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Deutschland muss § 183, 183a StGB; § 118, 119, 120 OWIG abschaffen!
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OLG Hamm Klageerzwingungsverfahren
Strafanzeige Landtag Rita Klöpper
OLG Köln Klageerzwingungsverfahren
Klage gegen Innenministerium NRW
Klage gegen Ministerpräsidentin NRW
125 Beschwerde Staatskanzlei NRW
Strafanzeige-Beschwerde Voßkuhle
9 Strafanzeige Präsident Voßkuhle
Meine weitere 94ste Verfassungsbeschwerde
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Sachverhalt über meine Person zum Herunterladen
Missbrauch der Psychiatrie in Köln und in ganzem Land Nordrhein-Westfalen
Die Würde des Staatenlosen ist antastbar.
Sie zu verachten und zu erniedrigen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!
Nur ein toter Polizist ist ein guter Polizist!
Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V.
Amalienstr. 49 a
80799 München
Ähnliche Zwangseinweisung in die Psychiatrie in China http://www.n-tv.de/1067032.html
E-Kontakt: einbuergerungsholocaust1@gmail.com (a6)
Oktober 2014
Das Missbrauchsopfer:
Paul Wolf
Horststr.6
51063 Köln (Bitterarmer elender Langzeit-1-EURO-Jobber, staatenlos, Niederlassungserlaubnis, mongolische Volkszugehörigkeit, Katholik)
war seine Wohnung am 28.01.2009 gestürmt und von Berufsfeuerwehrmännern Köln auf Hinweis der Staatsanwaltschaft Köln und Staatsschutzpolizei NRW einfach so in die geschlossene Psychiatrie zwangsweise gegen seinen Willen eingewiesen.
Der Haken ist, die Berufsfeuerwehr verfügt keinerlei gesetzliche Ermächtigung die Menschen auf eigene Zwangseinweisungsanträge einzuweisen, überhaupt solche Zwangseinweisungsanträge zu stellen. Solche Zwangseinweisungsermächtigung wurde per Gesetz nur dem Amt für offentliche Ordnung übertragen. Das Ordnungsamt Köln hat aber solchen Zwangseinweisungsantrag nicht gestellt, hatte darüber keine Ahnung.
Beim Amtsgericht Köln und in ganzem Land Nordrhein-Westfalen werden die Menschen nur von Berufsfeuerwehrmännern in die geschlossene Psychiatrie massenweise ohne einen entsprechenden Zwangseinweisungsantrag des Ordnungsamtes zwangsweise von Amts wegen sofort untergebracht und keiner verhindert das. Im Land Nordrhein-Westfalen wie auch im ganzen "rechtstaatlichen" Deutschland existieren keine Unterbringungsverfahrensgesetze, die diese Rechtsfrage gesetzlich regeln sollten.
Das ganze deutsche Unterbringungsrecht, die Bedeutung Geschäftsunfähigkeit Prozessunfähigkeit Rechtsunfähigkeit Handlungsunfähigkeit Betreuung Entmündigung Vormundschaftsgericht aus §§104, 105, 1896 ff. BGB, §16 Abs.1 Ziff.4 VwVfG, §62 VwGO entsprechen nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderung, sind überhaupt konventionswidrig!
Oberlandesgericht Köln prüft meine eingelegte Berufung 16 Wx 33/09.
Petitionsausschuss des Landtags NRW 1.3/14-P-2009-00913-02, Bezirksregierung Köln 24.70.61 und der Rat der Stadt Köln 02-12/4 prüfen auch diesen Sachverhalt.
Im Jahr 2006 hat das Ordnungsamt Köln auf Auftrag der Einbürgerungsbehörde Köln schon versucht den staatenlosen Paul Wolf in die geschlossene Psychiatrie zwangsweise lebenslänglich einzuweisen. Vormundschaftsgericht Köln hat nach einem Jahr hin und her das Betreuungsverfahren 52 XVII W 272 eingestellt, den Zwangseinweisungsantrag die Betreuung abgewiesen.
Paul Wolf können sie auch hier http://spz-koeln-muelheim.de antreffen.
http://www.weglaufhaus.de/dauerdemo.html
Weg mit den Psychisch-Krankengesetzen! Sofort!
Rechtskäftiges Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
http://files.institut-fuer-menschenrechte.de/437/Behindertenrechtskonvention.pdf
Allen Idioten-Polizeibeamten wiederhole ich
noch einmal! Ich trage keine Unterhosen! Ich habe niemals
Höschen getragen! Ich werde niemals Unterwäsche Tragen!
Die betroffene Person Paul Wolf wird immer weiter zwei drei mal im Monat von kölnischen Polizeibeamten verhaftet, in die Polizeiwache gebracht, misshandelt, verachtet, wird seine Wohnung durchsucht, wird ihm immer gleiche Frage gestellt, warum tragen sie keine Höschen und nach 6-8 Stunden amtlicher Erniedrigung raus geschmiessen.
http://sites.google.com/site/akkaly23/153-klage-polizei
http://sites.google.com/site/akkaly23/160-zwangsunterbringung
Am 15.12.2009 wurde diese Strafermittlung 121 Js 750/08 eingestellt. Ich bereite jetzt meine Klagen auf Schmerzensgeld.... vor.
Dok. 1, Seite 1 Hier steht geschrieben, Antragsteller sei Amt für öffentliche Ordnung Köln !
Seite 2
Dok. 2, Seite 1 Hier steht aber schon, Antragsteller sei Berufsfeuerwehr?
Seite 3
Seite 4
Dok. 3 Ärztliches Zeugnis der Berufsfeuerwehr
Dok. 4 "Antrag" der Berufsfeuerwehr
Dok. 5 Antwort der Berufsfeuerwehr
Dok. 6 Seite 1 Antwort des Rechts-, und Versicherungsamts
Seite 2
Dok. 7 LKA Beschlagnahme
Dok. 8, Seite 1 Antwort des LKA NRW
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Dok. 9 Freilassungsbeschluss des Amtsgerichts Köln
Dok. 10 Staatenlosenreiseausweis des Betroffenen Paul Wolf
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Deshalb sinnlos und keine Zeit dafür. Schicken Sie mir ihre Beschimpfungen per Email zu.
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