Ziel, Voraussetzungen und Dauer sind im Vorfeld klar zu definieren.
Der Besuch erfolgt im Einvernehmen mit dem Betrieb und der lernenden Person. Bei Uneinigkeit entscheidet der Kanton.
Sind Leistungen oder Verhalten in der Berufsfachschule oder im Lehrbetrieb ungenügend, so kann die lernende Person von Freikursen ausgeschlossen werden.
Lehrmittel und Prüfungsgebühren gehen zu Lasten der Lernenden.