Chancengleichheit für Wissenschaftlerinnen ist für die Alexander von Humboldt-Stiftung ein wichtiges Anliegen.
•Deshalb richten sich die Förderprogramme der Stiftung in gleicher Weise an Männer und Frauen. Folglich ist es auch selbstverständlich für die Stiftung, die Förderprogramme für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gleichermaßen attraktiv zu gestalten.
•Dennoch zeigt es sich, dass weniger Wissenschaftlerinnen im Vergleich zu den männlichen Kollegen gefördert werden
•und die Anzahl der geförderten Wissenschaftlerinnen sogar abnimmt bei steigender Karrierestufe und steigendem Alter. Auch die geografische Herkunft spielt eine Rolle.
Aus diesem Grund ergänzt die Alexander von Humboldt-Stiftung ihre Förderoptionen um folgende Gleichstellungsmaßnahmen:
•Forschungsstipendiatinnen erhalten die Möglichkeit, bei der Geburt eines Kindes während des Förderzeitraumes den bewilligten Förderzeitraum um bis zu 3 Monate zu verlängern (in Anlehnung an die Fristen des Mutterschutzgesetztes); die Möglichkeit der Verlängerung des Förderzeitraumes besteht auch dann, wenn das Stipendium innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfrist endet.
•Das Stipendium kann auf Antrag der Forschungsstipendiatin für bis zu 18 Monate unterbrochen werden, wenn die Geburt eines Kindes in den Förderzeitraum fällt. Ein solcher Antrag kann auch von Forschungsstipendiatinnen oder Forschungsstipendiaten gestellt werden, wenn die Betreuung eines Kindes vorgesehen ist, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
•Verheiratete Forschungsstipendiaten und Forschungsstipendiatinnen erhalten eine Verheirateten-Zulage, wenn der begeleitende Ehepartner/die begleitende Ehepartnerin keine Einkünfte hat. Wenn minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) den Forschungsstipendiaten/die Forschungsstipendiatin für mindestens 3 Monate (ohne Unterbrechung) nach Deutschland begleiten, kann auf Antrag während des Förderzeitraumes auch eine Kinder-Zulage bzw. Kindergeld gewährt werden. Für Kinder, die den Forschungsstipendiaten/die Forschungsstipendiatin aus Deutschland ins Ausland begleiten und nicht älter als 12 Jahre sind, kann ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt werden.
Darüber hinaus bietet die Alexander von Humboldt-Stiftung als deutscher Partner im EU-weiten Netzwerk "Euraxess" bereits gezielte Informationsangebote für Wissenschaftlerinnen. Auf dem Internetportal www.euraxess.de finden sich folgende Informationen:
•Förderprogramme für Wissenschaftlerinnen
•Beratung, Training, Plattformen, Netzwerke
•Doppelkarrierepaare
Alexander-von-Humboldt-Stiftung 2011