UEBERFAHRTSRECHT

EBERBACH:::LINDACH

WEGERECHT

Geh-und Fahrrecht für Fuhrwerke und Kraftfahrzeuge

pedestrian & vehicular right of way

EBERBACH.LINDENSTRASSE

GRUNDDIENSTBARKEIT

Herrschendes Grundstück.Lindenstr.1

Dienendes Grundstück.Lindenstr.3

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anno 1946

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Spätere Erwerber des ''herrschenden'' Grundstücks dürfen also das Wegerecht nutzen, da sie es mit dem Grundstück erworben haben.

Allerdings müssen spätere Eigentümer des "dienenden" Grundstücks die Inanspruchnahme des Wegerechts dulden. Solche dinglichen Wegerechte schlagen sich aber im Wert des Grundstücks nieder, weil sie die Verwendbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen und eine dingliche Belastung darstellen. Daher sollte man sich vorher Gedanken über den Erwerb eines solchen Grundstücks machen.