Können wir uns darauf verlassen, dass die Justiz ihre Sache richtig macht. Können wir uns zurücklehnen und blind den Entscheidungen der Gerichte und Juristen vertrauen?
Die Justiz hat die Aufgabe, im Namen der Bevölkerung gut zu entscheiden. - Tut sie das nicht, können wir Bürgerinnen und Bürger dies nicht einfach hinnehmen und sagen, »Naja, die Richter haben halt so entschieden«. - Wenn wir der Meinung sind, dass die Urteile der Richter Unrecht sind, dann müssen wir weiterhin uns darum bemühen, mit anderen Menschen zusammen gegen diese Urteile zu agieren und für Veränderung zu sorgen.
Jetzt werden sie sagen, woher weiß der Bürger denn, was richtig oder nicht richtig entschieden ist. Dafür gibt es doch keinen Maßstab. - Das ist richtig. Und es zeigt auch, wir sind auf uns selbst zurückgeworfen. Wir selbst müssen es entscheiden, was gerecht ist und was nicht.
Denken wir an die Nazidiktatur. - Auch dort gab es Gesetze, Richter und eine Justiz. Und dennoch wurden alle Urteile dieser Leute auf die Müllhalde der Geschichte geworfen, weil sie sich aus anderer Sicht als Verbrecher entpuppten und ihre Urteile ungeheures Unrecht war. - Auch zu dieser Zeit sagten die Leute, »Aber es war doch Gesetz«. - Na und? Aus Angst, selbst Opfer dieser Unmenschen zu werden, kann der Einzelne diesen Gesetzen Folge leisten, aber wissen oder doch zumindest »empfinden« musste der Mensch, dass ein Großteil der Justizhandlungen und Urteile großes Unrecht darstellten.
Und nicht anders ist es heute auch. - Das, was Recht ist, müssen wir selbst empfinden, selbst herausfinden.
Dass die heutige deutsche Justiz es nicht schafft, den Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig zu erkennen, ist ein echtes Armutszeugnis.
»Der Gesetzgeber darf annehmen, dass von der Rundfunkempfangsmöglichkeit üblicherweise in den gesetzlich bestimmten Raumeinheiten Wohnung und Betriebsstätten Gebrauch gemacht wird«, schreibt das Gericht in der Urteilsbegründung.
Nein, das darf er nicht annehmen. - Gehen ihn die privaten Räumlichkeiten überhaupt etwas an. - Nein.
In Artikel 12 der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte steht:
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr ........ ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Aber genau diesen »rechtlichen Schutz« verweigern die Gerichte den Bürgern. Dass die Gerichte die Menschenrechte einen feuchten Kehricht interessieren, mag ja sein. Aber wir Bürger dürfen diesen Umstand nicht hinnehmen. - Das muss unser eigenes Rechtsempfinden uns sagen.