Löschung von Daten
Die Löschung von Daten muss vollständig und unwiderruflich erfolgen.
Bei Daten, die in Papierform erhoben wurden, sollte ein geeigneter Aktenvernichter mit Sicherheitsstufe 4 oder höher gemäß dieser DIN 66399 verwendet werden .
Die datenschutzkonforme Löschung/Vernichtung von Datenträgern regelt unter anderem die DIN 66399.
Die Löschung/Vernichtung sollte dokumentiert werden.
MUSTER: Löschprotokoll - 3G-Status
[Die teilweise vorausgefüllten Abschnitte sind entsprechend dem tatsächlichen Vorgang anzupassen.]
Datum der Löschung/Vernichtung: …………………
Gegenstand des Protokolls: Löschung/Vernichtung der Daten des 3G-Status nach InfSG
Durchgeführte Maßnahmen:
Vernichtung der Papierdokumentation (Schredder Sicherheitsstufe 4, DIN 66399)
Löschung der Daten aus Datenbank
Vernichtung Datenträger mittels……….
Beauftragung externer Dienstleister » Siehe dessen Löschprotokoll
Abteilung/Unternehmensbereich: …………………
Protokolliert durch (Name/Funktion): …………………
Unterschrift: ……….…………………………