28 Kommune Köln

Gästebuch 

Die Würde des Staatenlosen ist an tastbar.

Sie zu erniedrigen und zu verachten ist

Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!

In der „christlichen“ Schweiz gibt es per Gesetz keinerlei Einbürgerung für Geistigbehinderten und überhaupt für jegliche Grad der Behinderung!

http://www.bazonline.ch/schweiz/standard/story/10597837

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/kanton/Auch-behindertes-Kind-einbuergern/story/12972331

http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/behinderte_bei_einbuergerung_diskriminiert_1.1770263.html

http://www.zisch.ch/navigation/top_main_nav/nachrichten/zentralschweiz/zug/detail.htm?client_request_className=NewsItem&client_request_contentOID=306794

http://www.bielertagblatt.ch/News/Schweiz/138725

http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?  Schweizerische BGE 135 I 49 vom 16.12.2008 http://www.bger.ch/ , VerfBeschwerde 1D_19/2007 vom 16. Dezember 2008, Nichteinbürgerung wegen Sozialhilfeabhängigkeit einer behinderten Bewerberin. Nach dieser Präzedenzentscheidung sind jetzt über 250 weiteren gleichen Klagen anhängig.

Psychischkranke Schweizer-Jugendliche

Staatenlose in Österreich  http://diepresse.com/home/panorama/integration/501643/index.do?from=gl.home_panorama

Und was ist mit christlichem demokratischem sozialem rechtsstaatlichem Deutschland? Was ist mit deutschem Diskriminierungsverbot? Was ist mit neuem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen insbesondere Art. 18 Einbürgerung von geistig Behinderten?

Sie sind doch alle heiligen Päpste!

 

http://www.agah-hessen.de/Service/Publikationen/Jahresberichte/2002-2003/3-6_Staatsangehoerigkeitsrecht.pdf (Seite 176) Keine Einbürgerung für geistig Behinderten in Deutschland

Es gibt in Deutschland gar keine Einbürgerung von geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern! Der Staat führt absichtlich keinerlei Statistik über die Einbürgerung von geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern, damit diese Rechtsproblematik immer gedeckt unbekannt ungewiss halten, damit die Einbürgerungsbehörden amtlich nicht verpflichten, die statistische Einbürgerungsquote von geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern zu erfüllen.

Verachtung ist die schrecklichste effektivste einfachste Waffe aller Zeiten!

Mein 17-er Einbürgerungsantrag

 

Dok. 1 Verachtendes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 12.08.2009

Dok. 2 Protokoll mündlicher Verhandlung am 12.08.2009

Dok. 3 Vorladung zur mündlichen Verhandlung am 12.08.2009

Dok. 4 Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln 

Dok. 5, Seite 1 Antwort der Einbürgerungsbehörde Köln

Seite 2 

Seite 3

Dok. 6 Mitteilung über Verwaltungsvorgang

Dok. 7, Seite 1 Rechtskäftiger verachtender Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW 19 A 1276/07 vom 22.04.2009. Wurde abgelehnt, weil meine Person "prozessunfähig geschäftsunfähig" sei 

Seite 2 

Seite 3 

Seite 4

Dok. 8  Staatenlosenreiseausweis des Betroffenen Paul Wolf 

Dok. 9 Seite 1 Psychiatrisches Gutachten

Seite 2

Seite 3

Dok. 10 Medikamentenverordnung

Rechtskäftiges Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

http://files.institut-fuer-menschenrechte.de/437/Behindertenrechtskonvention.pdf

Zuständigkeitsverordnung NRW 

http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=2420060411160858104  

Einbürgerungsstatistik in NRW

http://www.im.nrw.de/aus/doks/einbuergerungstatistik%202000%20bis%202008.pdf  

Verwaltungsgericht Köln                                                      12. August 2009 n. Chr.

10. Kammer

Postfach 10 37 44

50477 Köln

 

Aktenzeichen:            10 K 3069/09

 

Kläger-Psychopath:             Paul Wolf

Horststr.6

51063 Köln

Tel: 0221-2783834

Staatenloser Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: ZOC4PYNT3

Anerkannter Asylberechtigter seit 1997

Niederlassungserlaubnis

Mongolische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Katholik

Bitterarmer Langzeit-1-EURO-JOBber

Chronisch schwerstpsychisch kranker paranoidalschizoider (ICD10: F20.08)

Unheilbarschwerstgeistigbehinderter mit dem Dünnschiss im Schädel

Unzurechnungsfähig

Geschäftsunfähig

Handlungsunfähig

Rechtsunfähig

Prozessunfähig

Verhandlungsunfähig

Schuldunfähig

Schwerste Intelligenzminderung

Persönlichkeitsstörung

Wahnvorstellung

Behördenalbtraum

Notorischer Querulant

Wahlrechterpresser

Über 75.000-EURO Schuldner

Massenbehördensadist

Massengenozider

Alle Schrauben locker

Antisozial

Sozialschmarotzer

Parasit der deutschen Gesellschaft

Narrenfreiheitsgenießer

Massenserienräuber

Vollgeisteskrank

Nichtintegrierter hirnloser Kanake

Behördenteufel

Vollidiot

Impotenter Massendeutschefrauenvergewaltiger

Bescheuert

Durch geknallt

Massenseriendeutschenmörder

Bekloppt

Verrückter

Blöder Hund

Massenseriennaziverbrecher

Vollspinner

Biestig

Impotenter Massenseriensexualtriebtäter

Vollbeschissene Bazille

Abartig

Gehirnamputiert

Kakerlake

Nazi-KZ-Lagerarzt

Putzlappe für Schuhe von Deutschen

Massenserienkannibale

Dreckskerl

Kotzbrocken

Höchstgemeingefährliche tickende Zeitbombe

Hurensohn

Persönlicher impotenter Exbizionist von Angela Merkel

Klobürste für deutsche Klosetts

Abfall der deutschen Gesellschaft

Schakal

Mistviecher

Massendeutschenserienkiller

Dachschaden

Miserabel

Vollblödes Mistkerl

Verbrecher gegen die Menschheit

Durchfall

Dreckschwein

Massendeutschenvolksverhetzer

Stinkende Scheiße

Durchgedreht

Widerlicher Bastard

Abschaum der deutschen Gesellschaft

Impotenter Serienpädophiler

Keine Tassen im Schrank

Kadaver

Kinderkannibale

Missgeburt

Staatsfeind Nr.1

Miese Kanalratte

Bestialische Bestie

Hirnverbranntes Arschloch

Vollabgefackter Wichser

Todesstrafekandidat

Stoff für Giftgasexperimente

Schießscheibe für Erschießungskomando

Elektrostuhlkandidat

Galgenreif

Den Scheißschädel abhauen und Fußball spielen

Mit drei Kanister (Benzin) überschütten und lebendig abfackeln, die Asche wie hochgiftiger Abfall entsorgen

Pfui! Beeh! Ekelhaft!

