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Gutachter und Sachverständiger Nach den Vorgaben der Berufsordnung für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen können sie unter anderem bei Gerichten als Sachverständige und Gutachter tätig werden [siehe Textfeld "Rechtsgrundlage"].
Ein Sachverständiger oder Gutachter ist eine Person mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Qualifikation auf einem bestimmten Gebiet. Hat ein Gericht oder eine Behörde kein ausreichendes Wissen, kann das Gericht oder die Behörde die offene Frage an einen Sachverständigen oder Gutachter zur Beantwortung delegieren.
In der Mehrzahl der Fälle wird der Begriff "Sachverständiger" für Gutachter oder Berater von Gerichten verwendet. Sachverständige unterstützen dabei den Porzess der Entscheidung und Rechtsfindung durch ihre Gerichtsgutachten, Baugutachten und Wertgutachten nach einer Wertermittlung.
Bedingung für die Tätigkeit als Sachverständiger und Gutachter sind überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrung. In der Regel sind die Kenntnisse erworben durch ein geeignetes Hochschulstudium (1. Staatsexamen) sowie langjährige Beruf-erfahrung.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure haben mit dem 2. Staatsexamen die Befähigung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst erworben. Der erforderliche "Nachweis der besonderen Sachkunde" als Gutachter und Sachverständiger für vermessungstechnische Fragestellungen ist erbracht.
Es finden sich in Deutschland:
Amtsgerichte im Raum Schleiden:
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