Holznutzung im Orsbacher Wald

Vorgehen bei der Holznutzung                                                                                                                                    Stand: 14.12.2020

Die Stadt Aachen als Waldeigentümerin räumt den Orsbacher Bürgern die Nutzung von Brennholz aus dem Orsbacher Wald ein. Hierzu weist die Forstverwaltung jährlich Brennholz in einem Waldstück aus. Die Orsbacher Bürger organisieren in Selbstverwaltung die Verteilung des durch die Stadt Aachen zugeteilten Brennholzes auf Grundlage dieser Nutzungsvereinbarung. Die Forstverwaltung akzeptiert die vorliegende Fassung der Vereinbarung zur Brennholznutzung als Grundlage zur Brennholznutzung der Orsbacher untereinander. Der Brennholznutzer verpflichtet sich, untenstehenden Verhaltensregeln nachzukommen um somit seinen Beitrag zum Erhalt des Biotops sowie des Orsbacher Nutzungsrechts zu leisten.

 

1. Holznutzung, Vergabe von Holzlosen

1.1. Die Holznutzung ist wie im Grundbuch beschrieben, den Bürgern von Orsbach vorbehalten für den eigenen Hausbrand, wobei je ein Los pro Haushalt zugeteilt werden kann. Holzlose werden ausschließlich durch das jährliche Vergabeverfahren oder Sondervergaben zugeteilt. Eine Weitergabe des Loses an Dritte ist nicht im Sinne der Nutzungsüberlassung und daher ausgeschlossen. Die Loszuteilung wird gegenüber der Stadt Aachen offengelegt.

1.2 Voraussetzung für die Vergabe eines Holzloses ist das Vorliegen der schriftlichen Einwilligung in die Vereinbarung zur Holznutzung. Dies geschieht durch den Antrag auf ein Holzlos zu Anfang jeder Saison. Weiterhin müssen die notwendigen Sägeberechtigungen vorliegen, oder die Nennung der Beauftragten in Kombination mit deren Sägeberechtigungen.

1.3. Nicht bearbeitete Stücke aus der laufenden Saison können in der folgenden Saison noch genutzt werden. Holznutzung ist Pflege für den Wald, d.h. vergebene Lose verpflichten zur Nutzung und verfallen nach dem Nutzungszeitraum.

1.4. Das Vorgehen in der Auswahl der Nutzungsstücke regelt sich nach den Vorgaben des Landschaftsplanes, die Auszeichnung und Zuweisung der Flächen zur Nutzung geschieht durch das Forstamt Aachen.

1.5 Zuwiderhandeln gegen die Vereinbarung zur Holznutzung kann die mit der Stadt Aachen vereinbarte Holzentnahme gefährden und führt beim Zuwiderhandelnden zum Ausschluss bei der Brennholzzuteilung.

1.6 Die jeweils aktuelle Fassung der Vereinbarung zur Holznutzung wird veröffentlicht unter:

https://sites.google.com/site/orsbach/home/holznutzung

Der Orsbacher Forst ist wie andere Waldflächen der Stadt Aachen FSC® zertifiziert.

Hierdurch bestehen festgelegte Kriterien zur Nutzung der Waldflächen, die durch das Forstamt Aachen auferlegt wurden und im Folgenden genannt werden.

2. Sicherheit

2.1. Für das Verarbeiten von Holz im Wald ist die der Tätigkeit entsprechende Sägeberechtigung zwingend notwendig. Liegt keine Sägeberechtigung vor, wird kein Los zugeteilt. Die Sägeberechtigung wird mit der Anmeldung für ein Holzlos in Kopie abgegeben. Hat der Nutzer selbst keine Sägeberechtigung, kann er Dritte beauftragen zu sägen. Diese müssen eine Kopie der Sägeberechtigung mit der Anmeldung zum Los hinterlegen.

2.2. Der Nutzer verpflichtet sich bei Waldarbeiten den geforderten Sicherheitsmaßnahmen (auch Bekleidung) nachzukommen, um seine Sicherheit und die der anderen zu gewährleisten. Es sind Arbeits- und Gefahrenbereiche zu sichern, damit für Besucher des Waldgebietes und Teilnehmer an Waldarbeiten keine Gefahr durch herabfallende Äste oder fallende Bäume entsteht.

2.3 Im Orsbacher Wald besteht in der Regel keine deutsche Mobilfunkabdeckung. Der reguläre Notruf 112 wird nicht in Deutschland aufgenommen, sondern in den Niederlanden. Hierdurch kann es zu Verzögerungen und Problemen beim Auffinden der Unfallstelle kommen.

Wir bitten darum, die folgende örtliche Nummer im Mobiltelefon zu speichern und im Bedarfsfall anzurufen:      

                                                                       00 49 241 19 296

3. Arbeiten im Wald

Beim Orsbacher Wald handelt es sich um ein Naturschutzgebiet.

Den vom Forstamt zur Nutzung festgelegten Vorgaben ist unbedingt Folge zu leisten und die jeweilige Entnahme ist schonend für den verbleibenden Bestand auszuführen.

3.1. Verwendung von Biokettenöl ist zwingend.

3.2. Das Befahren der Waldflächen ist nicht erlaubt.

3.3. Der Nutzungszeitraum beginnt am 01.12 und endet am 31.03 des Folgejahres.

3.4. Bei Auszeichnung einer Hochwaldzone werden die zu fällenden Bäume ausgezeichnet und nummeriert. Haselnuss kann vollständig gerodet werden (auch Äste dünner 7 cm).

3.5. Niederwald

Bei einer Niederwaldzone werden die Bäume markiert, die nicht gefällt werden dürfen. Beim Ausdünnen von ausgezeichneten Niederwaldflächen ist folgendermaßen vorzugehen:

Alle nicht markierten Bäume der folgenden Arten dürfen gefällt werden:

Eiche, Buche, Esche, Ahorn  Hainbuche, Birke und Aspe.

Alle Äste der gefällten Bäume dieser Arten, die dünner als 7cm Durchmesser sind, müssen im Wald verbleiben. Diese Reste sind flächig zu verteilen und nicht zu schichten. Ausnahme: Haselnuss kann vollständig (auch Äste dünner 7 cm) genutzt werden.

4. Teilnahmebeitrag

Die Administration der Waldnutzung erfordert ein geringes jährliches Budget. Hierzu wird von jedem Nutzer ein Entgelt von 5 € erhoben, das er bei der Anmeldung abgibt oder bei Vergabe der Holzlose an die Nutzer einbehalten wird.

Roland Geerkens, Bungartsweg 3        rolandgeerkens@hotmail.com

Ralf Quix, Lemierser Berg 25               ralf.quix@freenet.de

Norbert Dicken, Lemierser Berg 42      norbert.dicken@t-online.de

Weitere Informationen zur Saison 2020/21 siehe PDF-Dokument unten