Selbstablesung
Eigenwasser- Zähler
Eigenwasser- Zähler
ANMERKUNG EICHJAHR:
ANMERKUNG EICHJAHR:
Weiters möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass der Eigenwasserzähler alle fünf Jahre durch einen neuen geeichten ersetzt werden muss, da dies vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen gemäß § 7 Abs. 2 des Maß- und Eichgesetztes (MEG) BGBl. 152/1950 i.d.g.F gesetzlich geregelt ist. (Vor Fristablauf erfolgt vom Abwasserverband Faaker See eine gesonderte Benachrichtigung).
Sollten Sie Probleme bei Ihrer Ablesung haben, so wenden Sie sich telefonisch bitte an 04254/2262
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe
Das Eichjahr befindet sich im Deckel des Zählers oder auf der Werksplombierung!