GEH UND FAHRRECHT

Eberbach.Lindenstr.

ÜBERFAHRTSRECHT

Grunddienstbarkeit

Geh-und Fahrrecht

Fuhrwerke&Kraftfahrzeuge

pedestrian & vehicular

right of way

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Herrschendes Grundstück.Lindenstrasse 1

Dienendes Grundstück.Lindenstrasse 3

black hats

grundbuch

anno 1946

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Spätere Erwerber des ''herrschenden'' Grundstücks dürfen also das Wegerecht nutzen, da sie es mit dem Grundstück erworben haben. Allerdings müssen spätere Eigentümer des "dienenden" Grundstücks die Inanspruchnahme des Wegerechts dulden. Solche dinglichen Wegerechte schlagen sich aber im Wert des Grundstücks nieder, weil sie die Verwendbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen und eine dingliche Belastung darstellen. Daher sollte man sich vorher Gedanken über den Erwerb eines solchen Grundstücks machen.

to whom it concerns

Q.E.D.