A.S.B.L. Le Fusil Arlon
Deutsch
Vorstellung
"Le Fusil" wurde 1974 von einer Handvoll Enthusiasten in Form eines De-facto-Vereins mit dem ersten Präsidenten Herr René Desiron gegründet (von 1974 bis 1975), schnell durch Herrn Robert Berck ersetzt (von 1975 bis 1982) und selbst ersetzt von Herrn Michel Vander Elst (von 1982 bis 2019). Da seine Aktivitäten rasch zunahmen, war "Le Fusil" gezwungen Statuten zu verabschieden und konsequentere Räumlichkeiten zu finden.
Die VoG (Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht) "Le Fusil, Association de Collectionneurs d'Antiquités Militaires et Uniformes" (F.A.C.A.M.U.) besteht seit 1984 in seiner jetzigen Form. Ihr Ziel ist es, durch Austauschbörsen zwischen Sammlern zur Erhaltung des militärischen Erbes beizutragen. Bei seiner Schaffung, der Verein seine Militaria Börse im Weißen Haus in Arel (1974) organisiert, bevor er in den Salle le Printemps von Arel (1976) und schließlich in die Halle polyvalent von Arel (1984) mit einer Fläshe von 3000m² zog.
Dieser Militaria Börse findet alle zwei Monate statt und ermöglicht es, dort – unter strikter Einhaltung der geltenden belgischen Gesetzgebung – verschiedene Gegenstände, Dokumente und Erinnerungen zu finden, die sich auf die verschiedenen Konflikte beziehen. Wenn die beiden Weltkriege das Hauptangebot konzentrieren, ist es auch möglich, Elemente zu finden, die von der napoleonischen Ära bis zu den aktuellen Konflikten reichen.
Die von "Le Fusil" organisierte Militaria Börse basiert größtenteils auf Mitgliedern und bringt 160 registrierte Aussteller für das Jahr zusammen und ist eines der wichtigsten regulären Börsen in Europa.
Militaria Börsen Termine für 2024
28 Januar
31 Märtz
26 Mai
28 Juli
29 September
24 November
Zeitfenster
08:30 Uhr für Aussteller und VoG "Le Fusil" Vereinsmitglieder sowie seine Ehrenmitglieder.
HINWEIS: wenn ein Aussteller nicht vor 09:15 Uhr angekommen ist, kann sein Tisch Gelegenheitsaussteller zugeschrieben werden.
09:15 Uhr für Besucher.
Die Militaria Börse endet gegen 12:30 Uhr.
Aussteller
Nur Mitglieder, deren Mitgliedsbeitrag in Ordnung ist (siehe Modalitäten unten) dürfen ausstellen und verkaufen.
Wenn Sie einen ganzjährigen Standort wünschen, können Sie uns über das unten stehende Kontaktformular unter Angabe der gewünschten Länge kontaktieren.
Obwohl unsere Standorte für das Jahr reserviert sind, ist es auch möglich, gelegentlich einen Aussteller zu haben, der aufgrund einer Verhinderung nicht anwesend sein kann. Wenn Sie gelegentlich ausstellen möchten, laden wir Sie ein, sich vor der Militaria Börse, an der Sie teilnehmen möchten, mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir Ihnen einen Standort sichern können, durch Angabe der gewünschten Länge (siehe Preise unten). Andernfalls können Sie weiterhin an die Militaria Börse gehen, ohne jedoch sicher zu sein, dass Sie die gewünschte Tischlänge bekommen.
Preise und Anmeldeverfahren
Preise:
Für Besucher:
Kostenlos für Frauen und Kinder (unter 16);
10 € für Männer.
Für Mitglieder: 22 € für das Jahr 2024 (von Januar 2024 bis Januar 2025 inbegriffen).
Für Aussteller: Le Fusil 2024
Modalitäten für den Beitritt von Mitglieder:
Die Mitgliedschaft erfolgt durch Ausfüllen des Formulars, das entweder in Papierform an der Rezeption oder auf Anfrage in einer digital Version erhältlich ist (Die Zahlung kann erst nach Bestätigung des Anmeldeformulars erfolgen).
