GEH UND FAHRRECHT
Eberbach.Lindenstr.
ÜBERFAHRTSRECHT
Grunddienstbarkeit
Geh-und Fahrrecht
Fuhrwerke&Kraftfahrzeuge
pedestrian & vehicular
right of way
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Herrschendes Grundstück.Lindenstrasse 1
Dienendes Grundstück.Lindenstrasse 3
black hats
grundbuch
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Spätere Erwerber des ''herrschenden'' Grundstücks dürfen also das Wegerecht nutzen, da sie es mit dem Grundstück erworben haben. Allerdings müssen spätere Eigentümer des "dienenden" Grundstücks die Inanspruchnahme des Wegerechts dulden. Solche dinglichen Wegerechte schlagen sich aber im Wert des Grundstücks nieder, weil sie die Verwendbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen und eine dingliche Belastung darstellen. Daher sollte man sich vorher Gedanken über den Erwerb eines solchen Grundstücks machen.