Deutsche haben ihn zum Tisch eingeladen, er stieg aber drauf und scheißt auf Tisch

http://staatenlos.on.to/

http://einbuergerung.on.to/

http://paulwolf.en.st/

http://paulwolf.on.to/

 

Beklagte-Faschist:    Faschistische Kommune Stadt Köln vertreten

durch die faschistische Einbürgerungsbehörde Köln

Ottmar-Pohl-Platz 1

51103 Köln

 

Kopie:                                    Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006 Karlsruhe

Aktenzeichen:                        2 BvR 1225/09

 

Kopie:                                    Landtag Nordrhein-Westfalen

Petitionsausschuss

Postfach 101143

40002 Düsseldorf

Aktenzeichen:                        I.3/14-P-2009-00913-02

I.3/14-P-2009-19630-00

 

 

Psychopathisches schwerstgeistig behindertes unzurechnungsfähiges geschäftsunfähiges handlungsunfähiges rechtsunfähiges prozessunfähiges verhandlungsunfähiges schuldunfähiges Plädoyer

zur mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch, den 12.08.2009, 09:15 Uhr, Saal 163 zu meiner dieser Untätigkeitsklage gegen die Beklagte Faschistische Kommune Stadt Köln vertreten durch die faschistische Einbürgerungsbehörde Köln Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.       würden sie bitte der Beklagte Faschistische Kommune Stadt Köln vertreten durch die faschistische Einbürgerungsbehörde Köln Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln verurteilen, mich in den deutschen Staatsverband einzubürgern. Durch die Absage meines Einbürgerungsantrages hat die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch die Einbürgerungsbehörde Köln meine geistig behinderte psychisch kranke Person für ein minderwertiges Lebewesen erklärt.

 

2.       Ich muss ihnen vorher mitteilen, dass ich jetzt unter dem starken Drogeneinfluss stehe. Ich habe gerade _____ Stück Kapsel in ein Mal runter geschluckt, damit diese mündlichen Verhandlungen irgendwie mit verfolgen mit verstehen überstehen. Nach solcher großen starken drogenähnlichwirkenden Dosis Neuroleptikum Zeldox (Ziprasidon) werde ich mich entsprechend seltsam benehmen, aber ich versuche dabei zu sein.

 

3.       Zwei gerichtlichen Verhandlungen in ein Mal sind für meine schwache überreizte krankhafte Psyche zu viel. Meine schwache überreizte krankhafte Psyche kann zwei gerichtlichen Verhandlungen in ein Mal nicht überstehen.

 

4.       Wenn die Wirkung des Medikaments während der mündlichen Verhandlung schwächer wird, kann meine krankhafte Psyche möglicherweise nervös psychopatisch aggressiv sein. Meine Psyche beginnt hysterisch zu schreien. Sagen sie dann mir bitte, ich schlucke weitere Kapseln.

Abschnitt 1 Einbürgerung von geistig Behinderten

5.       Ich bin staatenlos und geistig behindert! Staatenlos und psychisch krank! Staatenlos und unzurechnungsfähig! Staatenlos und geschäftsunfähig! Staatenlos und rechtsunfähig! Staatenlos und prozessunfähig! Staatenlos und Psychopath! Staatenlos und ein Idiot!... Siehe weiter oben.

 

6.       In diesem „Rechtstreit“ geht es um das politische Tabuthema Einbürgerung von geistig Behinderten, Einbürgerung von psychisch Kranken! Das Verwaltungsgericht Köln muss dieses politische Tabuthema „Einbürgerung von geistig Behinderten“ auf jeden Fall lösen! Ich fordere das Verwaltungsgericht Köln diese politische Taburechtsfrage gerichtlich zu bescheiden!

 

7.       Noch nie gab es in der 5000-jahre langen Geschichte der Deutschen die Einbürgerung von geistig Behinderten die Einbürgerung von psychisch Kranken! Ich bin überhaupt der aller erste geistig behinderte psychisch kranke Einbürgerungsbewerber in der ganzen 5000-jahren langen deutschen Rechtsgeschichte, der sich als geistig Behinderte als psychisch Kranke einbürgern will, der sich als geistig behinderte als psychisch kranke Einbürgerungsbewerber die deutsche Staatsangehörigkeit dennoch „bewusst“ sei 8-Jahren ununterbrochen begehrt und geht dafür „bewusst“ sogar vor dem Gericht vor.

 

8.       Durch dieses verwaltungsgerichtliche Verfahren will ich den aller ersten Präzedenzfall in der deutschen Rechtsprechung Einbürgerung von geistig Behinderten, Einbürgerung von psychisch Kranken schaffen, damit am Morgen hinter diesem Präzedenzurteil 250.700 amtlich anerkannte geistig behinderte psychisch kranke Ausländer auch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, damit am Morgen eine Welle von Klagen von geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern die deutschen Verwaltungsgerichte überfluten, wie es jetzt in der Schweiz nach der Schweizerischen BGE 135 I 49 vom 16.12.2008 ist. Nach der Einbürgerung eines geistig behinderten Einbürgerungsbewerbers durch das Bundesgericht Schweiz sind jetzt über 250 weiteren gleichen Klagen anhängig.

 

9.       Im Mai 2005 habe ich vor der faschistischen Kommune Stadt Köln vertreten durch die faschistische Einbürgerungsbehörde Köln Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln meinen psychopathischen schwerstgeistig behinderten unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen handlungsunfähigen rechtsunfähigen prozessunfähigen verhandlungsunfähigen schuldunfähigen 17-Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband nach §8 Abs. 2 StAG und nach §10 StAG gestellt. Bis heute bürgert mich nicht die Beklagte in deutschen Staatsverband ein.

2. Meine geistige Behinderung

10.    Nach mehreren rechtskräftigen medizinischen gerichtlichen und amtlichen Entscheidungen Feststellungen Erklärungen:

-          amtliches medizinisches kollegiales psychiatrisches Gutachten der Rheinischen Kliniken Köln Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie vom 17. Februar 2009 und fortdauernde ambulante psychiatrische Behandlung bei der Rheinischen Kliniken Köln 51063 Köln Adamstraße 12

-          Beschluss des Amtsgerichts Köln (Unterbringungsverfahren) 175 a XIV 61.539/L vom 29. Januar 2009

-          Beschluss des Landgerichts Köln 1 T 48/09 vom 16. Februar 2009

-          aktuelles Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln 16 Wx 33/09

-          Zwangseinweisungsantrag der Berufsfeuerwehr Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz - Sonderordnungsbehörde - Scheibenstr. 13 50737 Köln vom 28. Januar 2009 auf die zwangsweise Einweisung meiner Person in die geschlossene Psychiatrie

-          rechtskräftige psychiatrische Stellungnahme des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie Hans-Martin Schuchardt vom 25. Mai 2006 im Betreuungsverfahren 52 XVII W 272 Amtsgericht Köln

-          rechtskräftiger Antrag des Leiters der Einbürgerungsbehörde Köln Uwe Neßhöver vom 13.02.2006 vor dem Amtsgericht Köln (Vormundschaftsgericht Köln) auf die Eröffnung für meine geistig behinderte Person eines Betreuungsverfahrens

-          rechtskräftiges Betreuungsverfahren des Amtsgerichts Köln (Vormundschaftsgericht Köln) 52 XVII W 272 vom 10. November 2006

-          rechtskräftiger Beschluss des Landgerichts Köln 1 T 129/06 / 52 XVII W 272 vom 07. April 2006

-          rechtskräftiger Beschluss des Oberlandesgerichts Köln 16 Wx 90/06 / 1 T 129/06 LG Köln / 52 XVII W 272 AG Köln vom 05. Mai 2006

-          rechtskräftige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 1263/06 vom 18. März 2009

-          rechtskräftiger Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen 19 A 1276/07 vom 22. April 2009

-          rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 28. März 2007

-          rechtskräftiger Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 15. Dezember 2006

-          rechtskräftiger Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen 19 E 38/06 / 10 K 2033/05 vom 28. August 2006

-          rechtskräftiger Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006

