Teil 2 (seit 2009 bis 18.05.2013) 

http://sites.google.com/site/einbuergerungbehinderte2  -  Teil 3  (seit 19.05.2013 bis 31.08.2014)

http://sites.google.com/site/einbuergerungbehinderte4  -  Teil 4  (seit 01.09.2014)

http://sites.google.com/site/akkaly20  -  Teil 1  (seit 2003 bis 2009)

http://sites.google.com/site/staatenloseinbuergerung 

http://sites.google.com/site/einbuergerungsholocaust12 

http://sites.google.com/site/behinderteinbuergerung 

Die faschistische Bundesrepublik Deutschland muss mich autistischen Schizophren  Entweder vergasen oder einbürgern!

Mein seit Jahr 2002 fanatischer christlicher Einbürgerungskreuzzug, mich 100Grad unheilbar schwerstgeistigbehinderten mit gerichtlich festgestellter Vollgeschäftsunfähigkeit nach §104 BGB nichtantragsberechtigten nichtklageberechtigten nichtschuldfähigen pflegebedürftigen bettelarmen wertlosen wirtschaftlich absolut nutzlosen lebensunwerten staatenlosen Erwerbsminderungsrentner-Sozialhilfeempfänger mit rechtsmäßigem 19-jährigem Aufenthalt mit Niederlassungserlaubnis unanfechtbar Asylanerkannten nach Art.16a GG (Großes Asyl mit drei Abschiebungsverboten nach Art.32 Genfer Flüchtlingskonvention und nach Art.31 Staatenlosenübereinkommen und Abschiebungsverbot wegen schwerer geistiger Behinderung autistische Schizophrenie) nicht Vorbestraften in den gesunden christlichen barmherzigen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen gerechten großzügigen deutschen Friedensnobelpreisträger-Staatsverband einbürgern lassen!

Kölnische Polizeibeamter und Staatsanwälte zwingen mich Autisten-Christen massiv das Deutschland zu verlassen, zwingen mich Selbstmord zu machen! Kölnische Polizeibeamter „durchsuchen“ jede Woche meine Wohnung ohne Wohnungsdurchsuchungsbefehl, verbieten mir die Kirche zu besuchen um meinen katholischen Glauben auszuüben, schlagen mich jedes mal zusammen, drohen mir mich zu erschießen, wenn ich nicht aufhöre, an Jesus Christus zu glauben und meinen staatenlosen Traum von Deutscher zu werden, durchzusetzen!

135 Verfassungsbeschwerde 

Einbürgerungsantrag 

Strafanzeige Minister Jäger 

134 Verfassungsbeschwerde 

347 Petition Landtag NRW 

133 Verfassungsbeschwerde 

11 Strafanzeige gegen BVerfG 

132 Verfassungsbeschwerde 

28 Beschwerde EGMR 

Einstweilige Anordnung 

131 Verfassungsbeschwerde 

130 Verfassungsbeschwerde 

129 Verfassungsbeschwerde 

330 Petition Landtag NRW 

27 Beschwerde EGMR 

Integrationsministerium NRW 

128 Verfassungsbeschwerde 

127 Verfassungsbeschwerde 

Justizministerium NRW 

126 Verfassungsbeschwerde 

Klage gegen BMInnern 

Vice-Ministerpräsidentin NRW 

Klage gegen Innenministerium NRW 

10 Strafanzeige gegen BVerfG 

125 Verfassungsbeschwerde 

Klage gegen Ministerpräsidentin NRW 

124 Verfassungsbeschwerde 

123 Verfassungsbeschwerde 

Klage gegen Landtag NRW 

122 Verfassungsbeschwerde 

Petition Staatsfeind Voßkuhle 

121 Verfassungsbeschwerde 

120 Verfassungsbeschwerde 

125 Beschwerde Staatskanzlei NRW 

119 Verfassungsbeschwerde 

118 Verfassungsbeschwerde 

Strafanzeige-Beschwerde Voßkuhle 

329 Petition Landtag NRW 

117 Verfassungsbeschwerde 

116 Verfassungsbeschwerde 

115 Verfassungsbeschwerde

114 Verfassungsbeschwerde 

113 Verfassungsbeschwerde 

112 Verfassungsbeschwerde 

9 Strafanzeige Präsident Voßkuhle 

17 Beschwerde EGMR 

111 Verfassungsbeschwerde 

110 Verfassungsbeschwerde 

109 Verfassungsbeschwerde 

108 Verfassungsbeschwerde 

107 Verfassungsbeschwerde 

4 Petition UNO 

106 Verfassungsbeschwerde 

16 Beschwerde EGMR 

15 Beschwerde EGMR 

105 Verfassungsbeschwerde 

104 Verfassungsbeschwerde 

103 Verfassungsbeschwerde 

14 Beschwerde EGMR 

13 Beschwerde EGMR 

3 Petition vor UNO 

102 Verfassungsbeschwerde 

101 Verfassungsbeschwerde 

12 Beschwerde EGMR 

100 Verfassungsbeschwerde 

99 Verfassungsbeschwerde 

98 Verfassungsbeschwerde 

97 Verfassungsbeschwerde 

96 Verfassungsbeschwerde 

95ste Verfassungsbeschwerde 

Meine weitere 94ste Verfassungsbeschwerde 

Einbürgerungsbewerber

Paul Wolf

Horststr.6

51063 Köln

http://staatenloseinbuergerung.de.nu  ,  https://sites.google.com/site/staatenloseinbuergerung 

http://behinderteinbuergerung.de.be  ,  https://sites.google.com/site/behinderteinbuergerung 

Meine täglich verschickte  11218-Emails  an Bundestag, Landtag NRW, Bundesregierung, Regierung NRW, politische Parteien, Medien

Seit Jahr 2002 gehe ich zur Einbürgerungsbehörde Köln, um Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Beamter verjagen mich jedes mal. Einbürgerungsanträge stecke ich in Briefkasten ein.

