Löschung von Daten

Die Löschung von Daten muss vollständig und unwiderruflich erfolgen.

Bei Daten, die in Papierform erhoben wurden, sollte ein geeigneter Aktenvernichter mit Sicherheitsstufe 4 oder höher gemäß dieser DIN 66399 verwendet werden .

Die datenschutzkonforme Löschung/Vernichtung von Datenträgern regelt unter anderem die DIN 66399.

Die Löschung/Vernichtung sollte dokumentiert werden.

MUSTER: Löschprotokoll - 3G-Status

[Die teilweise vorausgefüllten Abschnitte sind entsprechend dem tatsächlichen Vorgang anzupassen.]


Datum der Löschung/Vernichtung: …………………

Gegenstand des Protokolls: Löschung/Vernichtung der Daten des 3G-Status nach InfSG

Durchgeführte Maßnahmen:

  • Vernichtung der Papierdokumentation (Schredder Sicherheitsstufe 4, DIN 66399)

  • Löschung der Daten aus Datenbank

  • Vernichtung Datenträger mittels……….

  • Beauftragung externer Dienstleister » Siehe dessen Löschprotokoll

Abteilung/Unternehmensbereich: …………………

Protokolliert durch (Name/Funktion): …………………


Unterschrift: ……….…………………………