Anstehende Schwierigkeiten können im Rahmen des Berufsauftrags nicht oder nur unzureichend angegangen und gelöst werden (Subsidiaritätsprinzip).
Die Fördermassnahmen sollen Lernende in der Weise unterstützen, dass das erfolgreiche Durchlaufen der Ausbildung und das Bestehen des Qualifikationsverfahrens möglich werden. Zu diesem Zweck kann die Berufsfachschule im Einvernehmen mit dem Betrieb und mir der lernenden Person den Besuch entsprechender Kurse anordnen. Bei Uneinigkeit entscheidet der Kanton.
Alle unterstützenden Massnahmen erfolgen im Hinblick auf „Hilfe zur Selbsthilfe“ in Richtung selbstständiger Handlungskompetenz.
Die Notwendigkeit des Besuchs von Stützkursen soll periodisch überprüft werden.