Dagegen lege ich Klage vorm Verwaltungsgericht Köln ein. VG macht nichts.

Nach fünf Tagen lege ich Beschwerde vorm Oberverwaltungsgericht NRW ein. OVG macht nichts. (Beschwerde vorm Bundesverwaltungsgericht wird nicht eingelegt)

Nach fünf Tagen reiche ich Verfassungsbeschwerde ein.

Danach gehe ich zur Einbürgerungsbehörde Köln wieder... Danach lege ich nächste Klage ein... 

Der Zyklus bis zu nächster Verfassungsbeschwerde 12-Tagen.

Seit 2002 mache ich so ununterbrochen. Im Jahre 2062 höre ich auf, werde ich mein staatenloses autistisches Leben in Deutschland ohne deutsche Staatsangehörigkeit weiter genießen und jedes gerichtliche Verfahren kostet für den Steuerzahler ab 400 EURO.

(BVerfG nahm nicht zur Entscheidung an, reichte ich nächste Beschwerde vorm Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und nächste Petition vor UNO ein. Seit April 2014 registrieren sie aber nicht mehr, weil EGMR nur für EU-Staatsbürger zuständig sei. Staatenloser seien vorm EGMR nicht Klageberechtigt)

 

All meine Klagen werden nur von diesen 8-Höchstrichtern-Debilen direkt "verhandelt", kein anderes Gericht inzwischen und diese 8-Höchstrichter-Banditen werden bis zum Jahr 2062 meine tausenden Klagen verhandeln müssen! Was für ein Privileg für einen unheilbar geisteskranken Staatenlosen!  Lieber weisen wir seine geistesgestörten Einbürgerungsgesuche im Namen des deutschen Volkes zum 1839-mal zurück, verschwenden dafür 390000 EURO, als ihn ein Mal einbürgern...

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, wir das großzügige deutsche Volk...

  

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bedeuten,

Ungesunde sind nicht einzubürgern. Nur Gesunde

werden eingebürgert. Alles Kranke ist last. (Präsident des BVerfG Andreas Voßkuhle) 

Die Würde des behinderten Einbürgerungsbewerbers

ist antastbar. Sie zu verachten und zu erniedrigen ist

Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (Präsident des BVerfG Andreas Voßkuhle)

Wirtschaftlich nutzlose Staatenlose sind auszuweisen. (Präsident des BVerfG Andreas Voßkuhle) 

Ein Mensch ein Problem. Kein Mensch kein Problem. (Präsident des BVerfG Andreas Voßkuhle) 

Zur Petition 

Widerspruch 

Petition gegen Staatsfeinden Voßkuhle  Pet 4-17-07-11080-041847 vom 04. September 2012. Noch keine Entscheidung.

           

135 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 988/13 vom 26. April 2013. Noch keine Entscheidung. 

Antrag OLG Karlsruhe  1 Ws 51/13 vom 18. März 2013. Abgelehnt.

Beschwerde  Abgelehnt.

11 Strafanzeige gegen BVerfG  60 Js 5013/13 vom 01. Februar 2013. Abgelehnt. 

           

130 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 263/13 vom 31. Januar 2013. Noch keine Entscheidung.

Antrag OLG Karlsruhe  1 Ws 2/13 vom 27. Dezember 2012. Abgelehnt.

Beschwerde  Abgelehnt.

10 Strafanzeige gegen BVerfG  8 Js 203/12 (120 Js 35918-12) vom 09. November 2012. Abgelehnt.

 

Weiter siehe Teil 3   https://sites.google.com/site/einbuergerungbehinderte2 

73

135 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 988/13 vom 26. April 2013. Noch keine Entscheidung. 

 

72

Einbürgerungsverfahren 323/44-TR  ist eingeleitet. Noch keine Entscheidung. 

135 Einbürgerungsantrag  vom 15. April 2013.

      

71

134 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 882/13 vom 12. April 2013. Noch keine Entscheidung. 

134 Einbürgerungsantrag  vom 25. März 2013. 

   

70

Erinnerung 

133 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 725/13 vom 22. März 2013. Noch keine Entscheidung. 

133 Einbürgerungsantrag  vom 05. März 2013. 

   

69

132 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 537/13 vom 04. März 2013. Noch keine Entscheidung. 

Einstweilige Anordnung  vom 10. Februar 2013. Keine Eingangsbestätigung. 

132 Einbürgerungsantrag  vom 08. Februar 2013. 

       

68

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung2 

Erinnerung 

28 Beschwerde EGMR  Nr. 20394/13 Wolf (XVIII) ./. Deutschland vom 02. März 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch Randnummern:  68, 57, 56, 55, 54, 53, 51, 49, 48, 46, 44

67

131 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 336/13 vom 07. Februar 2013. Noch keine Entscheidung. 

   

66

130 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 263/13 vom 31. Januar 2013. Ausführlicher siehe oben. Noch keine Entscheidung. 

   

65

129 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 237/13 vom 21. Januar 2013. Noch keine Entscheidung. 