-          mehrere amtlichen Erklärungen der Einbürgerungsbehörde Köln und der Bezirksregierung Köln

sei meine staatenlose mongolische Person chronisch schwerstpsychisch kranker paranoidalschizoider (ICD10: F20.08), Unheilbarschwerstgeistigbehinderter mit dem Dünnschiss im Schädel, Unzurechnungsfähig, Geschäftsunfähig, Handlungsunfähig, Rechtsunfähig, Prozessunfähig, Verhandlungsunfähig, Schuldunfähig, Schwerste Intelligenzminderung, Persönlichkeitsstörung, Wahnvorstellung, Behördenalbtraum, Notorischer Querulant, Wahlrechterpresser, Über 75.000-EURO Schuldner, Massenbehördensadist, Massengenozider, Alle Schrauben locker, Antisozial, Sozialschmarotzer, Parasit der deutschen Gesellschaft, Narrenfreiheitsgenießer, Massenserienräuber, Vollgeisteskrank, Nichtintegrierter hirnloser Kanake, Behördenteufel, Vollidiot, Impotenter Massendeutschefrauenvergewaltiger, Bescheuert, Durch geknallt, Massenseriendeutschenmörder, Bekloppt, Verrückter, Blöder Hund, Massenseriennaziverbrecher, Vollspinner, Biestig, Impotenter Massenseriensexualtriebtäter, Vollbeschissene Bazille, Abartig, Gehirnamputiert, Kakerlake, Nazi-KZ-Lagerarzt, Putzlappe für Schuhe von Deutschen, Massenserienkannibale, Dreckskerl, Kotzbrocken, Höchstgemeingefährliche tickende Zeitbombe, Hurensohn, Persönlicher impotenter Exbizionist von Angela Merkel, Klobürste für deutsche Klosetts, Abfall der deutschen Gesellschaft, Schakal, Mistviecher, Massendeutschenserienkiller, Dachschaden, Miserabel, Vollblödes Mistkerl, Verbrecher gegen die Menschheit, Durchfall, Dreckschwein, Massendeutschenvolksverhetzer, Stinkende Scheiße, Durchgedreht, Widerlicher Bastard, Abschaum der deutschen Gesellschaft, Impotenter Serienpädophiler, Keine Tassen im Schrank, Kadaver, Kinderkannibale, Missgeburt, Staatsfeind Nr.1, Miese Kanalratte, Bestialische Bestie, Hirnverbranntes Arschloch, Vollabgefackter Wichser, Todesstrafekandidat, Stoff für Giftgasexperimente, Schießscheibe für Erschießungskomando, Elektrostuhlkandidat, Galgenreif, Den Scheißschädel abhauen und Fußball spielen, Mit drei Kanister (Benzin) überschütten und lebendig abfackeln, die Asche wie hochgiftiger Abfall entsorgen, Pfui! Beeh! Ekelhaft! Deutsche haben ihn zum Tisch eingeladen, er stieg aber drauf und scheißt auf Tisch!

 

11.    Ich bin kein Mensch! Ich bin ein missgebildetes Lebewesen mit dem Dünnschiss im Schädel in der Gestalt eines missgebildeten Menschen! Ich bin ein völlig nutzloser Gegenstand, ein Stück verdorbenes Fleisch, der in sich nur biologische Reflexen fressen scheißen schlaffen wichsen beinhaltet!

 

3. Meine chronische paranoide Schizophrenie

12.    Gemäß dem offiziellen amtlichen medizinischen kollegialen psychiatrischen Gutachten der Rheinischen Kliniken Köln Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie vom 17.02.2009 und fortdauernde ambulante psychiatrische Behandlung bei der Rheinischen Kliniken Köln 51063 Köln Adamstraße 12 und Beschluss des Amtsgerichts Köln (Unterbringungsverfahren) 175 a XIV 61.539/L vom 29. Januar 2009 ist, Paul Wolf leide unter chronischen paranoiden Schizophrenie (ICD10: F20.08).

 

13.    Ich nehme jeden Tag drei Mal am Tag zu sich meine starken drogenähnlichwirkenden Medikamenten Neuroleptikum Zeldox (Ziprasidon) gegen paranoide Schizophrenie. Ich muss meine Medikamenten drei Mal am Tag unbedingt zu sich nehmen, weil ich ohne Zeldox verrückt werde. Ich habe ständig Angst, umgebracht zu werden und daraus ausgehenden Bedarf mich dagegen zu wehren zu beschützen. Ich kann meinen Willen nicht steuern. Mir kommen unerwartete unerklärte nicht steuerbare Handlungen Bewegungen Gedächtnisverlust Wahnvorstellung Aggressivität. Ich vergesse alles. Mich verfolgen Stimmen. Ich fühle mich wie ein verlorener verrückter Affe, insbesondere wenn ich aufgeregt nervös hungrig durstig müde bin, kann ich deswegen vollkommen durchgedreht abgeschaltet nicht da sein. Ohne Zeldox kann ich schlimme Sachen antun.

 

14.    Dieses Medikament Neuroleptikum Zeldox (Ziprasidon) hilft mir immer Ruhe Gelassenheit Gedankenkontrolle zu bewahren, die Realität richtig wahrzunehmen, Klarheit im Kopf zu behalten. Ich muss diese Medikamenten 5-Jahre lang bis zum Jahr 2014 regelmäßig zu sich nehmen. Danach stünde eine Wahrscheinlichkeit, dass meine Person vielleicht wieder gesund wird. Wenn ich meine Medikamenten nicht regelmäßig nehme, werde meine Person in die geschlossene Psychiatrie für lange Zeit zurück eingewiesen, wo mir dann Spritze-Zeldox injizieren werden.

 

15.    Meine behandelten Arzt der Psychiatrie Hr. Dr. Beimesche Tel.: 0221-60608500 und Ärztin der Psychiatrie Fr. Dr. Brunners von dem Sozial-Psychiatrischen Dienst Tel.: 0221-965590 verbieten mir kategorisch, raten mir davon ausdrücklich ab, bei meinem Gesundheitszustand noch zu arbeiten, bis ich vollständig gesund wäre. Der Arbeitsstress verschlechtere ihren Gesundheitszustand wesentlich. Vom begleitenden Arbeitsstress entstehen ihrer angeschlagenen Gesundheit noch höhere Gesundheitsrisiken. Wegen psychischer Beeinträchtigung und begleitendem chronischem Kaliummangel und daraus ausgehender Beeinträchtigung des Kreislaufs könne ihre Person jede Zeit einen Herzinfarkt Kollaps Schlaganfall erleiden.

 

16.    Den gestressten Arbeitsablauf können sie mit ihrer schwachen überreizten krankhaften Psyche nicht überstehen. Mit so hoher Dose von Neuroleptikum am Tag komme es nicht in Frage, noch zu arbeiten, können sie keine Arbeitsaufgabe richtig erfüllen. Noch zu höhere Dose von Neuroleptikum ihnen zu verschreiben, sei für sie äußerst gesundheitsschädlich.

 

17.    Mit ihrer Psychose stellen sie eine konkrete Gefahr für die Arbeitskollegen dar. Ihr Krankheitsbild, eine ihre Diagnose laute ein ausgeprägter Rachebedarf an Deutschen wegen Versagung der Einbürgerung. Sie nehmen jeden Deutschen wahr, der ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu verliehen wünscht, als einen „blutigen Feind“. Sie können ihren Arbeitskollegen etwas Schlimmes antun oder den Arbeitsablauf die Arbeitsmaschinen heimlich sabotieren, ihren ausgeprägten Rachebedarf an Deutsche ausüben.

 

18.    Ich beantrage mir jetzt vor dem Versorgungsamt auch die Arbeitsunfähigkeitsrente wegen meiner geistigen Behinderung und chronischen psychischen Krankheit, weil das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen es mir ermöglicht.

4. BehindertenÜbereinkommen

19.    Das neue Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verkündet, Behinderung wird als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und als Quelle kultureller Bereicherung in der Gesellschaft verstanden, verbietet kategorisch jegliche Diskriminierung Benachteiligung Absage bei der Einbürgerung! Geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber genießen uneingeschränktes grünes Licht bei der Einbürgerung!

