Kündigung

§ 11 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft im Verein endet durch

a) Erklärung des Austritts,

c) Ausschluß aus dem Verein.

2. Die Erklärung des Austritts kann nur jeweils für den Schluß eines Quartals unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist schriftlich erfolgen.

3. Der Vorstand kann ein Mitglied aus dem Verein ausschließen, wenn

a) das Mitglied trotz Mahnung den fälligen Beitrag nicht bezahlt und mehr als 6 Monate mit den Zahlungen rückständig ist

b) das Mitglied diese Satzung oder die Beschlüsse der Organe in gröblicher Weise verletzt und das Ansehen sowie die Interessen des Vereins oder seiner Abteilungen schädigt und sich innerhalb und außerhalb des Vereins unehrenhaft verhält.

4. Der Ausschluß ist dem Mitglied mit den Gründen schriftlich mitzuteilen. Sollte das Mitglied unbekannt verzogen sein, gilt ihm das Schreiben drei Tage nach Versendung des Ausschlusses an die letzte bekannte Adresse als zugegangen. .

5. Dem Ausgeschlossenen steht das Recht zu, beim Vorstand binnen eines Monats nach Zustellung des Ausschlußbescheides Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig, sofern der Vorstand dem Einspruch nicht stattgibt.

6. Mit Beendigung der Mitgliedschaft entfallen alle Rechte gegen den TUS Fockbek; dagegen bleiben die Verbindlichkeiten.

(Muster siehe unten)