Wenn Ihr Kind erkrankt ist und nicht am Unterricht teilnehmen kann, melden Sie es bitte rechtzeitig krank. Wir wünschen gute Besserung!
Sie haben zwei Möglichkeiten für die Krankmeldung, die jeweils einen anderen Verlauf bedeuten. Achtung: Krankmeldungen per E-Mail werden von uns nicht bearbeitet. Die beiden Möglichkeiten erläutern wir Ihnen jetzt:
Als Erziehungsberechtigte können Sie bei uns einen eigenen Zugang zu WebUntis über die App "Untis Mobile" bekommen, den wir Ihnen sehr empfehlen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite "Erste Schritte" oder in der Beantragung des Zugangs hier.
Für die Krankmeldung Ihres Kindes setzen Sie einfach eine Abwesenheit in der Untis Mobile - App, bevor der Unterricht beginnt (am besten spätestens um 7:45 Uhr) und wählen als Abwesenheitsgrund krank.
Sie können dies sogar schon am Abend vorher erledigen, wenn absehbar ist, dass Ihr Kind den Unterricht am nächsten Tag nicht besuchen können wird.
Wir sind dann informiert und die Fehlzeit wird automatisch entschuldigt. Sie müssen nichts mehr tun.
Alternative können Sie bis spätestens 7:45 Uhr im Sekretariat (0231 50 23133) anrufen und Ihr Kind krankmelden.
In diesem Fall trägt das Sekretariat die Absenz in WebUntis ein.
Sie müssen die Fehlzeit im Anschluss noch bei der Klassen- bzw. Stufenleitung entschuldigen lassen (siehe unten).
Falls Sie Ihr Kind über einen Telefonanruf krankgemeldet haben oder Ihr Kind im Verlauf des Unterrichtstages erkrankt ist und den Schulbesuch an diesem Tag abrechen musste, müssen Sie Ihr Kind von der Klassen- bzw. Stufenleitung entschuldigen lassen.
Für die Entschuldigung des Fehlens in der Sekundarstufe I (Klassen 5-10) reichen Sie bitte der Klassenleitung über Ihr Kind ein entsprechend unterschriebenes formloses Schriftstück ein.
In der Sekundarstufe II verwenden Sie für die Entschuldigung bitte das durch die Stufenleitung bekannt gegebene Fehlstundenformular. Auf diesem können Sie für den entsprechenden Tag die Fehlstunden markieren und den Tag unterschreiben.
Grundsätzlich möchten wir immer mit Ihnen als Erziehungsberechtigte auf einer vertrauensvollen Basis zusammenarbeiten.
In seltenen Fällen kommt es jedoch vor, dass wir gezwungen sind Entschuldigungen bei Erkrankung in Zweifel zu ziehen.
Diese begründeten Zweifel können zum Beispiel auftreten, wenn in einer Lerngruppe vor einer Prüfung plötzlich eine gehäufte "Erkrankung" auftritt und diese dann von den Eltern entschuldigt wird.
Sollte so ein Fall auftreten, informieren wir Sie zeitnah über die Notwendigkeit der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, um das Fehlen zu entschuldigen.