Krankenversicherung

Was muss ich im Ausland tun, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können?

Es ist ratsam, die europäische Krankenversicherungskarte immer bei sich zu tragen und im Idealfall vor Inanspruchnahme medizinischer Leistungen vorzuzeigen.

In Graz empfiehlt es sich, bei der Zweigstelle der Österreichischen Gesundheitskasse nachzufragen. Auf alle Fälle sollten Kassenärzte (keine Wahlärzte) aufgesucht werden und die Gesundheitskarte sollte vor Inanspruchnahme der medizinischen Leistung vorgelegt werden. 


Welche Leistungen kann ich in Anspruch nehmen?

Alle EU-BürgerInnen, die sich aus Studiengründen im EU-Ausland aufhalten, können alle dringenden, aber auch notwendigen und nicht planbaren Gesundheitsleistungen am Studienort in Anspruch nehmen, immer im Rahmen der im Zielland geltenden Bedingungen. Den einzelnen EU-Ländern steht es nämlich frei, eigene Regeln für den Anspruch auf Leistungen und Dienste festzulegen.

Studierende, die im Studienland regelmäßige und umfassende medizinische Betreuung benötigen (z.B. Dialyse, chronische Erkrankungen oder Psychotherapieleistungen), sollten sich vorab bei einer Krankenkasse im Ausland informieren, ob im Zielland die Möglichkeit besteht, ob die Kosten genannter oder ähnlicher Leistungen über die Europäische Krankenversicherungskarte zu verrechnen und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.


An wen kann ich mich für medizinische Leistungen wenden?

Meist ist es im Ausland nicht üblich, direkt in die Notaufnahme zu gehen. Zuvor sollte man sich an eine Haus-Fachärztin bzw. einen Haus-Facharzt wenden. Eine Liste stellt die jeweilige Krankenkasse zur Verfügung. Achtung: Viele Ärztinnen und Ärzte im Ausland arbeiten sowohl für die öffentlichen Kassen, als auch privat. Es sollte daher unbedingt vor der Behandlung darauf hingewiesen werden, dass die Behandlung über die Europäische Krankenversicherungskarte verrechnet werden soll.

Um einen Kassenarzt in Österreich zu finden, bietet es sich an, die Arztsuche der österreichischen Ärztekammer zu nutzen.


Wann bin ich nicht mehr über die italienische Krankenversicherung im EU-Ausland versichert?

Sobald das Studium abgeschlossen ist oder Studierende ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen am Studienort beziehen, sind sie nicht mehr über die italienische Krankenkasse im EU-Ausland versichert.

Wenn Studierende einer Erwerbstätigkeit in Österreich nachgehen und der Verdienst einen bestimmten Mindestbetrag nicht überschreitet (derzeit 500,91€ / Monat (Stand: 2023), bleiben sie weiterhin über die italienische Krankenkasse versichert. Übersteigt das gebührende Entgelt diesen Mindestbetrag, gilt die Sozialversicherungspflicht. In diesem Fall müssen sich Studierende von der Krankenkasse in Südtirol abmelden, sonst könnte es passieren, dass im Bedarfsfall keine der beiden Krankenkassen die Kosten übernimmt. 

Sobald sich Studierende bei der italienischen Krankenkasse abmelden, verliert die Rückseite der Gesundheitskarte - Bürgerkarte Südtirol (GK-BKS) ihre Wirksamkeit. Sie gilt daher nicht mehr als als Europäische Krankenversicherungskarte in den europäischen und gleichgestellten Ländern (Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen).  Daher ist es wichtig, sich bei der jeweiligen Krankenversicherung im Ausland bezüglich des Versicherungsschutzes in den Mitgliedstaaten der europäischen Union zu informieren.

 In Österreich befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite der sogenannten e-card. Um die EKVK im Ausland (z.B. auch während eines Aufenthaltes in Südtirol oder im Urlaub im EU-Raum) verwenden zu können, müssen die Datenfelder auf der Rückseite der e-card vollständig ausgefüllt sein - sind die Datenfelder mit Sternchen befüllt, gilt sie nicht als Anspruchsnachweis. In diesem Fall muss vor Reiseantritt eine "Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die Europäische Krankenversicherungskarte“ ausgestellt werden. Seit 1.1.2006 erfolgt im Bedarfsfall die Ausstellung dieser Ersatzbescheinigung nur bei der zuständigen Kasse. Mehr Infos dazu unter diesem Link.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es ohne Probleme möglich, sich in Südtirol wieder eintragen zu lassen, sofern der/die Studierende in Südtirol meldeamtlich ansässig ist oder dort arbeitet.


Wo bekomme ich weitere Informationen?

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz im Ausland, erhalten Sie beim zuständigen Gesundheitssprengel. Bei speziellen Fragen können sich Studierende auch an den Auslandsschalter in Bozen wenden (Tel. 0471 909191).