 

20.    Ihr deutscher „Rechtstaat“ muss die Rechte von geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern dem neuen Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen anpassen, die Rechte von geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern neu definieren, auf diese Rechtsproblematik von einem neuen Blickwinkel ansehen! Siehe insbesondere Art. 12, 13 und 18 des Übereinkommens!

Artikel 18 Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Freizügigkeit, auf freie Wahl ihres Aufenthaltsorts und auf eine Staatsangehörigkeit, indem sie unter anderem gewährleisten, dass

a) Menschen mit Behinderungen das Recht haben, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben und ihre Staatsangehörigkeit zu wechseln, und dass ihnen diese nicht willkürlich oder aufgrund von Behinderung entzogen wird;

(2) Kinder mit Behinderungen sind unverzüglich nach ihrer Geburt in ein Register einzutragen und haben das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und soweit möglich das Recht, ihre Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.

 

21.    Ihr deutscher „Rechtstaat“ muss jedem behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungsbewerber die deutsche Staatsangehörigkeit sofort geben, wenn sie Mindestvoraussetzungen für die Einbürgerung außer Arbeitsbeschäftigung erfüllt haben!

 

22.    Das Verwaltungsgericht Köln muss jetzt aller ersten seit Entstehung im Jahr 1949 der Bundesrepublik Deutschland seit 5000-jahre langen Gesichte der Deutschen ein historisches Präzedenzurteil in ihrer deutschen Rechtsgeschichte in ihrer deutschen Rechtsprechung „Einbürgerung von geistig Behinderten, Einbürgerung von psychisch Kranken, Einbürgerung durch die Psychiatrie„ entsprechend dem neuen Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen schaffen!

 

23.    Geben sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit wie einer psychisch gestörten geistig behinderten Person! Es wird keine Änderung meines Gesundheitszustandes geben! Ich werde nie wieder gesund! Die deutsche Staatsangehörigkeit darf den psychisch kranken geistig behinderten Einbürgerungsbewerbern nicht versagt nicht verweigert nicht verwerft werden. Psychisch kranke und geistig behinderte Einbürgerungsbewerber haben gleiches Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wie gesunde Einbürgerungsbewerber. Art. 3 Grundgesetz Gleichbehandlungsgrundsatz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ muss eingehalten werden, gilt auch für die psychisch kranken und geistig behinderten Einbürgerungsbewerber. Diskriminierungsverbot!

 

5. Besondere Härte §8 Abs. 2 StAG

24.    Geistige Behinderung oder paranoide Schizophrenie stellen nach §8 Abs. 2 StAG i.V.m Ziff. 8.2 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) Stand 17. April 2009 eine besondere Härte dar!

 

25.    Wegen meiner geistigen Behinderung und chronischen paranoiden Schizophrenie bekomme ich mir niemals einen Arbeitsplatz, bedeutet das, dass ich niemals die deutsche Staatsangehörigkeit bekomme?

 

26.    Weil meine Person ein Schizophren-Psychopath schwerstgeistig Behindert geschäftsunfähig rechtsunfähig handlungsunfähig unzurechnungsfähig Gesundheitsangeschlagen ungesund ist, bin ich von diesem schweren Behinderten Schicksal aus gesundheitlichen Gründen gezwungen, mein Lebensunterhalt nach Leistungen nach Zweiten und Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches in Anspruch zu nehmen. Meine Person hat damit ihre nach §8 Abs. 1 Nr. 4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 Hs.2 StAG Erwerbslosigkeit nicht zu vertreten!

 

27.    Die Beklagte die Faschistische Kommune Stadt Köln vertreten durch die faschistische Einbürgerungsbehörde Köln verlangt von mir Schizophrene Geschäftsunfähigen Rechtsunfähigen Handlungsunfähigen ab, meinen festen Arbeitsvertrag auf einen festen Arbeitsplatz nachzuweisen! Wie kann ich mir einen Arbeitsplatz bekommen? Ich bin geschäftsunfähig rechtsunfähig handlungsunfähig unzurechnungsfähig! Ich bin Schizophren Psychopath geistig Behindert! Ich darf nicht meinen Arbeitsvertrag selbst unterzeichnen, weil meine Unterschrift keine gesetzliche Kraft hat! Aus diesen gesetzlichen und gesundheitlichen Gründen will kein Arbeitgeber mit mir geistig behinderten Psychopathen irgendwelche Arbeitsverhältnisse aufbauen, nimmt mich nicht auf. Aber ich mache immerhin seit drei Jahren ununterbrochen 1-EURO-Job. Ich versuche bei meiner psychischen Krankheit immerhin doch zu arbeiten.

 

28.    Wenn ein staatenloser Einbürgerungsbewerber geistig behindert oder psychisch krank ist, ist es kein Grund ihn dafür nicht einbürgern, muss der Staat ihn trotzdem einbürgern, muss der Staat meine geistig behinderte psychopathische schizophrene Würde, meine unzurechnungsfähige Entscheidung, meinen psychisch krankhaften geistig behinderten Wunsch immer noch respektieren! Sogar selbst das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NW) kündigt als alle Erste ausdrückliche Respektierung der Würde von psychisch Kranken von geistig Behinderten an! Demokratie und sozialer Rechtsstaat bedeuten die Einbürgerung von geistig Behinderten, die Einbürgerung von psychisch Kranken, die Einbürgerung von unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen handlungsunfähigen rechtunfähigen!

 

29.    Die Bezirksregierung Köln und die Einbürgerungsbehörde Köln und das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht NRW und das Vormundschaftsgericht Köln und das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln und das Bundesverfassungsgericht und Rheinische Kliniken Köln Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie haben gemeinsam amtlich rechtskräftig mehrmals festgestellt, meine Person sei von diesem 8-jahre langen Einbürgerungsverfahren geistesgestört psychisch krank geworden! Dann geben sie mir die deutsche Staatsangehörigkeit, dann werden meine geistesgestörte psychisch erkrankte Gesundheit meine Seele und mein Geist wieder gesund. Für die volle Genesung meines psychisch erkrankten Geistes wäre die Einbürgerung als die beste Heilung! Ohne die Einbürgerung bleibt meine Person weiter ungesund psychisch krank und mit der Psychose.

 

30.    Der Mensch, insbesondere der geistig behinderte psychisch kranke Mensch steht im Mittelpunkt der staatlichen Handlung!

 

6. Was ist das „Besondere Härte“?

31.    Die Beklagte die Faschistische Kommune Stadt Köln vertreten durch die faschistische Einbürgerungsbehörde Köln hat nicht mir nicht dem Verwaltungsgericht Köln niemandem erklärt, was ist das denn „Besondere Härte“ bei der Einbürgerung nach §8 Abs. 2 StAG? Was ein Einbürgerungsbewerber dafür tun müsste, wie schlecht ein Einbürgerungsbewerber sein müsste, welche Arschlochlebensumstände herum einen Einbürgerungsbewerber herrschen müssten, damit unter dem Schutz dieser gesetzlichen Norm „Besondere Härte“ stehen zu dürfen? Ich bin Staatenlos und geistig Behindert! Staatenlos und Psychisch Krank! Staatenlos und unzurechnungsfähig! Staatenlos und geschäftsunfähig! Staatenlos und prozessunfähig! Staatenlos und Psychopath! Staatenlos und ein Idiot! Staatenlos Psychopath und bitter bitter arm! Wenn mein Arschlochleben immer noch nicht „Besonders hart“ ist, dann muss die Beklagte es amtlich ganz genau definieren begründen, was ist das denn „Besondere Härte?“ Und mir anders beweisen, dass ich mich mit meinem Arschlochleben doch glücklich und hervorragend fühle.

