Hinweise:
Kernbuchungszeit: 8.30 - 13.00 Uhr. Eine Mindestbuchungszeit von 21 Wochenstunden ist vorgegeben.
Die Beiträge richten sich nach den Buchungszeiten und sind in 12 Monatsraten zahlbar.
Der Durchschnitt errechnet sich nach den Wochenstunden.
Beispiel: Ein Kind geht Mo. - Mi. von 8:00 - 15:30 Uhr und am Do. und Fr. von 8:00 - 13:30 Uhr in den Kindergarten.
Das ergibt 33,5 Std. pro Woche = 6,3 Std. pro Tag -> ergibt 6-7 Std. Buchungszeit.
Darin enthalten ist der Essensbeitrag von 105,80/Monat für eine vollwertige, vegetarische, biologische Vollverpflegung während der Kita-Zeit. Unser Essen beinhaltet: Frühstück, warmes Mittagessen, Mittagsobst am Nachmittag sowie alle Getränke.
Kindergarten- und Krippenbeiträge (gültig ab September 2025):
Durchschnittliche tägliche Nutzungszeit
Kernzeit: 4-5 Stunden
Krippe:
4 - 5 Std.
257,- € Grundbetrag
105,80 € Essen
362,80 € Gesamt
5 - 6 Std
272,- € Grundbetrag
105,80 € Essen
377,80 € Gesamt
6 - 7 Std.
287,- € Grundbetrag
105,80 € Essen
392,80 € Gesamt
7 - 8 Std.
302,- € Grundbetrag
105,80 € Essen
407,80 € Gesamt
8 - 9 Std.
317,- € Grundbetrag
105,80 € Essen
422,80 € Gesamt
9 - 10 Std.
332,- € Grundbetrag
105,80 € Essen
437,80 € Gesamt
Durchschnittliche tägliche Nutzungszeit
Kernzeit: 4-5 Stunden
Kindergarten:
4 - 5 Std. ohne Elternbeitragszuschuss mit Elternbeitragszuschuss* 100,-€
176,- € Grundbetrag 76,- €
105,80 € Essen 105,80 €
281,80 € Gesamt 181,80 €
5 - 6 Std
192,- € Grundbetrag 80,- €
105,80 € Essen 105,80 €
297,80 € Gesamt 197,80 €
6 - 7 Std.
208,- € Grundbetrag 108,- €
105,80 € Essen 105,80 €
313,80 € Gesamt 213,80 €
7 - 8 Std.
224,- € Grundbetrag 124,- €
105,80 € Essen 105,80 €
329,80 € Gesamt 229,80 €
8 - 9 Std.
249,- € Grundbetrag 149,- €
105,80 € Essen 105,80 €
349,80 € Gesamt 249,80 €
9 - 10 Std.
256- € Grundbetrag 156,- €
105,80 € Essen 105,80 €
361,80 € Gesamt 261,80 €
*den Elternbeitragszuschuss gilt für alle Kinder, ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und
wird bis zur Einschulung gezahlt.
Einführung des Bayerischen Krippengeldes zum 1. Januar 2020
Der Bayerische Landtag hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines bayrischen Krippengeldes am 5. Dezember 2019 beschlossen.
Stichtagsprinzip: Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes (nach dem 1. Januar 2017 geboren und bereits ein Jahr alt) mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen für den Besuch einer nach BayKiBiG-geförderten Einrichtung entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen.
Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Es wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen Einkommensgrenze von 60.000 Euro gezahlt.
Auszahlung: erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller.
Das Krippengeld wird bis zum 31. August des Kalenderjahres gezahlt, in dem das dritte Lebensjahr vollendet ist.
Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zur Verfügung.