HINWEIS: Aufgrund der Zahlungs- und Postfristen können Anfragen – ausgenommen Aussteller – weniger als zwei Wochen vor der Militaria Börse nicht berücksichtigt werden.
Modalitäten für die Zahlung:
Für alle Mitglieder, Zahlung durch Banküberweisung auf das belgische Konto;
Für neue Mitglieder die sich auf der Militaria Börse einschreiben, Zahlung mit Bargeld.
HINWEIS: die Mitgliedskarten werden wenige Tage vor die Militaria Börse nach Zahlungseingang verschickt.
Wichtigsten Voraussetzungen:
Volljährig sein;
Bestehende belgische Gesetze zu befolden.
Lokalisation
Die Militaria Börse finden in der Hall Polyvalent in der Stadt Arel statt.
Adresse:
Parc des Expositions 2
6700 AREL
BELGIEN
Koordinaten:
49° 40' 49" N 05° 48' 10" E
Plan der Mehrzweckhalle:
A, B & C: Ausstellungsräume
E: Verpflegungsstand
F: W.C.
G: Rezeption
1, 2, 3 & 4: Türen öffnen sich für Mitglieder und Aussteller von 08:30 Uhr bis 09:15 Uhr
5: Tür offen für alle um 09:15 Uhr
Erinnerung an das Gesetz
Wir erinnern daran, dass die während des Militaria Börse ausgetauschten Waffen und Munition den geltenden belgischen Gesetzen müssen, wessen (nicht erschöpfende Liste, siehe Gesetz):
Schusswaffen im Schussfähigen Zustand sind verboten, mit Ausnahme von:
- Vom Verschluss, der Mündung oder der Vorderseite der Trommel geladene Schusswaffen ausschließlich mit Schwarzpulver oder mit Schwarzpulverpatronen mit getrennter Zündung, deren Modell oder Patent von vor 1890 stammt und die vor 1945 hergestellt wurden.
- Waffen, die ausschließlich Schwarzpulverpatronen mit eingebauter Zündung verwenden, deren Modell oder Patent vor 1890 und deren Herstellung vor 1945 liegt.
- Waffen hergestellt vor 1895.
Waffenelemente wie Lauf, Verschluss, Spannhebel und Magazine (Gesetz vom 1. Juli 2018) gelten als die Waffe zu der sie gehören, und unterliegen daher den gleichen Bedingungen.
In Bezug auf die Neutralisierung von Waffen, gemäß der Durchführungsverordnung und ihrem Anhang 2015/2403 der Europäischen Kommission vom 15. Dezember 2015, es können nur Waffen verkauft werden, die nach dem 8. April 2016 deaktiviert wurden.
"Persönliche" Neutralisierungen sowie offizielle Neutralisierungen vor diesem Datum sind verboten.
Die Signalpistolen können nicht in den Verkauf gebracht werden, da sie nur unter der Bedingung, dass ihr Besitz aus einem berechtigten Grund erfolgt, frei verkäuflich sind, der berechtigte Grund dürfte bei einer Militaria Börse schwer nachzuweisen sein.
In Bezug auf das Vorhandensein und den Verkauf von Hülsen und Militärmunition mit einem Kaliber größer bei 12,7mm oder 0.50'', diese wird nur toleriert, wenn es möglich ist, ihr inertes Aussehen ohne Manipulation fest zu stellen.
Wir erinnern Sie daran, dass alle auffälligen Nazi Abzeichen (Hakenkreuz, Runen...) maskiert werden müssen.
Zusätzlich zu etwaigen Gerichtsverfahren, jedes übertreten setzt sich der lebenslanger Ausschlusses aus VoG.
HINWEIS: aus Sicherheitsgründen ist es strengstens untersagt, den Zugang zu Notausgängen zu behindern, wie beispielsweise das Parken in der Einfahrt um das Gebäude herum. Ebenso ist es untersagt, das Parken von Anwohnern zu behindern sowie die für PRMs (Personen mit eingeschränkter Mobilität) reservierten Plätze übermäßig zu belegen.