 

32.    Mit welchem Zweck und wofür ihr Gesetzgeber diese „Besondere Härte“ nach §8 Abs. 2 StAG i.V.m Ziff. 8.2 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) Stand 17. April 2009 überhaupt eingeführt hat, wenn die Einbürgerungsbehörde Köln diesen §8 Abs. 2 StAG nicht erfüllen nicht durchführen nicht anwenden will, wenn die Einbürgerungsbehörde Köln ihn verachtet gar ignoriert? §8 Abs. 2 StAG „Besondere Härte“ existiert nicht für die faschistische Kommune Stadt Köln vertreten durch die faschistische Einbürgerungsbehörde Köln! Diese faschistische Einbürgerungsbehörde Köln muss selbst eigene deutsche Gesetze den §8 Abs. 2 StAG einhalten!

 

33.    Bei geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern besteht keine Pflichtabgabe des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung! Die geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerber müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen, weil sie wegen ihrer geistigen Behinderung, Intelligenzminderung, Persönlichkeitsstörung, psychischen Krankheit das nicht machen können, weil es sinnlos ist, von geistig behinderten psychisch gestörten Intelligenzverminderten Einbürgerungsbewerbern die geistige Anstrengung abzuverlangen, weil sie überhaupt keinen gesunden zurechnungsfähigen Geist und Hirn verfügen oder höchstens auf dem Niveau eines 5-6 jährigen gesunden Deutschen!

7. Staatenlosigkeit

34.    Ich bin kein Ausländer. Ich bin noch schlimmer. Ich bin staatenlos! Staatenlosigkeit insbesondere für einen ungesunden psychisch kranken geistig behinderten unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen prozessunfähigen Psychopathen-Einbürgerungsbewerber stellt nach §8 Abs. 2 StAG i.V.m. Ziff. 8.2 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) Stand 17. April 2009 eine besondere Härte dar!

 

35.    Staatenlose und geistig behinderte psychisch kranke unzurechnungsfähige geschäftsunfähige prozessunfähige handlungsunfähige rechtsunfähige Einbürgerungsbewerber haben einen Rechtsanspruch nach §8 Abs. 2 StAG aus Gründen der eingetretenen besonderen Härte sofort eingebürgert zu werden! Staatenlos und geistig behindert! Staatenlos und psychisch krank! Staatenlos und unzurechnungsfähig! Staatenlos und geschäftsunfähig! Staatenlos und prozessunfähig! Staatenlos und Psychopath! Staatenlos und ein Idiot! Und dieser staatenlose psychisch kranke geistig behinderte unzurechnungsfähige geschäftsunfähige prozessunfähige psychopatische idiotische Einbürgerungsbewerber Paul Wolf begehrt sich seit Jahr 2002 ununterbrochen die deutsche Staatsangehörigkeit!

 

36.    Ich bin staatenlos und ich bleibe in nächsten 1000-Jahren staatenlos bis zu meinem Tod! Es wird in nächsten 1000-Jahren keine Änderung meiner Staatenlosigkeit geben! Einbürgerung von Staatenlosen muss automatisch geschehen! Staatenlos bedeutet staatenlos und bleibt für immer staatenlos! Staatenlos bedeutet automatisch Deutsche und es spielt keine Rolle, ob der Staatenlose Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt oder nicht erfüllt hätte, ob er geistig behindert psychisch krank unzurechnungsfähig prozessunfähig geschäftsunfähig ist, ob er vorbestraft ist!

 

37.    Wenn ein Staatenloser die „Voraussetzungen“ für die Einbürgerung niemals erfüllt, niemals einen festen Arbeitsplatz bekommt, bedeutet das, dass er niemals die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt, bleibt er für immer staatenlos? Darf er niemals als Deutsche sterben? Muss meine staatenlose herrenlose Leiche im Jahr 2070 auf dem deutschen Boden als Staatenloser beerdigt werden, genauer als staatenlose herrenlose Leiche in der Müllverbrennungsanlage für Sondermüll entsorgt werden. Für staatenlose herrenlose Leichen gibt es keine Beerdigung und keine Einäscherung, weil es zu teuer ist!

 

38.    Für Staatenlose muss der Gesetzgeber im Staatsangehörigkeitsrecht einen Sonderparagraph einführen und zwar automatische Einbürgerung! Staatenlose bekommen z.B. in Frankreich nach 10-jahrigem Aufenthalt das Recht auf automatische Einbürgerung!

 

39.    Die Würde des Staatenlosen ist an tastbar. Sie zu erniedrigen und zu verachten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!

 

8. Verminderung der Staatenlosigkeit

40.    Gemäß dem Art. 2 des Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen (AGStaatenlosAbk) vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit (Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit) vom 29.06.1977 (BGBl. I 1101), geändert durch Artikel 3 §4 des Gesetzes vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618) haben geborene auf dem deutschen Boden Staatenlose das Recht automatisch eingebürgert zu werden! Und was ist mit mir nicht geborenen auf dem deutschen Boden Staatenlosen, sondern gewordenen Staatenlosen?

 

41.    Gewordene auf dem deutschen Boden Staatenlose wie mich haben nicht dieses Recht auf automatische Einbürgerung wie geborene auf dem deutschen Boden Staatenlose! Das ist eine verfassungswidrige per Gesetz offizielle Ungleichbehandlung Diskriminierung Verachtung Benachteiligung von gewordenen Staatenlosen!

 

42.    Diese geltende „Verminderung der Staatenlosigkeit“ ist eine Verachtung Verhöhnung Zynismus Augenwischerei an Staatenlose, ist in Wirklichkeit keine Verminderung der Staatenlosigkeit! Und wie viele Staatenlose werden in Deutschland am Tag im Jahr und überhaupt geboren? Das ist ein totes Gesetz!

 

43.    Gegen diese per Gesetz Verachtung bereite ich meine Petition vor dem Deutschen Bundestag vor!

 

44.    Einbürgerungsbehörde Köln ist verpflichtet, meine staatenlose Person zur Verminderung der Staatenlosigkeit nach Völkerrecht, nach entsprechenden EU-Richtlinien sofort einzubürgern:

-        Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 „Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit“

-        Internationales Abkommen über die Anerkennung der ausländischen Flüchtlinge vom 28. Juli 1951

-        Internationales Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 (BGBl. 1976 II, S. 473)

-        Internationales Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 30. August 1961 (BGBl. II 1977, S. 597)

-        Internationales Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit

-        Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen (AGStaatenlosAbk) vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit (Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit) vom 29.06.1977 (BGBl. I 1101), geändert durch Artikel 3 § 4 des Gesetzes vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618)

-        Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG)

-        Art. 16 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes

-        Art. 16a Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes

-        Art. 116 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes

-        §8 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes

 

9. Erleichterung

45.    Gemäß Internationalem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 und Art. 34 des Abkommens über die Anerkennung der ausländischen Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 und Art. 6 Abs. 4 g); 10; 11; 12; 18 des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit vom 6.11.1997 ist der deutsche Staat verpflichtet, meiner staatenlosen und asylanerkannten Person massive Erleichterung bei der Einbürgerung immer noch gewährleisten und mir die deutsche Staatsangehörigkeit schnell verliehen!

 

46.    Diese geltende „Erleichterung“ für staatenlose und asylanerkannte Einbürgerungsbewerber nur den gewöhnlichen Aufenthalt von 7 auf 6 Jahre zu verkürzen, ist eine demokratische staatliche Verachtung Verhöhnung Zynismus Augenwischerei an diese Gruppe von Einbürgerungsbewerbern! Gewöhnliche Einbürgerungsbewerber dürfen deutsche Staatsangehörigkeit schon nach 7 sogar nach 6 Aufenthaltsjahren erhalten aber Asylanerkannte und Staatenlose nach 6 Aufenthaltsjahren!? Wo ist hier Erleichterung? Das ist in Wirklichkeit keine Erleichterung! Und was ist mit staatenlosen und asylanerkannten Einbürgerungsbewerbern, die in Deutschland schon über 6 Jahre leben? Ich lebe in Deutschland seit 15 Jahren!

