Mitgliedschaft

Wir freuen uns über jedes neue Mitglied, welches sich im Kampf gegen das Geothermiekraftwerk in Brühl uns anschließen möchte

Auszüge aus der Satzung

§2(1) Zweck des Vereins ist es, die Natur und Landschaft, vor allem im heimatlichen Gefilde als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung, vor Eingriffen zu schützen und nachhaltig zu sichern. Der Vereinszweck wird erreicht durch

    • die Verhinderung von vermeidbarer Vernichtung von Landschaftsteilen durch den Abbau von Bodenschätzen
    • die Verhinderung einer Gefährdung von Haus, Grund und Gesundheit, die durch den beabsichtigten Bau und Betrieb von nahegelegenen Kraftwerken der tiefen Geothermie möglich sind, insbesondere durch künstliche Stimulation der tiefen Bodengesteinsschichten.

§5(2) Die Mitglieder haben Beiträge zu entrichten, die Höhe und Zahlungsweise der Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt

§4(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss.

§4(2) Der Austritt ist schriftlich zu erklären. Er ist jederzeit under Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendarjahres möglich; die Erklärung bedarf der Schriftform. Eine Beitragserstattung findet nicht statt.

Beitrag pro Jahr

Einzelmitgliedschaft - 24,00 Euro

Familienmitgliedschaft - 48,00 Euro

Die Beiträge sind jeweils im Januar eines jeden Jahres im Voraus für das laufende Jahr auf das unten genannte Konto zu überweisen. Im Beitrittsjahr sind die Beiträge im Eintrittsmonat fällig und werden anteilig pro angefangenem Quartal berechnet.

Der Vorstand


Bankverbundung

Sparkasse Heidelberg

IBAN: DE47 6725 0020 1001 6280 50

BIC: SOLADES1HDB