Kanalanschluss Berechnung

Wer bestimmt die Gebüren und Beiträge

Bemessung der Kanalbenützungsgebühr

Die laufende Kanalbenützungsgebühr wird in der Regel nach dem Ausmaß der aus dem tatsächlichen Wasserverbrauch herrührenden Inanspruchnahme der Anlage berechnet. Der tatsächliche Wasserverbrauch wird entweder durch Wasserzähler der Gemeinde gemessen, oder wenn solche nicht vorhanden sind, nach den Verbrauch beeinflussenden typischen Merkmalen geschätzt.

Ist das Ausmaß des tatsächlichen Wasserverbrauches infolge Wasserbezug aus anderen als gemeindeeigenen Anlagen der Gemeinde nicht bekannt, so hat der Gebührenpflichtige dieses Ausmaß der Gemeinde in geeigneter Weise nachzuweisen (z.B. durch Einbau einer Wasseruhr entweder auf eigene Kosten oder gegen Kostenersatz durch die Gemeinde). Der so festgestellte Wasserverbrauch ist sodann der Kanalbenützungsgebühr zu Grunde zu legen.

Bemessung des Kanalanschlussbeitrages

Der Kanalanschlussbeitrag wird ausgehend von den Bewertungseinheiten ermittelt. Diese sind nach den Ansätzen des Gemeindekanalisationsgesetzes – K-GKG, LGBl. Nr. 62/1999 i.d.g.F. festgelegt und mit dem Beitragssatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Werden Gebäude oder deren Verwendung geändert, oder werden an den Kanal angeschlossene befestigte Flächen sowie Dachflächen vergrößert, so ist ein Ergänzungsbeitrag zu entrichten, wenn sich aus einer solchen Maßnahme eine Erhöhung der dem Kanalanschlussbeitrag zu Grunde gelegten Bewertungseinheiten um mindestens 0,250 Einheiten ergibt. Die Einhebung von Kanalanschlussbeiträgen dient zur Deckung der Kosten der Errichtung von Kanalisationsanlagen.