 

47.    Es gibt in Deutschland gar keine amtlich anerkannte Staatenlose schon nach 6-jährigem Aufenthalt! Die Behörden geben niemals einem Ausländer den Status als ein Staatenloser schon nach 5-Aufenthaltsjahren! Staatenlose erscheinen in Deutschland frühestens nach 8-10 jährigem Aufenthalt! Meine Staatenlosigkeit wurde mir endlich nur nach 11-Aufenthaltsjahren zu anerkannt. Das Staatenlosigkeitsanerkennungsverfahren die Prüfung meiner Staatenlosigkeit dauerte seit 2001 bis zum Jahr 2008!

 

48.    Diese geltende „Erleichterung“ für staatenlose und asylanerkannte Einbürgerungsbewerber nur den gewöhnlichen Aufenthalt von 7 auf 6 Jahre zu verkürzen, ist ein totes Gesetz! Gegen diese per Gesetz Erleichterungsverachtung bereite ich meine Petition vor dem Deutschen Bundestag vor!

10. Rechtsprechung

49.    Einige Auszügen aus der Rechtsprechung zur Einbürgerung nach §8 Abs. 2 StAG „Besondere Härte, die ich im Internet gefunden habe, füge ich zu. Ich recherchiere aber weiter.

VGH Hessen, Beschluss 5 A 1820/08.Z vom 21.10.2008

(DRsp Nr. 2008 / 25160), (Vorinstanz: VG Wiesbaden 04.08.2008 6 K 574/08.WI(V) )

Die "besondere Härte" im Sinne von §8 Abs. 2 StAG idF des Gesetzes vom 19. August 2007 muss gerade durch die Nichteinbürgerung hervorgerufen worden sein oder durch die Einbürgerung vermieden oder zumindest abgemildert werden

 

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 5. Senat, Beschluss 5 M 30.08 vom 11.06.2009

Zum anderen verdeutlicht er die Zielrichtung der Ausnahmeregelung des §8 Abs. 2 StAG: Sie soll es ermöglichen, solchen Härten zu begegnen, die gerade durch die Versagung der Einbürgerung entstehen würden und die sich durch eine Einbürgerung vermeiden ließen (im gleichen Sinne: VGH Kassel, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 5 A 1820.08.Z -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Mai 2009 - 13 S 2428.08 - juris, Rn. 48).

 

Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil 11 A 1907/07 vom 25.02.2009

Ein Härtefall im Sinne des §8 Abs. 2 StAG ist nur dann anzunehmen, wenn die Unbilligkeit der Verweigerung der Einbürgerung besonders ins Auge fällt. Allein, dass eine Sozialleistungsbedürftigkeit unverschuldet ist, ist hierfür nicht ausreichend.

Von der Unterhaltsfähigkeit kann auch nicht gem. §8 Abs. 2 StAG abgesehen werden. Eine besondere Härte liegt vor, wenn es den Betroffenen unter Berücksichtigung aller persönlichen Umstände erheblich stärker als andere treffen würde, dass die Einbürgerung versagt wird (vgl. Marx in: GK-StAG, Stand: Mai 2006, Rn. 107.11 zu §8). Dies ist nur in Fällen anzunehmen, in denen die Unbilligkeit der Verweigerung der Einbürgerung besonders ins Auge fällt.

 

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil 6 K 914/08.WI vom 25.11.2008

Eine besondere Härte mag nicht in jedem Fall von vornherein ausgeschlossen sein, wenn der Einbürgerungsbewerber etwa wegen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu ernähren (vgl. Münch, in: Marx, Auslander- und Asylrecht, 2008, 8 Rdnr.32), obwohl eine entsprechende Regelung bei der Ermessenseinbürgerung nicht vorgesehen ist, im Unterschied zur Anspruchseinbürgerung (vgl. dort §10 Abs. 1 Nr. 3 StAG). Abzustellen ist bei §8 Abs. 2 StAG aber etwa darauf, ob gerade in der Person des Einbürgerungsbewerbers Umstände vorliegen, welche ihm eine Erwerbstätigkeit unmöglich machen, etwa eigene Krankheit.

 

Erklärung aus den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht und aus dem Beispiel auf der Webseite der Bundesregierung

Ein Ausnahmefall kann vorliegen, wenn die Verweigerung der Einbürgerung eine besondere Härte wäre. Das kann z. B. angenommen werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller im laufenden Einbürgerungsverfahren aufgrund einer behördlichen Einbürgerungszusicherung bereits ihre bzw. seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben hat, dadurch staatenlos geworden ist und danach selbst (oder der Ehegatte bzw. Lebenspartner) unverschuldet arbeitslos geworden ist, bei Menschen mit Behinderungen oder älteren Personen mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland.

 

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil 6 K 574/08.W vom 04.08.2008

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat der Klage eines Inders überwiegend stattgegeben, dessen Einbürgerungsantrag von der Einbürgerungsbehörde abgelehnt worden war. Die Behörde wird über seinen Antrag neu zu entscheiden haben.

Bei der Einbürgerung kann von der laut Gesetz geforderten Straffreiheit" abgesehen werden, wenn dies zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist.

Gesamtschau aller Umstände ist erforderlich.

….infolge dessen er sich einer Herzoperation mit einer Totalentfernung und einer Implantation eines Kunstherzens unterziehen musste. Der Kläger ist nunmehr zu 100% schwerbehindert.

….könne nach dem Gesetz aber von der geforderten "Straffreiheit" abgesehen werden, wenn dies zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich sei. Eine solche besondere Härte sah das Gericht ohne Zweifel in dem Umstand, dass der Kläger aufgrund eines Verkehrsunfalls im letzten Jahr nur aufgrund des technischen Fortschritts in der Medizin überhaupt noch am Leben ist, da sein Herz entfernt werden musste und er derzeit an ein Kunstherz angeschlossen ist. Sein weiteres Lebensschicksal hängt davon ab, dass für ihn ein passendes Spenderherz gefunden wird. Eine Begründung dafür, warum die Einbürgerungsbehörde die Schwerstbehinderung des Klägers zu 100% nicht berücksichtigte, obwohl eine Behinderung als besondere Härte seit längerem in den Einbürgerungshinweisen anerkannt ist, war für das Gericht nicht erkennbar.

Darüber hinaus habe die Einbürgerungsbehörde auch das ihr zustehende Ermessen überhaupt nicht ausgeübt. Bei einer erneuten Entscheidung über den Antrag des Klägers wird die Einbürgerungsbehörde nach Auffassung des Gerichts zu berücksichtigen haben, dass die letzte Tat, deretwegen der Kläger verurteilt wurde, bereits am 15.07.2002 erfolgt ist und sich das Strafverfahren von Mitte 2002 bis zum Frühjahr 2007 hinzog. Der Kläger habe ausweislich der Strafakten damals wesentlich zur Ermittlung und Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen und alles getan, um das Verfahren zu beschleunigen. Die Behörde habe ebenfalls nicht in ihre Überlegungen eingestellt, dass das Strafmaß für die begangenen Straftaten im untersten Rahmen gelegen habe, der Kläger ansonsten nach einem Aufenthalt von über 26 Jahren in Deutschland ein hohes Maß an Integration aufweise, eine deutsche Ehefrau und zwei deutsche Kinder habe und nunmehr ein schweres persönliches Lebensschicksal erlitten habe. Dies führe, so das Gericht, in der Gesamtschau zu einer Verdichtung seines Einbürgerungsanspruchs. Da weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung von der zuständigen Behörde bislang nicht geprüft wurden, bedarf es insoweit einer weiteren Sachaufklärung durch die Behörde, weshalb eine Verpflichtung, den Kläger einzubürgern, vom Gericht nicht ausgesprochen werden konnte, sondern nur dessen Neubescheidung.

