Stand: Mai 2019
[Johannes W. Flume zeigt, wie in den vergangenen vierhundert Jahren an den Börsen aus den archetypischen Formen der Austauschverträge – Tausch und Kauf – Futures-Märkte entstanden sind. Dabei arbeitet er heraus, dass der allgemeine Austauschmarkt der Kaufverträge und die Futures-Märkte ein gemeinsames privatrechtliches Fundament haben. Der monetäre Wert von Verträgen, das Pekuniarinteresse, wird in diesen Märkten jeweils durch das Verhältnis zwischen Kaufpreis und Marktpreis errechnet. Beim Kaufvertrag wird so der Schadensersatz statt der Leistung ermittelt, während an den Börsen das Pekuniarinteresse in automatisierten Rechenvorgängen festgestellt wird. Der Autor formuliert hierauf aufbauend eine Theorie des Marktaustauschs: Märkte sind Rechtsprodukte und sämtliche Austauschverträge sind in einer Marktwirtschaft Derivate, denn sie leiten ihren Wert vom Basiswert der Marktpreise ab.]
Die Arbeit ist durch eine Publikationsbeihilfe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ausgezeichnet und gefördert worden.
Vermögenstransfer und Haftung – Eine Studie zur Nutzbarmachung der Universalsukzession für den Unternehmensverkehr, Verlag De Gruyter, Berlin 2008 (251 S. + XXII) (zugl. Diss. Köln 2008)
Rezension: Bitter, ZHR 174 (2010), 499 ff.
Kurzdarstellung: GesKR 2009, 3 f.
Siehe auch: Karsten Schmidt, Handelsrecht, Unternehmensrecht I., 6. Aufl., Köln 2014, § 7 Rdnr. 38 ff.
Dogmengeschichte des Umwandlungsrechts, in: Dauner-Lieb/Simon (Hrsg.), Kölner Kommentar zum Umwandlungsgesetz, Carl Heymanns Verlag, Köln 2009, S. 16-59
Rezension: Jäckel, WM 2010, 2144; Pluskat, NZG 2010, 1260; M. Lorenz, NJW 2010, 1264.
Bullen, Bären – und Lämmer? Auseinandersetzungen um die Börsenfreiheit und die Terminspekulation des „unberufenen Publikums“ im 19. Jahrhundert, in: “Computing all their cost and trouble” – Finanzmärkte, Spekulation und Regulierung in der Frühen Neuzeit und in der Moderne, in: Carsten Fischer und Andreas Thier (gemeinsam mit Alexander Engel) (Manuskript abgegeben)
Entwicklungsgeschichte des Handelsrechts, Synoptische Darstellung, bestehend aus ADHGB, HGB 1897, heutigem deutschen Handelsrecht und österreichischem Unternehmensgesetzbuch (gemeinsam mit Jan Thiessen), Verlag De Gruyter (Buch I. und II. abgeschlossen) (ca. 1200 S.) (in Vorbereitung)
Aktualisierung: 41. Edition, Stand: 01.11.2016; 42. Edition, Stand: 01.02.2017; 43. Edition, Stand: 15.06.2017; 44. Edition, Stand: 01.11.2017; 45. Edition, Stand 01.11.2017; 46. Edition, Stand: 01.05.2018; 47. Edition, Stand: 01.08.2018; 51. Edition, Stand: 01.08.2019
§§ 249-252, in: Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, Band 1: §§ 1-480, 4. Aufl., München 2019
The Structure of Strict Liability and an Intermediate Area of Liability – from a Germanic Perspective, in: Fault-Based and Strict Liability, Chinse and European Perspectives (Manuskript abgegeben)
Kompetenzordnung und Gesellschafterliste – Zu den Grenzen der Legitimationswirkung der Gesellschafterliste im GmbH-Recht, Zugleich Besprechung der Entscheidung BGH NZG 2019, 269, Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (ZGR) (Manuskript abgegeben) (gemeinsam mit Georg Maier-Reimer)
[Nach Auffassung des II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs soll die Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG auch im Fall der Zwangseinziehung gegeben sein. Dieses Ergebnis ist jedoch im Wortlaut der Vorschrift nicht angelegt und mit der Kompetenzordnung in der Gesellschaft nicht vereinbar, da die Gesellschafterversammlung und der die Liste einreichende Geschäftsführer nicht für eine bestimmte Zeit entgegen der materiellen Rechtslage die Rechte von Gesellschaftern irreversibel außer Kraft setzen können. Entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung argumentieren die Autoren für eine Nichtanwendung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG auf den Fall der Zwangseinziehung und der Zwangsabtretung.]
[Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Aufsichtsrat in Ausübung seiner Einsichts- und Prüfungsrechte gem. § 111 Abs. 2 Satz 2 AktG einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Sonderprüfungsauftrag erteilen konnte. Der vorliegende Beitrag nimmt die Entscheidung zum Anlass die Grundlagen und Konstruktion organschaftlichen Handelns zu untersuchen. Ziel ist es, die Unterschiede und Wirkungsweise organschaftlicher und rechtsgeschäftlicher Vertretungshandlungen in der Aufsichtsratspraxis aufzuzeigen.]
[Herkömmlich wird der Nichterfüllungsschadensersatz fälschlicherweise mit dem entgangenen Gewinn gleichgesetzt. Demgegenüber lässt sich der Anspruch auf das monetäre Erfüllungsinteresse nach § 281 BGB auf das ökonomische Prinzip zurückführen, dass jedem Kaufvertrag ein sog. Hedge-Effekt immanent ist. Durch die Festlegung des Kaufpreises wird der Wert der Kaufsache bindend zwischen den Parteien fixiert und das Risiko von Marktpreisschwankungen beschränkt. Die Höhe der jeweils erzielten Preisabsicherung, des sog. hedging, entspricht der Höhe des Nichterfüllungsschadens. Rechnerisch ergibt sich dieser aus der Differenz des Kaufpreises und des Marktpreises oder Schätzwertes der Kaufsache. In Übereinstimmung mit dem hier formulierten Grundsatz wurde der Nichterfüllungsschaden ursprünglich im Waren- und Wertpapierhandel des 19. Jhdts. bestimmt. Zu dieser Praxis ist der BGH, nach mehr als hundertdreißig Jahren abweichender Rechtsprechung, wenn auch unbewusst, nun zurückgekehrt.]
[This paper tracks the evolution of the codification of commercial law and company law, also known as business law. While the literature on codification in general is vast, little attention has been dedicated to the importance of business law in this context although the first major moves towards codification were achieved in this field. A comparative and historical survey of the codification of business law in France, England and Germany illustrates how the European legal landscape has been affected by the process of casting the law into statutory form. Indeed, despite the commonly held misconception that there is “a” commercial code, the legislative responses to the needs of commerce have varied widely from country to country, for while company law was always in focus, the rest of the corpus differs substantially. The code de commerce of 1807 was primarily of procedural nature, while the German commercial code of 1863 created its own “private law cosmos” and the late English codes adopted yet another, very selective, strategy. The aim of this comparative study is to understand the foundations of the legal institutions of the 19th century which still form the basis of our current statutes. This in turn allows to make some predictions for likely future developments.]
Einzelkaufmännische Unternehmen im Erbgang – Zu den Möglichkeiten und Grenzen einer Haftungsbeschränkung beim Unternehmenserwerb mortis causa, in: Festschrift für Georg Maier-Reimer zum 70. Geburtstag, München 2010, S. 103-121
Über die fachliche Arbeit der Deutschen Juristentage und ihre Wirkungen auf dem Gebiet des Zivilrechts, in: 150 Jahre Deutscher Juristentag, Festschrift Deutscher Juristentag 1860-2010, Ständige Deputation des Deutschen Juristentages (Hrsg.), München 2010, S. 103-125 (gemeinsam mit Barbara Dauner-Lieb)
Dazu: Stürner, 150 Jahre Deutscher Juristentag – ein Jubiläum und eine Festschrift, JZ 2010, 797 f.
Rezension: W. Schubert, SZ (Germanistische Abteilung) 128 (2011), 937 ff.
Partielle Universalsukzession außerhalb des Spaltungsrechts? — Die österreichische Handelsrechtsreform als Denkanstoß für die §§ 25 ff. HGB, Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht (ZHR) 170 (2006) 737-763
[Es gehört zu einem der meistdiskutierten Probleme des Handelsrechts, ob § 25 HGB vorrangig nur Haftungsfragen betrifft oder aber den Übergang von Rechtsverhältnissen bei Unternehmensfortführungen erleichtern soll. Der österreichische Gesetzgeber hat durch den am 1. 1. 2007 in Kraft tretenden § 38 UGB, der Neufassung der dem § 25 HGB weitestgehend entsprechenden österreichischen Parallelvorschrift, den Streit im Sinne der zweiten Meinung entschieden. Das verdient auch hierzulande Beachtung. Im folgenden Beitrag wird versucht herauszustellen, dass der neue § 38 UGB nur eine modern formulierte Variante eines ohnehin schon in § 25 HGB verankerten Konzepts ist – eines Konzepts, das auf der Verfügungstechnik der Universalsukzession beruht.]
