Grenzvermessung

 
Grenzvermessungen gehören zu den amtlichen Katastervermessungen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros gemäß Nr. 1.11 Fortführungsvermessungserlass(FortfVErl.).
 
Zu Grenzvermessungen gehören u.a. beim Bau eines Hauses die Vermessungen zur Absteckung und Abmarkung von im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzpunkten von Grundstückgrenzen, deren Vermarkung (z.B. Grenzstein, Eisennagel, o.ä.) nicht mehr vorhanden und der Grenzverlauf nicht mehr erkennbar ist.
 
Die Messungen des Vermessungsbüro bei Grenzvermessungen werden dokumentiert und Bestandteil des Liegenschaftskatasters, das von den Katasterbehörden zum Beispiel der Städteregion Aachen (Alt : Kreis Aachen), des Kreises Düren oder des Kreises Euskirchen unter dem Dach der jeweiligen Kreisverwaltungen geführt wird. Die Grenzvermessung gehört zu den hoheitlichen ("amtlichen") Vermessungen.
 
 
 
 
 
 
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Tachymeter bei einer Grenzvermessung
 
 
Grenzvermessungen werden durchgeführt zur Feststellung, Vermarkung sowie zur Überprüfung vorhandener Eigentumsgrenzen eines Grundstücks.
 
Man trennt zwischen der ersten Feststellung von Grenzen sowie einer wiederholten Absteckung und Vermarkung festgestellter Grundstücksgrenzen. So werden bei der Grenzvermessung durch zum Beispiel Baumaßnahmen unabsichtlich ausgebaggerte Grenzabmarkungen neu gesetzt,noch vorhandene Grenzzeichen werden aufgesucht und mit dem Katasternachweis verglichen.
 
In beiden Fällen der Grenzvermessung werden die Eigentümer der betroffenen Grundstücke in dieses Verfahren mit eingebunden. Über die Resultate der Grenzvermessung wird anschließend durch den Vermessungsingenieur eine Niederschrift("Grenzniederschrift") gefertig.

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