 

50.    Wann ich im Jahr 2005 meinen staatenlosen psychopatischen Einbürgerungsantrag gestellt habe, galt meine staatenlose psychopatische Person als nicht psychisch krank und dieses Einbürgerungsverfahren läuft seit Jahr 2005 immer noch bis heute ununterbrochen weiter! Ich habe damals gearbeitet. Meine staatenlose psychopatische Person ist genau von diesem 8-jahre langen psychopatischen verwaltungsgerichtlichen Einbürgerungsverfahren und genau während diesem psychopatischen verwaltungsgerichtlichen Einbürgerungsverfahrens Geisteskrank geworden!

11. Faschistische Strafermittlungen

51.    Die Beklagte die faschistische Kommune Stadt Köln vertreten durch die faschistische Einbürgerungsbehörde Köln behauptet, gegen mich den staatenlosen Einbürgerungsbewerber Paul Wolf laufen tausende Strafermittlungen, er sei Verbrecher, er müsse in den Knast. Auf Grund dessen hat die Beklagte das Einbürgerungsverfahren für Paul Wolf nach §12a Abs. 3 StAG ausgesetzt.

 

52.    Aber dieser staatenlose Einbürgerungsbewerber Paul Wolf wurde per mehreren rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen und verwaltungsgerichtlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 und Urteil 10 K 2033/05 als schuldunfähig prozessunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig geschäftsunfähig richterlich erklärt (siehe oben). Auf Grund dessen fordert die Beklagte für mich den Einbürgerungsbewerber Paul Wolf einen Betreuer eine Betreuung einzurichten, ohne die Betreuung könne nicht das Einbürgerungsverfahren weiter fortgeführt werden.

 

53.    Für den Knast, für die Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens sei Paul Wolf gesund schuldfähig prozessfähig verhandlungsfähig zurechnungsfähig geschäftsfähig, aber für die Einbürgerung sei er ungesund prozessunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig geschäftsunfähig, bräuchte einen Betreuer?

 

54.    Diese Feststellung des Verwaltungsgerichts Köln in dem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 gelte nur für seine Einbürgerung nicht aber für die Strafermittlungen gegen ihn „soweit es sich um Streitigkeiten in dem hier berührten Lebensbereich seiner Einbürgerung handelt“, ist unlogisch unsinnig widersprüchlich! Schuldunfähigkeit Prozessunfähigkeit Rechtsunfähigkeit Verhandlungsunfähigkeit Unzurechnungsfähigkeit Geschäftsunfähigkeit können nicht nur in verwaltungsgerichtlichen Angelegenheiten sein, sondern, wenn sie vorliegen dann in allen Lebensbereichen! Man kann das Gehirn eines Menschen nicht auf zwei Teilen „verwaltungsgerichtliche und strafrechtliche“ teilen. Wenn das Gehirn krank ist, dann das ganze Gehirn, nicht aber nur das „verwaltungsgerichtliche“ Teil!

 

55.    Alle Behörden Polizeibeamte Deutsche halten meine Person gemäß §20 StGB wegen dem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 automatisch als schuldunfähig prozessunfähig rechtsunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig geschäftsunfähig in allen Lebensbereichen, insbesondere ist, weil all meine diese Lebensprobleme unmittelbar mit meiner Einbürgerung gebunden sind, stammen aus meiner Einbürgerung! All diese tausend Strafermittlungen entstanden aus meinen gesetzmäßigen „diversen“ Widersprüchen gegen die Einbürgerungsbehörden Köln. Diese tausend Strafermittlungen sind folglich gemäß dem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 auch rechtlich unwirksam.

 

56.    Das Verwaltungsgericht Köln begründet in seinem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 auf der Seite fünf unten weiter: „bei der Behandlung von Prozessunfähigen im gerichtlichen Verfahren geht es nicht allein darum, unvernünftige Prozesse zu verhindern, sondern darüber hinaus darum, dem Prozessunfähigen die Risiken abzunehmen, die sich aus dem Mangel an freier Willenbestimmung und Einsicht in die Zusammenhänge ergeben“. Das bedeutet, dass während jeder verwaltungsgerichtlichen Verhandlung für meine kranke psychisch angeschlagene Gesundheit die gesundheitlichen Schaden entstehen, aber während der Strafermittlung und strafrechtlichen gerichtlichen Verhandlung entstehen für meine kranke psychisch angeschlagene Gesundheit keinerlei gesundheitlichen Schaden?

 

57.    Wie sollen Polizeibeamte gegen mich Strafermittlungen ermitteln, wenn das Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 auf der Seite fünf unten begründet: „bei der Behandlung von Prozessunfähigen im gerichtlichen Verfahren geht es nicht allein darum, unvernünftige Prozesse zu verhindern, sondern darüber hinaus darum, dem Prozessunfähigen die Risiken abzunehmen, die sich aus dem Mangel an freier Willenbestimmung und Einsicht in die Zusammenhänge ergeben“?

 

58.    Wie sollen Polizeibeamten gegen mich Strafermittlungen ermitteln, wenn die Psychiatrieärzte und das Verwaltungsgericht Köln und mehrere Gerichte meine Person in eine Stimme für nach §20 StGB schuldunfähig prozessunfähig rechtsunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig geschäftsunfähig medizinisch und richterlich rechtskräftig erklärt haben? Die Polizeibeamten wollen mit mir Arschloch gar nichts zu tun haben!

 

59.    Diese faschistischen Schweine-Polizeibeamten eröffnen auf Auftrag dieser faschistischen Einbürgerungsbehörde Köln gegen meine nach §20 StGB schuldunfähige prozessunfähige rechtsunfähige verhandlungsunfähige unzurechnungsfähige geschäftsunfähige staatenlose Person absichtlich vorsätzlich rechtsmissbräuchlich tausend „Ermittlungsverfahrens“, führen sie aber nicht durch! Das Ziel war nur eins, damit gegen den Psychopathen-Einbürgerungsbewerber Paul Wolf auf Auftrag der Einbürgerungsbehörde Köln eine irgendwelche, egal welche strafrechtliche Ermittlung formell einleiten, damit sein Einbürgerungsverfahren auf Grund dessen auf „Eis legen“, nach §12a Abs. 3 StAG als Ausgesetz machen, damit ihn nicht einbürgern!

 

60.    Gegen die schuldunfähigen prozessunfähigen rechtsunfähigen verhandlungsunfähigen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen Verdächtigten-Einbürgerungsbewerber dürfen Idioten-Polizisten millionen Strafermittlungen eröffnen, aber sie gemäß §20 StGB nicht ermitteln!

 

61.    Wie soll man das in ihrem deutschen „Rechtstaat“ verstehen? Die Beklagte hält meine Person für schuldunfähig prozessunfähig rechtsunfähig verhandlungsunfähig unzurechnungsfähig geschäftsunfähig, auf Grund dessen beantragt und fordert für meine Person einen Betreuer eine Betreuung, fordert das Gericht aus diesem Grund meine Klage abzuweisen, aber die tausenden laufenden rechtsmissbräuchlichen Strafermittlungen gegen meine nach §20 StGB schuldunfähige prozessunfähige rechtsunfähige verhandlungsunfähige unzurechnungsfähige geschäftsunfähige Person hält die Beklagte als rechtsmäßig als notwendig als richtig als gut als normal? Wie erklärt sich solcher Widerspruch der Beklagten?