   

64

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung 

27 Beschwerde  Nr. 6791/13 Wolf (XVII) ./. Deutschland vom 05. Januar 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch Randnummern: 65, 45, 43, 42, 41, 40, 39, 38, 37, 36, 34, 33, 32, 31

           

63

   

Integrationsministerium NRW  vom 04. Januar 2013. An Innenministerium NRW weiter geleitet. Randnummer 72 

   

62

128 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 58/13 vom 02. Januar 2013. Noch keine Entscheidung.

   

61

127 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 2910/12 vom 14. Dezember 2012. Noch keine Entscheidung.

   

60

    

Erinnerung 

Justizministerium NRW  vom 03. Dezember 2012. Keine Eingangsbestätigung.

 

59

    

Erinnerung 

Vice-Ministerpräsidentin NRW  vom 28. November 2012. Keine Eingangsbestätigung.

Vice-Ministerpräsidentin NRW  vom 27. November 2012. An Innenministerium NRW verwiesen. Randnummer 72 

     

58

126 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 2775/12 vom 27. November 2012. Noch keine Entscheidung.

   

57

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung2 

Erinnerung 

28 Beschwerde EGMR  Nr. 20394/13 Wolf (XVIII) ./. Deutschland vom 02. März 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch Randnummern:  68, 57, 56, 55, 54, 53, 51, 49, 48, 46, 44

           

125 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 2608/12 vom 08. November 2012. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

   

56

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung2 

Erinnerung 

28 Beschwerde EGMR  Nr. 20394/13 Wolf (XVIII) ./. Deutschland vom 02. März 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch Randnummern:  68, 57, 56, 55, 54, 53, 51, 49, 48, 46, 44

           

124 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 2444/12 vom 19. Oktober 2012. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

   

55

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung2 

Erinnerung 

28 Beschwerde EGMR  Nr. 20394/13 Wolf (XVIII) ./. Deutschland vom 02. März 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch Randnummern:  68, 57, 56, 55, 54, 53, 51, 49, 48, 46, 44

           

123 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 2314/12 vom 01. Oktober 2012. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

   

54

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung2 

Erinnerung 

28 Beschwerde EGMR  Nr. 20394/13 Wolf (XVIII) ./. Deutschland vom 02. März 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch Randnummern:  68, 57, 56, 55, 54, 53, 51, 49, 48, 46, 44

           

122 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 2138/12 vom 13. September 2012. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

   

53

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung2 

Erinnerung 

28 Beschwerde EGMR  Nr. 20394/13 Wolf (XVIII) ./. Deutschland vom 02. März 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch Randnummern:  68, 57, 56, 55, 54, 53, 51, 49, 48, 46, 44

           

121 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 2015/12 vom 27. August 2012. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

   

52

    

Verweisantrag  Abgelehnt. Aber kein Problem! Ich werde weiter Verfassungsbeschwerden einreichen! VG Köln wurde dadurch "beschützt", aber BVerfG übernimmt dann an sich meine Verfassungsbeschwerden weiter an! Wenn Klage an VG Köln verwiesen wäre, dürfte ich dann keine Verfassungsbeschwerden einreichen. Aber jetzt geht alles einfach weiter wie gewöhnlich!

Mündliche Verhandlung 

Klageklärung3 

Klageklärung2 

Klageklärung 

Klage gegen BMInnern  VG 33 K 371.12  vom 27. November 2012. Selbstverständlich abgewiesen... Zuständigkeit...

51 Bundesinnenministerium  Keine Eingangsbestätigung erhalten. Weiter siehe Randnummer 72 

50 Bundesinnenministerium 

49 Bundesinnenministerium 

48 Bundesinnenministerium 

47 Bundesinnenministerium 

46 Bundesinnenministerium 

45 Bundesinnenministerium 

44 Bundesinnenministerium 

43 Bundesinnenministerium 

42 Bundesinnenministerium 

41 Bundesinnenministerium 

40 Bundesinnenministerium 

39 Bundesinnenministerium 

38 Bundesinnenministerium 

37 Bundesinnenministerium 

36 Bundesinnenministerium 

35 Beschwerde vorm Bundesinnenministerium 

           

51

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung2 

Erinnerung 

28 Beschwerde EGMR  Nr. 20394/13 Wolf (XVIII) ./. Deutschland vom 02. März 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch Randnummern:  68, 57, 56, 55, 54, 53, 51, 49, 48, 46, 44

           

120 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 1850/12 vom 09. August 2012. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

   

50

      Siehe auch  Randnummer 8

Nur am 06.Februar 2013 hat mir OVG NRW diese Antwort gegeben!  Einbürgerungsbehörde Köln hat mich immer zum Gericht geschickt. All ihre Akten seien beim Gericht. Gehen sie zum Gericht. Wir haben mit ihrem Einbürgerungsverfahren nicht zu tun... Aber Gerichte haben ganze Zeit "schlau beharrlich" geschwiegen und mir keinerlei Antworten oder Erklärungen gegeben. Dadurch war meine "Einbürgerung schwebend". Es war unklar, wer beschäftigte sich mit meinem "Einbürgerungsverfahren"? Jetzt aber habe ich nach dieser offiziellen Klarheit sofort meinen nächsten 132-Einbürgerungsantrag gestellt und es geht wieder von vorne los!  Entweder umbringen oder einbürgern!  Siehe weiter ab Randnummern 71

         

Strafanzeige OVG NRW  Selbstverständlich abgelehnt. Ich werde weiter Antrag vom 09.05.2005 nicht verfolgen. Ich habe die "begehrte" Antwort bekommen. Ich stelle jetzt einen neuen Einbürgerungsantrag... und alles geht von vorne los!

