Coronaschutzverordnung gültig ab 11.01.2021
Ab dem 11. Januar 2021 gilt eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung. https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-01-07_coronaschvo_ab_11.01.2021_lesefassung.pdf Das Wesentliche kurz zusammengefasst: - Es dürfen sich max. 2 Personen aus max. 2 Haushalten treffen (zzgl. zu betreuender, begleiteter Kinder).
- Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen bis zum 31.01.2021 untersagt.
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch am Arbeitsplatz verpflichtend, sofern 1,5 m zu weiteren Personen nicht eingehalten werden kann.
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch auf dem Gelände/Parkplatz/Zuweg eines Geschäftes verpflichtend.
- Kreise und kreisfreie Städte, in denen der Inzidenz-Wert größer als 200 ist, können zusätzliche Schutzmaßnahmen treffen.
- Kreise und kreisfreie Städte, in denen der Inzidenz-Wert kleiner als 50 ist, können Reduzierungen von Schutzmaßnahmen abstimmen.
Was es daraus abgeleitet aktuell in unserem Verein zu beachten gilt, finden Sie hier. Die geltenden Abstands- und Hygieneregeln finden Sie hier. Themen: Heimat - Natur - Geschichte - Kultur
Zur Finanzierung wird ein Betrag von 4,00 € erbeten, SGV-Mitglieder zahlen 3,00 €
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