Angaben zu Referenzen

Nach den Vorgaben der Berufsordnung ist es den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVermIng) in Nordrhein-Westfalen (NRW) verboten worden, generell mit Referenzen zu werben. Dies gilt auch für die Präsentation der Vermessungsbüros im Internet.

Zitat:..."Die Angabe von Referenzen jeglicher Art ist im Rahmen einer Internet-Präsentation nicht gestattet, da sie in Form, Inhalt und Umfang keine sachdienliche Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs darstellt."

Ich gebe deshalb an dieser Stelle keine Referenzen an.

Gerne nenne ich Ihnen in einem Gespräch Beispiele für unsere bisherigen Leistungen und Arbeiten im Bereich der Liegenschaftsvermessungen und der Ingenieurvermessungen bei u.a. Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen.
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