Beschwerde OVG3 

Beschwerde OVG2 

Beschwerde OVG  Abgelehnt.

Strafanzeige2  Selbstverständlich abgelehnt 40 Js 9951/12. Ich mache jetzt weiter noch nichts, aber ich lege weitere Klagen... ein. Irgendwann werde ich nächste Strafanzeige bis zum Ende führen. Entweder umbringen oder einbürgern!

Klage gegen Ministerpräsidentin NRW  8 K 7435/12 vom 29. Oktober 2012.

Strafanzeige 

5 Erinnerung 

Erinnerung 

125 Beschwerde Staatskanzlei NRW  vom 26. Juli 2012. Keine Eingangsbestätigung erhalten.

           

119 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 1721/12 vom 23. Juli 2012. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

   

48

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung2 

Erinnerung 

28 Beschwerde EGMR  Nr. 20394/13 Wolf (XVIII) ./. Deutschland vom 02. März 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch Randnummern:  68, 57, 56, 55, 54, 53, 51, 49, 48, 46, 44

           

118 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 1554/12 vom 05. Juli 2012. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

   

47

    

Nur am 06.Februar 2013 hat mir OVG NRW diese Antwort gegeben!  Einbürgerungsbehörde Köln hat mich immer zum Gericht geschickt. All ihre Akten seien beim Gericht. Gehen sie zum Gericht. Wir haben mit ihrem Einbürgerungsverfahren nicht zu tun... Aber Gerichte haben ganze Zeit "schlau beharrlich" geschwiegen und mir keinerlei Antworten oder Erklärungen gegeben. Dadurch war meine "Einbürgerung schwebend". Es war unklar, wer beschäftigte sich mit meinem "Einbürgerungsverfahren"? Jetzt aber habe ich nach dieser offiziellen Klarheit sofort meinen nächsten 132-Einbürgerungsantrag gestellt und es geht wieder von vorne los!  Entweder umbringen oder einbürgern!  Siehe weiter ab Randnummern 71

         

Strafanzeige OVG NRW  Selbstverständlich abgelehnt. Ich werde weiter Antrag vom 09.05.2005 nicht verfolgen. Ich habe die "begehrte" Antwort bekommen. Ich stelle jetzt einen neuen Einbürgerungsantrag... und alles geht von vorne los!

Beschwerde OVG3 

Beschwerde OVG2 

Beschwerde OVG  Abgelehnt.

Strafanzeige2  Selbstverständlich abgelehnt 40 Js 9951/12. Ich mache jetzt weiter noch nichts, aber ich lege weitere Klagen... ein. Irgendwann werde ich nächste Strafanzeige bis zum Ende führen. Entweder umbringen oder einbürgern!

Klage gegen Landtag NRW  8 K 6754/12 vom 28. September 2012.

Strafanzeige 

5 Erinnerung 

Erinnerung 

329 Petition Landtag NRW  vom 25. Juni 2012. Keine Eingangsbestätigung erhalten.

Siehe auch  Randnummer 66, 21, 11, 10, 8, 7, 3, (26)

            

46

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung2 

Erinnerung 

28 Beschwerde EGMR  Nr. 20394/13 Wolf (XVIII) ./. Deutschland vom 02. März 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch Randnummern:  68, 57, 56, 55, 54, 53, 51, 49, 48, 46, 44

           

117 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 1392/12 vom 20. Juni 2012. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

   

45

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung 

27 Beschwerde  Nr. 6791/13 Wolf (XVII) ./. Deutschland vom 05. Januar 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch  Randnummern: 65, 45, 43, 42, 41, 40, 39, 38, 37, 36, 34, 33, 32, 31

           

10 Strafanzeige gegen BVerfG 

116 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 1345/12 vom 13. Juni 2012. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

Das ist verlorene und wieder gefundene 112-Verfassungsbeschwerde. Siehe Randnummer 41

   

44

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung2 

Erinnerung 

28 Beschwerde EGMR  Nr. 20394/13 Wolf (XVIII) ./. Deutschland vom 02. März 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch Randnummern:  68, 57, 56, 55, 54, 53, 51, 49, 48, 46, 44

           

115 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 1273/12 vom 05. Juni 2012. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

   

43

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung 

27 Beschwerde  Nr. 6791/13 Wolf (XVII) ./. Deutschland vom 05. Januar 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch  Randnummern: 65, 45, 43, 42, 41, 40, 39, 38, 37, 36, 34, 33, 32, 31

           

10 Strafanzeige gegen BVerfG 

114 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 1185/12 vom 21. Mai 2012. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

42

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung 

27 Beschwerde  Nr. 6791/13 Wolf (XVII) ./. Deutschland vom 05. Januar 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch  Randnummern: 65, 45, 43, 42, 41, 40, 39, 38, 37, 36, 34, 33, 32, 31

           

10 Strafanzeige gegen BVerfG 

Erinnerung 

113 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 1077/12 vom 07. Mai 2012. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

   

41

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung 

27 Beschwerde  Nr. 6791/13 Wolf (XVII) ./. Deutschland vom 05. Januar 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch  Randnummern: 65, 45, 43, 42, 41, 40, 39, 38, 37, 36, 34, 33, 32, 31

           

10 Strafanzeige gegen BVerfG 

112a Verfassungsbeschwerde  2 BvR 1345/12 vom 23. April 2012 (erneut abgeschickt am 13.06.2012). Nicht zur Entscheidung angenommen. 

Wiedereinsetzung in vorigen Stand 

Dienstaufsichtbeschwerde

Erinnerung 

112 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 1345/12 vom 23. April 2012. Verloren und wieder gefunden beim Bundesverfassungsgericht. 

