Honorar

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Grundlage für die Vergütung von Rechtsanwaltsleistungen ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im außergerichtlichen Bereich sind die Gebühren freigegeben und werden prinzipiell zwischen Mandant und Rechtsanwalt in einer Vergütungsvereinbarung festgelegt. Die Vertretung vor deutschen Gerichten erfolgt hingegen wie bisher nach festen Gebührensätzen, die in den Tabellen des RVG erfasst sind. Ein Unterschreiten dieser für die gerichtliche Vertretung anfallenden Gebühren ist standesrechtlich durch § 49b BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) untersagt.

Außergerichtliche Tätigkeit

Wir bieten Ihnen die Abrechnung auf Grundlage eines Pauschalhonorars als auch nach Zeitanfall mittels Stundenhonorarsatz und ebenso kombinierte Abrechnungsformen. Ein individuelles Honorarangebot unterbreiten wir Ihnen unter Berücksichtigung der notwendigen anwaltlichen Tätigkeit und Ihrer Interessen. Wir kalkulieren insoweit

  • bei Geschäftskunden auf Basis eines Stundensatzes von EUR 275,00 netto (EUR 327,25 brutto inkl. 19 % USt)

  • zu Gunsten von Verbrauchern setzen wir in der Regel einen verminderten Stundensatz von EUR 250,00 (inkl. 19% USt) an.

Pauschalhonorar

Für verschiedene Dienstleistungen haben wir Angebote zum Pauschalhonorar erstellt. Insbesondere die Prüfung und Erstellung von Verträgen sowie ergänzende Leistungen rund um den Vertrag bieten wir zu Festpreisen an.

Prozessvertretung

Die Vertretung im Gerichtsprozess erfolgt nach den im RVG fest vorgeschriebenen Gebührensätzen. Daher können die Kosten eines Prozesses im Voraus überschlägig ermittelt werden. Teilen sie uns hierzu einfach den Streitgegenstand mit, über welchen Sie einen Prozess führen wollen, und wir ermitteln für Sie kostenfrei die voraussichtlich anfallenden Kosten (Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren).

Kostenerstattung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, kann abhängig des von Ihnen abgeschlossenen Versicherungsumfangs eine Kostendeckung durch Ihre Rechtsschutz erfolgen. Wir holen für Sie kostenfrei eine entsprechende Kostendeckungszusage bei Ihrer Versicherung ein.

Sofern Ihre finanziellen Verhältnisse unzureichend sind, besteht die Möglichkeit, im außergerichtlichen Bereich über Beratungshilfe und im Fall der gerichtlichen Auseinandersetzung über die Prozesskostenhilfe die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit erstattet zu bekommen. Entsprechende Formulare erhalten Sie bei den Amtsgerichten, im Internet und selbstverständlich von uns. Wir stellen die Anträge für Sie und erledigen das weitere Prozedere.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, vom Prozessgegner die Kosten erstattet zu erhalten. Voraussetzung ist jedoch das Obsiegen im Prozess.

Im Rahmen von Schadenersatzforderungen, z.B. bei einem Verkehrsunfall oder bei Zahlungsverzug, können ebenfalls Ansprüche zur Erstattung der aufgewandten Rechtsanwaltsgebühren bestehen. Wir behalten diese für Sie im Blick und informieren Sie entsprechend.

Haben Sie weitere Fragen? Dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.