WEGERECHT
EBERBACH ::: LINDACH
GRUNDDIENSTBARKEIT
Geh-und Fahrrecht
Fuhrwerke & Kraftfahrzeuge
pedestrian & vehicular
right of way
ÜBERFAHRTSRECHT
Herrschendes Grundstück::Lindenstrasse 1
microsoft
black hats
Dienendes Grundstück:::::::Lindenstrasse 3
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Spätere Erwerber des ''herrschenden'' Grundstücks dürfen also das Wegerecht nutzen, da sie es mit dem Grundstück erworben haben.
Allerdings müssen spätere Eigentümer des "dienenden" Grundstücks die Inanspruchnahme des Wegerechts dulden.
Solche dinglichen Wegerechte schlagen sich aber im Wert des Grundstücks nieder,
weil sie die Verwendbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen und eine dingliche Belastung darstellen.
Daher sollte man sich vorher Gedanken über den Erwerb eines solchen Grundstücks machen.
(Aufklärungspflicht des Verkäufers.Notars etc.)
WEGWEISER
ENTWICKLUNGSOFFENHEIT DER GRUNDDIENSTBARKEIT
IGNORIERT
WIE WEIT KANN EIN RICHTER ABWEICHEN VON RICHTLINIEN