       

40

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung 

27 Beschwerde  Nr. 6791/13 Wolf (XVII) ./. Deutschland vom 05. Januar 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch  Randnummern: 65, 45, 43, 42, 41, 40, 39, 38, 37, 36, 34, 33, 32, 31

           

10 Strafanzeige gegen BVerfG 

111 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 875/12 vom 10. April 2012. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

   

39

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung 

27 Beschwerde  Nr. 6791/13 Wolf (XVII) ./. Deutschland vom 05. Januar 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch  Randnummern: 65, 45, 43, 42, 41, 40, 39, 38, 37, 36, 34, 33, 32, 31

           

10 Strafanzeige gegen BVerfG 

110 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 700/12 vom 24. März 2012. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

   

38

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung 

27 Beschwerde  Nr. 6791/13 Wolf (XVII) ./. Deutschland vom 05. Januar 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch  Randnummern: 65, 45, 43, 42, 41, 40, 39, 38, 37, 36, 34, 33, 32, 31

           

10 Strafanzeige gegen BVerfG 

109 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 579/12 vom 08. März 2012. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

   

37

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung 

27 Beschwerde  Nr. 6791/13 Wolf (XVII) ./. Deutschland vom 05. Januar 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch  Randnummern: 65, 45, 43, 42, 41, 40, 39, 38, 37, 36, 34, 33, 32, 31

           

10 Strafanzeige gegen BVerfG 

Erinnerung 

108 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 419/12 vom 18. Februar 2012. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

   

36

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung 

27 Beschwerde  Nr. 6791/13 Wolf (XVII) ./. Deutschland vom 05. Januar 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch  Randnummern: 65, 45, 43, 42, 41, 40, 39, 38, 37, 36, 34, 33, 32, 31

           

10 Strafanzeige gegen BVerfG 

Erinnerung 

107 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 307/12 vom 31. Januar 2012. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

   

35

  Enclosures1  ,  Enclosures2 

UNO Antwort Übersetzung 

Erinnerung 

4 Petition UNO  G/SO 214/48 DEU (GEN) vom 23. Januar 2012. Nicht zur Prüfung angenommen. 

UNO Committee on the Rights of Persons with Disabilities 

Rassismus! Beigelegten 138-Seiten Anlagen sind nicht genug, sondern ich müsse jegliche gerichtliche Entscheidung in chronologischerweise mit Angaben des Verfahrens Aktenzeichen Datums... alles übersetzen! "UNO hat kein Geld" und keine Lust, sich mit solchem Scheiß auseinander zu setzen! Das ist Behindertenverachtung! Ich lasse mich aber so blöd nicht abwimmeln! Ich werde alle Dokumenten bis zum Jahr 2062 ganz sicher übersetzen! Ich zwinge UNO diese Problematik "Diskriminierung der Behinderten in Deutschland" auf jeden Fall prüfen! ... Aber nächste ähnliche menschenverachtende "Ablehnung" wird dann ungefähr so heißen, Mister Wolf sie können nicht ihre Akten selbst übersetzen, solche Übersetzung sei unobjektiv, ein Dritter-Dolmetscher müsse ihre Akten übersetzen...

           

34

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung 

27 Beschwerde  Nr. 6791/13 Wolf (XVII) ./. Deutschland vom 05. Januar 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch  Randnummern: 65, 45, 43, 42, 41, 40, 39, 38, 37, 36, 34, 33, 32, 31

           

10 Strafanzeige gegen BVerfG 

Erinnerung 

106 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 157/12 vom 14. Januar 2012. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

    

33

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung 

27 Beschwerde  Nr. 6791/13 Wolf (XVII) ./. Deutschland vom 05. Januar 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch  Randnummern: 65, 45, 43, 42, 41, 40, 39, 38, 37, 36, 34, 33, 32, 31

           

10 Strafanzeige gegen BVerfG 

Erinnerung2 

Erinnerung 

105 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 26/12 vom 27. Dezember 2011. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

  

32

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung 

27 Beschwerde  Nr. 6791/13 Wolf (XVII) ./. Deutschland vom 05. Januar 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch  Randnummern: 65, 45, 43, 42, 41, 40, 39, 38, 37, 36, 34, 33, 32, 31

           

10 Strafanzeige gegen BVerfG 

Erinnerung2 

Erinnerung 

104 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 2709/11 vom 08. Dezember 2011. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

  

31

Dienstaufsichtsbeschwerde 

Erinnerung 

27 Beschwerde  Nr. 6791/13 Wolf (XVII) ./. Deutschland vom 05. Januar 2013 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Noch keine Entscheidung.

Siehe auch  Randnummern: 65, 45, 43, 42, 41, 40, 39, 38, 37, 36, 34, 33, 32, 31

           

10 Strafanzeige gegen BVerfG 

Erinnerung 

103 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 2539/11 vom 21. November 2011. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

   

30

Erinnerung 

16 Beschwerde  Nr. 14449/12 Wolf (XV) ./. Deutschland vom 09. Januar 2012 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Für unzulässig erklärt, weil EGMR nicht für Staatenlose sondern nur für EU-Staatsbürger zuständig ist. Staatenlose sind nicht Klageberechtigt, sondern nur EU-Staatsbürger. 

