Flugplatzreglement der IG Mooshof in Büron
Jeder Modellpilot weiss, wie schwierig es heute ist ein geeignetes Fluggelände zu finden. Das Flugplatzregelement dient dazu, einen möglichst sicheren Betrieb zu gewährleisten. Jedes Mitglied ist verpflichtet, zur Sicherheit am Boden und in der Luft beizutragen. Die Lärmbelästigung für die Anwohner soll möglichst tief gehalten werden. Nur durch einen geregelten Flugbetrieb haben wir Gewähr auf diesem schönen Fluggelände möglichst lange bleiben zu dürfen.
Es muss im Interesse jedes einzelnen sein, dieses Flugplatzreglement genau zu befolgen. 1. Parkplätze
Fahrzeuge sind vor der Scheune der Familie Wyss abzustellen. Die Ausfahrt der Garagen ist freizuhalten.
2. Modellpark
Die Modelle sind an der für diesen Zweck gemähten Stelle abzustellen. Abfallentsorgung geschieht zu Hause.
3. Flugzeiten
Montag-Freitag
9.00 – 12.00
und
13.30 – 20.00
Samstag
9.00 – 12.00
und
13.30 – 18.00
Sonntag* (nur Elektro)
13.30 – 17.00
*Es ist darauf zu achten, dass nur geräuscharme Elektromodelle eingesetzt werden: z.B. keine Impeller!
4. Motorflugmodelle
Bei Verbrennermodellen (inkl. Motorsegler) dürfen sich gleichzeitig maximal drei Modelle in der Luft befinden. Elektromodelle sind von dieser Regelung ausgenommen.
5. Flugbetrieb
Geflogen wird grundsätzlich zwischen Bahnlinie und Piste. Starts und Landungen sind laut hörbar anzukündigen.
Beim Flugbetrieb stehen die Piloten nahe beisammen damit die Kommunikation untereinander stattfinden kann.
Das Überfliegen von Zuschauern, des Modellparks, der anderen Piloten und auf den Feldern arbeitender Personen ist strikte verboten!
Ebenso ist das Überfliegen der umliegenden Bauernhöfe zu unterlassen.
Es ist darauf zu achten, dass nicht zu grossräumig, vor allem nicht in der Nähe der Wohnhäuser von Büron und Geuensee geflogen wird und dadurch die Anwohner belästigt werden.
Tiefflüge sind nur im Pistenbereich quer (rechtwinklig) zur Piste erlaubt.
Aus Sicherheitsgründen befinden sich bei Modellhelikopterflügen keine anderen Motormodelle (ausser Motorsegler) gleichzeitig in der Luft. Motorsegler meiden möglichst den Flugbereich des Helis.
Heli-Piloten tragen den Helikopter am Modellpark vorbei.
6. Flugmodelle
Es dürfen nur intakte und flugsichere, dem Können des Piloten angepasste Motormodelle eingesetzt werden. Ratschläge des Platzwartes müssen befolgt werden.
7. Fliegerische Voraussetzungen
Piloten, die ein sicheres Starten und Landen auf der Flugpiste (noch) nicht beherrschen, dürfen nur unter Aufsicht eines erfahrenen Motormodell - Piloten fliegen.
Aussenlandungen sind grundsätzlich zu vermeiden, auch wenn angrenzende Felder gemäht sind. Suchaktionen sind möglichst unauffällig (Landbesitzer) durchzuführen und ev. Landschäden möglichst klein zu halten.
8. Lärmemissionen
Jeder Pilot hat dafür zu sorgen, resp. das Nötige zu unternehmen, dass seine Modelle möglichst leise sind.
Diesbezügliche, sachliche Anregungen anderer Piloten sind zu respektieren. Sachlich begründete Korrekturanweisungen vom Platzwart sind zu befolgen.
9. Gastpiloten
Solche sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Präsidenten auf dem Fluggelände zugelassen. Das einladende IG-Mitglied ist für die Einhaltung des Flugplatzreglements und der erlaubten Kanäle verantwortlich!
10. Kanalbelegung
Die Kanalbelegung ist zwingend einzuhalten.
Die Vereinbarung mit dem Modellflugverein Sursee ist verbindlich.
Änderungswünsche sind dem Präsidenten sofort mitzuteilen. Er führt eine aktuelle, verbindliche Liste.
Dieses Reglement ist seit der GV im September 2008 in Kraft und wurde an der GV im Oktober 2017 den neuen Gegebenheiten angepasst und von der Versammlung genehmigt.