Altersfreigabe: Ab 15 Jahren / unter 15 Jahren nur bis 20 Km/h
Führerschein: Nicht erforderlich.
Versicherung: Keine Pflicht.
Helmpflicht: Keine gesetzliche Pflicht, jedoch wird das Tragen eines Helms empfohlen.
Altersfreigabe: Ab 15 Jahren.
Führerschein: Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich.
Versicherung: Versicherungskennzeichen notwendig und muss deutlich Sichtbar sein!
Helmpflicht: Ja, gesetzlich vorgeschrieben.
Hinweis: Diese Fahrzeuge gelten als Mofas.
Altersfreigabe: Ab 16 Jahren.
Führerschein: Klasse AM oder höher erforderlich.
Versicherung: Versicherungskennzeichen notwendig und muss deutlich Sichtbar sein!
Helmpflicht: Ja, gesetzlich vorgeschrieben.
Hinweis: S-Pedelecs gelten als Kleinkrafträder und dürfen nicht auf Radwegen fahren
Bauteil / Maßnahme
Zulässig
Bedingungen / Hinweise
Motor, Steuerung, Akku, Display
❌ Nein
Änderungen nur mit ausdrücklicher Freigabe des Pedelec (E-Bike) Herstellers (Schriftlich). Tuning führt zum Verlust der Betriebserlaubnis und macht das E-Bike rechtlich zu einem Kraftfahrzeug.
AKKUS, Controller, Motor so wie Display dürfen nur Original von Hersteller verwendet werden.
Gasgriff/Gashebel
❌ Nein
Bremsanlage, Federgabel, Rahmen
⚠️ Eingeschränkt
Austausch nur mit Freigabe des Herstellers oder bei Vorlage eines gültigen Prüfzeugnisses (Teilegutachten). Sicherheitsrelevante Bauteile dürfen nicht beliebig ersetzt werden.
Reifen, Lenker, Vorbau, Scheinwerfer
⚠️ Eingeschränkt
Austausch nur mit Schriftlicher Freigabe des Fahrzeugherstellers. Bauteile müssen den technischen Anforderungen entsprechen.
Reifen müssen entweder die gleichen wie von E-Bike Hersteller sein oder die gleiche ETRO so wie über eine E-Bike Freigabe Verfügen. (Steht immer deutlich auf den Reifen)
Pedale, Rücklicht, Ständer, Klingel
✅ Ja
Diese Teile können ohne spezielle Freigabe ausgetauscht werden.
Zubehör (z. B. Spiegel, Hupe)
⚠️ Eingeschränkt
Anbau nur mit gültigem Prüfzeugnis oder Teilegutachten.
Ändern der Übersetzung
❌ Nein
Nachrüstung von Motoren an Fahrrädern
❌ Nein
Nachrüstung macht das Fahrrad rechtlich zu einem Kraftfahrzeug. Es gelten dann die Maschinenrichtlinie und EMV-Richtlinie.
Tuning (z. B. Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben)
❌ Nein
Führt zum Verlust der Betriebserlaubnis, Versicherungsschutz und wird rechtliche Konsequenzen haben.
Wichtiger Hinweis: Jegliche Veränderungen am E-Bike sollten stets mit dem Hersteller abgestimmt werden. Unzulässige Umbauten können nicht nur die Sicherheit gefährden, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen!
Wichtige Information für alle Kunden:
Aus rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen reparieren wir ausschließlich Fahrräder und E-Bikes, die für den deutschen Markt zugelassen sind.
Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen:
✅ Das Fahrrad oder E-Bike muss eine CE-Kennzeichnung oder eine Konformitätserklärung besitzen.
✅ Die Motorleistung eines E-Bikes darf maximal 250 Watt betragen (Pedelec-Regelung).
✅ Die Motorunterstützung endet bei maximal 25 km/h.
✅ Das Fahrrad/E-Bike muss für den Verkauf innerhalb Deutschlands vorgesehen sein.
✅ Ein Typenschild oder eine Seriennummer muss vorhanden und lesbar sein.
❗ Fahrräder oder E-Bikes, die diese Anforderungen nicht erfüllen (z.B. US-Importe, getunte Modelle, S-Pedelecs ohne Zulassung), dürfen wir leider nicht annehmen oder reparieren.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Ihr Team von 2Rad Korth 🚲