Transaktionstransparenz und Vermögensbindung in der AG: Related Party Transactions in Österreich, Zeitschrift für Gesellschafts- und Unternehmensrecht (GesRZ) 2019, 230-238
[Durch das AktRÄG 2019 sind in § 95a AktG besondere Regelungen über sog related party transactions eingeführt worden. Ausgehend von einer Analyse der bereits de lege lata im Rechtsgeschäftsverkehr einer AG mit nahstehenden Rechtsträgern im Gesellschafts- und Bilanzrecht anzutreffenden Schutzinstrumente wird die Neuregelung gewürdigt. Ein Kernanliegen des Beitrags besteht darin, zu zeigen, wie die europarechtliche vorgegebene Transaktionstransparenz mit dem klassischen österreichischen Kapitalschutz in Einklage gebracht werden kann.]
Zur Reichweite familiengerichtlicher Genehmigungstatbestände im Unternehmensrecht, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht, Erbrecht, Verfahrensrecht, Öffentlichem Recht (FamRZ) 2016, 277-285
[Familienrechtliche Genehmigungstatbestände stellen oft eine nur schwer kalkulierbare Unwägbarkeit in der Planung und Durchführung komplexer unternehmens- und gesellschaftsrechtlicher Transaktionen dar. Vor dem Hintergrund der Offenlegung der historisch bedingt rudimentären Norm des § 1822 BGB, der Vielzahl der denkbaren Fallkonstellationen und unter kritischer Würdigung der Rechtsprechungspraxis sowie der in der Literatur vertretenen Standpunkte plädiert der Beitrag für eine restriktive Anwendung familienrechtlicher Genehmigungstatbestände im Unternehmensrecht auf solche Fälle, in denen der Minderjährigenschutz effektiv befördert werden kann.]
[Sind Minderjährige an einem Verband beteiligt, so können sich schwierige Detailfragen bei der Durchführung von Beschlussfassungen stellen. Der Beitrag versucht sich daran, die relevanten Fragestellungen aufzuarbeiten, die bislang in der Literatur nur sehr stiefmütterlich behandelt wurden. Aufgezeigt wird dabei eine breite Gestaltungsskala, wie der minderjährige Gesellschafter in die verbandsinterne Willensbildung eingebunden werden kann.]
Rechtsschutz bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen in der Aktiengesellschaft, Kölner Schriften zum Wirtschaftsrecht (KsZW) 2013, 30-37 (gemeinsam mit Georg Maier-Reimer)
[Das Gesellschaftsrecht gibt dem Aktionär verschiedene Möglichkeiten sich gegen geplante Strukturmaßnahmen zu wehren. Dabei muss ein Ausgleich zwischen dem berechtigten Schutzanliegen des Aktionärs und dem Interesse der Gesellschaft am Schutz vor einer Blockade hergestellt werden. Die dabei anzutreffenden, teils weit verzweigten Problemfelder sollen hier in diesem Beitrag zusammengeführt werden.]
Marktkonformität? Überlegungen zur Durchführung des kapitalerhaltungsrechtlichen Fremdvergleichs, Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und angrenzendes Steuerrecht (GES) 8 (2012) 71-74
[Im folgenden Beitrag wird die Funktionsweise eines der Kerngedanken des Systems des Kapitalerhaltungsrechts dargestellt: Austauschgeschäfte zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern dürfen nur zu marktpreiskonformen Bedingungen abgeschlossen werden.]
Zitiert in: Oberster Gerichtshof (OGH), Beschluss v. 13.09.2012, Az. 6 Ob 110/12p
Kapitalerhaltung und Konzernfinanzierung, Eine Annäherung im deutsch-österreichischen Rechtsvergleich, Zeitschrift für Gesellschafts- und Steuerrecht der GmbH und GmbH & Co. (GmbHR) 102 (2011) 1258-1266
[Rechtsgeschäfte zwischen einer Gesellschaft und ihrenGesellschaftern dürfen nur zu Marktpreisstandards abgeschlossen werden. In diesem Sinn kann man den Kerninhalt des Kapitalerhaltungsrechts auf eine Formel bringen. Wie dieser Grundsatz in konzernrechtlichen Konstellationen zur Anwendung kommt, soll von einer deutsch österreichischen Perspektive aus betrachtet werden. Zudem sind die Abweichungen zu betrachten, die der angeführte Grundsatz im GmbH-Recht erfährt.]
Zitiert in: BGH, Urt. v. 21.3.2017 – II ZR 93/16, NZG 2017, 658 ff.