           

Beschwerde-Strafanzeigen 

Strafanzeige3 

Strafanzeige2 

Strafanzeige 

Erinnerung 

102 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 2391/11 vom 01. November 2011. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

           

29

Antworten 

Erinnerung 

3 Petition vor UNO  vom 01. November 2011. Nicht zur Prüfung angenommen. 

UNO Committee on the Rights of Persons with Disabilities  ,  Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention  ,  http://behinderteinbuergerung.co.cc 

Stellungnahme 

EGMR hat alle Beschwerden (bis zum 05.10.2011) für unzulässig erklärt. 

        

2 Petition vor UNO vom Oktober 2010. Nicht zur Prüfung angenommen.  

     

1 Petition vor UNO vom November 2007. Nicht zur Prüfung angenommen.   

28

Erinnerung 

15 Beschwerde  Nr. 14444/12 Wolf (XIV) ./. Deutschland vom 04. Januar 2012 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Für unzulässig erklärt, weil EGMR nicht für Staatenlose sondern nur für EU-Staatsbürger zuständig ist. Staatenlose sind nicht Klageberechtigt, sondern nur EU-Staatsbürger.

           

Strafanzeige4 

Strafanzeige3 

Strafanzeige2 

Schadenersatzforderung 

Strafanzeige 

Erinnerung2 

Erinnerung 

101 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 2455/11 vom 13. Oktober 2011. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

           

27

Erinnerung 

17 Beschwerde  Nr. 26360/12 Wolf (XVI) ./. Deutschland vom 12. April 2012 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Für unzulässig erklärt, weil EGMR nicht für Staatenlose sondern nur für EU-Staatsbürger zuständig ist. Staatenlose sind nicht Klageberechtigt, sondern nur EU-Staatsbürger.

           

Beschwerde-Strafanzeigen 

Strafanzeige3 

Strafanzeige2 

Strafanzeige 

Dienstaufsichtbeschwerde 

100 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 2098/11 vom 23. September 2011. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

        

26

 

Gesetzliche Grundlage für die Einbürgerung von Einbürgerungsbewerbern mit Behinderungen ist §10 Abs.6 StAG!  Erster Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 03.08.2011  zur Umsetzung des Art.18 behauptet, als ob behinderte Einbürgerungsbewerber unter §10 Abs.6 StAG ohne Problemen einzubürgern seien? Die Verwaltungsgerichte und das Bundesverfassunsgericht anerkennen aber nicht diese neue frische vom 03.08.2011 offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zu dieser Rechtsproblematik!  http://www.anwalt.de/rechtstipps/eingreifen-des-abs-stag-auch-bei-krankheitsbedingter-unfaehigkeit-zur-absolvierung-der-sprachpruefung_026371.html 

Und wenn der schwerbehinderte Einbürgerungsbewerber perfekte oder gute oder genügende Sprachkenntnisse verfügt, greift dann dieser Paragraph ein? Bedeutet das, wenn schwerbehinderte    Einbürgerungsbewerber keine Sprachkenntnisse verfügt, darf er eigebürgert werden, und wenn schwerbehinderte Einbürgerungsbewerber gute Sprachkenntnisse verfügt, darf er nicht eingebürgert werden?

   

Das ist Verachtung! Verarsche! Zynismus! Amtslüge! In diesem  Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention  gibt es kein Wort über die Umsetzung des Art.18, über die wirksame Einbürgerung von behinderten Migranten in den deutschen Staatsverband! 

Stellungnahme2  am 24.02.2012 Fehler korrigiert. Beschluss wird hinsichtlich der Kostenentscheidung aufrecht erhalten. 

Stellungnahme 

Klage gegen Deutschen Bundestag  vom 19.09.2011. Petitionsausschuss hat Petition abgelehnt. 

Text der Petition  und weiter siehe hier:  http://behinderteinbuergerung.co.cc 

            

25

Erinnerung 

17 Beschwerde  Nr. 26360/12 Wolf (XVI) ./. Deutschland vom 12. April 2012 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Für unzulässig erklärt, weil EGMR nicht für Staatenlose sondern nur für EU-Staatsbürger zuständig ist. Staatenlose sind nicht Klageberechtigt, sondern nur EU-Staatsbürger. 

           

Beschwerde-Strafanzeigen 

Strafanzeige 

99 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 1974/11 vom 07. September 2011. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

        

24

Erinnerung 

17 Beschwerde  Nr. 26360/12 Wolf (XVI) ./. Deutschland vom 12. April 2012 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Für unzulässig erklärt, weil EGMR nicht für Staatenlose sondern nur für EU-Staatsbürger zuständig ist. Staatenlose sind nicht Klageberechtigt, sondern nur EU-Staatsbürger. 

           

23

Stellungnahme 

12 Beschwerde  Nr. 66444/11 Wolf (XI) ./. Deutschland vom 06. Oktober 2011 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Für unzulässig erklärt, weil EGMR nicht für Staatenlose sondern nur für EU-Staatsbürger zuständig ist. Staatenlose sind nicht Klageberechtigt, sondern nur EU-Staatsbürger.

           

Stellungnahme 

Dienstaufsichtbeschwerde 

97 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 1690/11 vom 28. Juli 2011. Nicht zur Entscheidung angenommen.

     

22

Dienstaufsichtbeschwerde 

13 Beschwerde  Nr. 72227/11 Wolf (XII) ./. Deutschland vom 08. November 2011 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Für unzulässig erklärt, weil EGMR nicht für Staatenlose sondern nur für EU-Staatsbürger zuständig ist. Staatenlose sind nicht Klageberechtigt, sondern nur EU-Staatsbürger.

