Selbstablesung

Eigenwasser- Zähler

ANMERKUNG EICHJAHR:

Weiters möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass der Eigenwasserzähler alle fünf Jahre durch einen neuen geeichten ersetzt werden muss, da dies vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen gemäß § 7 Abs. 2 des Maß- und Eichgesetztes (MEG) BGBl. 152/1950 i.d.g.F gesetzlich geregelt ist. (Vor Fristablauf erfolgt vom Abwasserverband Faaker See eine gesonderte Benachrichtigung).

Sollten Sie Probleme bei Ihrer Ablesung haben, so wenden Sie sich telefonisch bitte an 04254/2262

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe

Das Eichjahr befindet sich im Deckel des Zählers oder auf der Werksplombierung!