Patrimoine + Publicité = Responsabilité limitée, Une démystification de l’EIRL, Revue Lamy Droit Civil 85 (2011) 59-65 (gemeinsam mit Julien Dubarry)
[Le récent dispositif relatif à l’EIRL est habituellement présenté comme consacrant le patrimoine d’affectation. Ce prétendu patrimoine séparé présente-t-il une réelle consistance ou n’est-il que l’image séduisante d´une réalité plus classique? La question mérite que l’on s’y attarde, avant que de bâtir une cathédrale sur une tête d’epingle…]
Die Firma als „tradeable Asset“, Die derivative Firmennutzung zwischen Vollrechtsübertragung und schuldrechtlicher Namenslizenzierung, Der Betrieb (DB) 61 (2008) 2011-2016
[Die Übertragung der Firma spielt im Rahmen von Unternehmenstransaktionen eine gewichtige Rolle, da sie dem Erwerber ermöglicht, den in der Firma verkörperten Goodwill zu nutzen. Die in diesem Zusammenhang einschlägigen handelsrechtlichen Regelungen der §§ 22 ff. HGB sind jedoch antiquiert und werfen Zweifelsfragen auf. Der Beitrag erklärt die Firma zum Immaterialgüterrecht und zeigt Gestaltungsoptionen bei der derivativen Firmennutzung auf.]
5. Lexikonartikel
Art. Realkredit, Personalkredit, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (26. Lieferung), hrsg. v. Albrecht Cordes, Hans-Peter Haferkamp, Heiner Lück, Dieter Werkmüller, 2. Aufl., Berlin Erich Schmidt Verlag, 27. Lieferung, Sp. 481-484
Art. Pfandleihbanken, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (27. Lieferung), hrsg. v. Albrecht Cordes, Hans-Peter Haferkamp, Heiner Lück, Dieter Werkmüller, 2. Aufl., Berlin Erich Schmidt Verlag, 27. Lieferung, Sp. 527-529
Als Zahlungsmittel zugelassene Sammlermünzen - Geld im Sinne des § 935 Abs. 2 BGB?, Anmerkung zu BGH v. 14. 6.2013 - V ZR 108/12, Juristenzeitung (JZ) 68 (2013) 1114-1116
Aktienrechtliches Anfechtungswesen und kapitalmarktrechtliche Beteiligungspublizität - Zugleich eine Besprechung des Urt. LG Köln v. 22.04.2009 - 91 O 59/07 (Strabag AG, HV 2007), Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Bilanzrecht und Rechnungslegung der verbundenen Unternehmen (Der Konzern) 2009, 385-390
Anmerkung zu LG Osnabrück, Urt. v. 10. 12. 2018 – 7 O 1610/18, MedR 2019, 733-734
Rezension zu Karsten Christian, Aktienrecht und Aktienbanken in Schleswig-Holstein 1840-1870. Zum Wandel und zur Wirkung von Institutionen (= Studien zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte Schleswig-Holsteins 52). Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2015, 287 S., Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung (ZGR GA) 134 (2017), 367-369
Rezension zu European Cross-Border Mergers and Reorganizations, Edited by Jérôme Vermeylen und Ivo Vande Velde, Oxford University Press, Oxford 2012, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW) 2013, 262
Rezension zu Larry E. Ribstein, The Rise of the Uncorporation, Oxford 2010 (Oxford University Press), European Business Organization Law Review (EBOR) 2012, 643-646
Rezension zu Stefan Wirsch, Kapitalaufbringung und Cash Pooling in der GmbH, Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Band 26, Berlin 2009 (Duncker & Humblot), Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht (ZHR) 175 (2011) 724-732
Übersetzung des Gesetzestextes der französischen Bestimmungen über den Einzelunternehmers mit beschränkter Haftung -De l'entrepreneur individuel à responsabilité limitée (EIRL) (gemeinsam mit Julien Dubarry)
http://www.droitcompare.fr/sources_fr.html
40. Deutscher Rechtshistorikertag in Tübingen 2014, Zeitschrift für rechtswissenschaftliche Forschung (RW) 2015, 93-105 (gemeinsam mit Lisa Isola and Philipp Scheibelreiter)
24. Tagung der Gesellschaft Junger Zivilrechtswissenschaftler, 4.-7. September 2013, Bern "Metamorphose des Zivilrechts", Zeitschrift für rechtswissenschaftliche Forschung (RW) 2013, 388-392
Der verdrossene Familienvater – Das Problem der Selbstvornahme in der gutachtlichen Fallprüfung, Juristische Ausbildung (JURA) 28 (2006) 86-91
Skript Examinatorium zum Familienrecht, 44 Seiten (Basis des Examinatoriums Familienrecht seit dem SS 2013)