           

Dienstaufsichtbeschwerde 

96 Verfassungsbeschwerde  2 BvR 1429/11 vom 28. Juni 2011. Nicht zur Entscheidung angenommen.

       

21

Siehe weiter  Randnummer 47, 11, 10, 8, 7, 3, (26)

 

Strafantrag 

Antrag auf Prozesspfleger 

Antrag auf mündliche Verhandlung 

Meine Stellungnahme-2 

Meine Stellungnahme-1 

Klage gegen Landtag NRW  8 K 3314/11 vom 28. Mai 2011. Endgültig auf alle Ewigkeiten abgelehnt und abgewiesen.

           

Dienstaufsichtsbeschwerde 

95ste Verfassungsbeschwerde  2 BvR 1177/11 vom 25. Mai 2011. Nicht zur Entscheidung angenommen. 

       

19

Meine weitere 94ste Verfassungsbeschwerde  vom 17. April 2011 wurde gar nicht registriert. Ich habe Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Seit dem "registrieren" sie, aber sie haben alle von mir Hysterie Schlaganfall.

18

10-Beschwerde  Nr. 36628/11 Wolf (X) ./. Deutschland vom 10. Juni 2011 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Für unzulässig erklärt, weil EGMR nicht für Staatenlose sondern nur für EU-Staatsbürger zuständig ist. Staatenlose sind nicht Klageberechtigt, sondern nur EU-Staatsbürger.

  Nicht zur Entscheidung angenommen

17

9-Beschwerde  Nr. 19139/11 Wolf (IX) ./. Deutschland vom 19. März 2011 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Für unzulässig erklärt, weil EGMR nicht für Staatenlose sondern nur für EU-Staatsbürger zuständig ist. Staatenlose sind nicht Klageberechtigt, sondern nur EU-Staatsbürger.

  Nicht zur Entscheidung angenommen

In der Zeit von Oktober 2010 bis Februar 2011 war ich zum fünften Mal in der geschlossenen Psychiatrie

16

8-Beschwerde  Nr. 57949/10 Wolf (VIII) ./. Deutschland vom 22. September 2010 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Für unzulässig erklärt, weil EGMR nicht für Staatenlose sondern nur für EU-Staatsbürger zuständig ist. Staatenlose sind nicht Klageberechtigt, sondern nur EU-Staatsbürger.

  Nicht zur Entscheidung angenommen 

15

7-Beschwerde  Nr. 56518/10 Wolf (VII) ./. Deutschland vom 19. August 2010 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Für unzulässig erklärt, weil EGMR nicht für Staatenlose sondern nur für EU-Staatsbürger zuständig ist. Staatenlose sind nicht Klageberechtigt, sondern nur EU-Staatsbürger.

  Nicht zur Entscheidung angenommen 

14

6-Beschwerde  Nr. 44894/10 Wolf (VI) ./. Deutschland vom 23. Juli 2010 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Für unzulässig erklärt, weil EGMR nicht für Staatenlose sondern nur für EU-Staatsbürger zuständig ist. Staatenlose sind nicht Klageberechtigt, sondern nur EU-Staatsbürger.

  Nicht zur Entscheidung angenommen 

13

5-Beschwerde  Nr. 39170/10 Wolf (V) ./. Deutschland vom 26. Mai 2010 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Für unzulässig erklärt, weil EGMR nicht für Staatenlose sondern nur für EU-Staatsbürger zuständig ist. Staatenlose sind nicht Klageberechtigt, sondern nur EU-Staatsbürger.

  Nicht zur Entscheidung angenommen 

12

Beschwerde Nr. 13243/10 Wolf (IV) ./. Deutschland vom 17. März 2010 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Für unzulässig erklärt, weil EGMR nicht für Staatenlose sondern nur für EU-Staatsbürger zuständig ist. Staatenlose sind nicht Klageberechtigt, sondern nur EU-Staatsbürger.

    Nicht zur Entscheidung angenommen 

11

Siehe weiter  Randnummer 47, 21, 10, 8, 7, 3, (26)

 

152ste Petition vorm Deutscher Bundestag Pet 1-17-06-102-005575 vom 01. März 2010. Endgültig auf alle Ewigkeiten abgelehnt, weil Deutscher Bundestag mit der Vollziehung der Einbürgerung nicht mehr zu tun hat. Vollziehung der Einbürgerung ist der Bundesländer abgegeben. BT hat hier keine Kontrollfunktion. BT ist in diesem Rechtsgebiet nur für die Gesetzgebung verantwortlich, nicht aber für die Vollziehung des Staatsangehörigkeitsgesetzes!

   

10

Siehe weiter  Randnummer 47, 21, 11, 8, 7, 3, (26)

 

7te Petition vor EU Parlament  Nr. 747/2008 vom 26. Januar 2010. Endgültig abgelehnt, weil ich kein EU-Staasbürger sei. Staatenlose sind nicht Petitionsberechtigt, sondern nur EU-Staatsbürger.

9

Beschwerde Nr. 11776/10 Wolf (III) ./. Deutschland vom 20. Januar 2010 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Für unzulässig erklärt, weil EGMR nicht für Staatenlose sondern nur für EU-Staatsbürger zuständig ist. Staatenlose sind nicht Klageberechtigt, sondern nur EU-Staatsbürger.

  Nicht zur Entscheidung angenommen 

8

Siehe weiter  Randnummer 50

   

22ste Beschwerde vor Staatskanzlei NRW BC-2009-2008365 vom 02. November 2009. Endgültig auf alle Ewigkeiten abgelehnt. 

 

7

Siehe weiter  Randnummer 47, 21, 11, 10, 8, 3, (26)

     

107te Petition Landtag NRW I.3/14-P-2009-19630-01 vom 10. Oktober 2009. Endgültig auf alle Ewigkeiten abgelehnt. 

