und auch nach unten korrigiert werden.