   

6

Beschwerde Nr. 19485/09 Wolf (II) ./. Deutschland vom 07. April 2009 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Für unzulässig erklärt, weil EGMR nicht für Staatenlose sondern nur für EU-Staatsbürger zuständig ist. Staatenlose sind nicht Klageberechtigt, sondern nur EU-Staatsbürger. 

   

5

Beschwerde Nr. 23698/08 Wolf ./. Deutschland vom 16. Februar 2009 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Für unzulässig erklärt, weil EGMR nicht für Staatenlose sondern nur für EU-Staatsbürger zuständig ist. Staatenlose sind nicht Klageberechtigt, sondern nur EU-Staatsbürger. 

  

4

Mit 5-6 Beschwerden und Verfassungsbeschwerden aus den Jahren 2008-2009 bin ich ein wenig selbst verwirrt, habe ich über sie mein Überblick verloren? Über sie gibt es auch noch keine Entscheidung? Sehen Sie weiter auch hier:  https://sites.google.com/site/akkaly20/gerichtshof  und dann weiter. 

3

Siehe weiter  Randnummer 47, 21, 11, 10, 8, 7, 3, (26)

 

16te Beschwerde vorm Der Rat der Stadt Köln 02-12/4 vom 19. Mai 2008. Endgültig auf alle Ewigkeiten abgelehnt. Ich solle vorm Verwaltungsgericht Köln Klage einlegen!

 

2

Meine aller erste Beschwerde Nr.1329/05 Wolf ./. Deutschland vom 22. Dezember 2004 vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte. Wurde am 22.04.2008 (nach 4 Jahren!) als unzulässig erklärt, weil meine Person kein Unionsbürger sei. EGMR sei nur für die Beschwerden von Unionsbürgern zuständig. Für unzulässig erklärt, weil EGMR nicht für Staatenlose sondern nur für EU-Staatsbürger zuständig ist. Staatenlose sind nicht Klageberechtigt, sondern nur EU-Staatsbürger.

https://sites.google.com/site/akkaly20/gerichtshof 

     

1

Mein aller erster gestellter im April 2002 Einbürgerungsantrag. Ich werde meine Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen.

     

Was tun mit diesem unheilbar geistig schwerstbehinderten bettelarmen wirtschaftlich nutzlosen Idioten Paul Wolf? Wir wollen ihn nicht einbürgern, wir können ihn nicht abschieben und wir dürfen ihn nicht umbringen... und dieses parasitäre lebensunwerte staatenlose Gesindel fordert unsere christliche barmherzige großzügige deutsche Friedensnobelpreisträger-Staatsangehörigkeit ununterbrochen und diese widerliche Ratte landet nicht im Knast, macht nicht Selbstmord!

Gefällt euch nicht die behinderten Ausländer, tötet sie!

Gefällt euch nicht die behinderten Staatenlosen, vernichtet sie!

Der Paß ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so einfache Weise zustand wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustandkommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Paß niemals. Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird. Bertolt Brecht, "Flüchtlingsgespräche", 1940

       

Mein Schwerstgeistigbehindertenausweis: 44S0371177, Grad geistiger Behinderung (GdB) 100 "Seelische Störung Hilflos Gehbehindert", Rundfunkgebührenbefreiung, kostenlose Fahrkarte und kostenlose Mitfahrt für eine begleitende Person, gültig unbefristet.

    

Meine Person gelte seit 25.05.2006 als dauerhaft voll erwerbsgemindert. Weil ich erwerbsgemindert bin, geben mir keine Lohnsteuerkarte.

Ich kassiere Grundsicherung vom Sozialamt Köln-Mülheim (nicht ALG-2 von ArGe)

Ich bin Pflegefall. Ich werde 360-Minuten in einer Woche gepflegt.

Meine Person ist im Bundeszentralregister (BZR) als Nichtschuldfähig endgültig eingetragen. 

     

Je mehr ich mir die deutsche Staatsangehörifkeit begehre, desto mehr hassen mich die Deutschen!

Jedes Unrecht verstärkt mein Widerstand! Ich kämpfe allein gegen 82-Millionen Deutsche, 82-Millionen Deutsche kämpfen gemeinsam gegen mich einzigen Psychopathen! Ein kleiner Furz kann mächtig stinken zwei Minuten lang und alle vergessen ihn, danach kommen aber weitere kleine stinkende Furze und keiner vergisst sie schon, alle erwarten dann mit Schrecken auf nächsten kleinen stinkenden Furz...

Die Hand, die du nicht abschlagen kannst, muss du ergreifen!

Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und am Ende gewinnst du!

Mach deine Schwäche zu deiner Stärke!

Mein Sachverhalt  (ausführliche Variante. Betreuung ist im Juli 2011 nach 6-Monaten Sinnlosigkeit Zwecklosigkeit aufgehoben)

Die deutsche Justiz ist die Hure der deutschen Politik, ist legalisiertes Parasitentum des deutschen Staates!

Ich rede nicht mit Idioten, denn das bildet sie.

Wenn man gar nicht zu sagen hat,

will man aber unbedingt was sagen,

dann beginnt man die Sprachfehler zu kritisieren.

 altes seit 2005 Gästebuch nach 1374 Beschimpfungen gesperrt 

Deshalb sinnlos und keine Zeit dafür. Schicken Sie mir ihre Beschimpfungen per Email zu. 

E-Kontakt:  einbuergerungsholocaust1@gmail.com    a20

   Mai, 2013

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