 

62.    Diese tausend absurden anonymen Strafanzeigen von Deutschen gegen mich sind Diffamierung Denunzierung Üble Nachrede Staatenlosenverfolgung Geistigbehindertenverfolgung Psychischkrankenverfolgung Ausländerfeindlichkeit! Deutsche-Ausländerhasser erstatten gegen jeden Einbürgerungsbewerber ihre anonymen Strafanzeigen nur mit einem Zweck, damit gegen den Einbürgerungsbewerber eine Strafermittlung einleiten lassen, auf Grund dessen sein Einbürgerungsverfahren „auf Eis legen“. All diese Denunzianten-Deutschen kennen die Einbürgerungsvoraussetzung ganz gut. Und ihr deutscher „Rechtstaat“ nutzt das faschistisch aus, belohnt diese deutschvolkstümliche Denunzierung von Ausländern, damit einfach keine einbürgern.

12. Aussageverweigerungsrecht

63.    Und wenn diese faschistischen Idioten-Polizeibeamte gegen mich ermitteln, müssen sie dann mich verhaften, in Gewahrsam nehmen, mich vernehmen, mich anklagen usw., aber ich sage dann diesen hirnlosen Polizeibeamten kein Wort, weil ich mein Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO beharrlich geltend machen werde!

 

64.    Und was ist dann mit Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO? Haben dann die Einbürgerungsbewerber überhaupt das Recht auf Aussageverweigerung nach §136 StPO oder dieses Aussageverweigerungsrecht nur den Deutschen oder den Nichteinbürgerungsbewerbern zusteht? Dürfen dann Einbürgerungsbewerber dieses Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO gar nicht gebraucht machen? Welches Rechtsgut dann einen Vorrang hätte, ein höheres Rechtsgut, das Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO oder Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens nach §12a Abs. 3 StAG?

 

65.    §136 StPO ist doch ein Gesetz und der Einbürgerungsbewerber handelt doch entsprechend diesem §136 StPO! Er respektiert, er erfüllt strengt ihre Gesetze diesen §136StPO! Er ist somit ein guter vorbildlicher gesetztreuer ausländischer Mitbürger!

 

66.    Aber die Einbürgerungsbehörde Köln zwingt nötigt den Einbürgerungsbewerber diesen §136 StPO das Gesetz zu brechen und gegen sich selbst auszusagen! Die Einbürgerungsbehörde Köln presst von dem Einbürgerungsbewerber die Aussage aus und bricht damit selbst das Gesetz und macht sich nach §343 StGB Aussageerpressung strafbar!

 

67.    §136 StPO garantiert das Aussageverweigerungsrecht jedem Menschen, nicht aber nur den Deutschen! Schuldunfähige prozessunfähige verhandlungsunfähige unzurechnungsfähige geschäftsunfähige staatenlose Einbürgerungsbewerber-Tatverdächtige haben gleiches Recht auf Aussageverweigerung aus §136 StPO wie schuldfähige prozessfähige rechtsunfähige verhandlungsfähige zurechnungsfähige geschäftsfähige deutsche Tatverdächtigte! Und diesen gesetzmäßigen Rechtsgebrauch des §136 StPO darf der Staat nicht gegen den Einbürgerungsbewerber anwenden!

 

68.    Ihr deutscher Bundeskanzler-Dieb Helmut Kohl hat das Aussageverweigerungsrecht gebraucht gemacht, aber ich Staatenlose darf es nicht gebrauchen!

 

69.    Geben sie bitte mir erst die deutsche Staatsangehörigkeit, danach gehe ich selbst zur Polizei, werde ich dahin jeden Tag selbst gehen, bis sie mich 800-mal zu jedem Strafverfahren vernehmen. Aber dann kommt die Rechtsproblematik Beweise! Die Polizisten müssen dann diesen ihren ganzen Dreck beweisen und etwas mit meiner Schuldunfähigkeit nach §20 StGB machen. Ich bin jetzt krank. Ich befinde mich zurzeit in aktiver ambulanter psychiatrischer Behandlung und ich muss mich noch mindestens 5-Jahre lang psychiatrisch behandeln lassen. Kranke Menschen darf der Staat überhaupt nicht vernehmen, bis er vollständig gesund prozessfähig vernehmungsfähig ist!

13. Aussetzung §12a Abs. 3 StAG

70.    Der Gesetzgeber hat damals gar nicht daran gedacht, wann er den §12a Abs. 3 StAG verabschiedet hat, dass eigene Beamte diesen §12a Abs. 3 StAG so wild missbrauchen werden.

 

71.    Das Verwaltungsgericht Köln muss jetzt diesen §12a Abs. 3 StAG neu rechtsprechen korrigieren! Bloße formelle Eröffnung Einleitung einer Strafermittlung gegen einen Einbürgerungsbewerber bedeutet für seine Einbürgerung noch gar nicht! Nicht jegliche bloße formale Einleitung einer Strafermittlung nur wegen dem bloßen formalen Tatverdacht gibt der Einbürgerungsbehörde gemäß §12a Abs. 3 StAG das Recht auf die Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens, sondern die Strafermittlungsbehörde muss gegen den verdächtigten Einbürgerungsbewerber schon aktive tatsächliche Ermittlungshandlungen durchführen! Der verdächtigte Einbürgerungsbewerber muss mehr Mals vernommen werden. Es müssen alle Zeugen gegen ihn aussagen. Es muss ein Kreuzverhör vorliegen. Er muss in Haft sitzen,… es müssen sichere Prognosen vorliegen, dass der verdächtigte Einbürgerungsbewerber mit hoher Wahrscheinlichkeit verurteilt wird, oder gegen ihn wird in nahestehender Zeit eine strafrechtliche Verhandlung bei dem ordentlichen Gericht 100% eröffnet.

 

72.    Jegliche Aussetzung nach §12a Abs. 3 StAG des Einbürgerungsverfahrens gegen einen nach §20 StGB schuldunfähigen Einbürgerungsbewerber ist unwirksam! Der Einbürgerungsbewerber muss bei der Anwendung dieser Norm §12a Abs. 3 StAG gesund zurechnungsfähig schuldfähig sein. Für den schuldunfähigen nach §20 StGB Einbürgerungsbewerber gilt nicht dieser §12a Abs. 3 StAG!

 

73.    Gegen meine nach §20 StGB schuldunfähige unzurechnungsfähige prozessunfähige rechtsunfähige geschäftsunfähige Person wurden bei dem faschistischen idiotischen „Polizeipräsidium“ Köln seit Jahr 2004 über 800 „Strafermittlungen“ eingeleitet und keine diese „Strafermittlung“ hatte ein Erfolg, ging vor dem Gericht, wurde überhaupt gar keine Anklage erhoben! Wie lange noch ihre Idioten-Polizeibeamten gegen mich nach §20 StGB schuldunfähigen prozessunfähigen rechtsunfähigen verhandlungsunfähigen unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen staatenlosen Psychopathen-Einbürgerungsbewerber ihre 800 „Strafermittlungen“ wegen „des bloßen Verdachts (Denunzierung Diffamierung) ermitteln“ werden? Noch 5-jahren, 10-jahren, 30-jahren bis zu meinem Tod, ewig?

 

74.    Diese hirnlose idiotisch-faschistische Einbürgerungsbehörde Köln gibt mir seit Jahren keine deutsche Staatsangehörigkeit, erklärt meine Person für geistig behindert psychisch krank, fordert für meine unzurechnungsfähige Person eine Betreuung auf, hängt auf mich ein Hausverbot auf und schweigt dabei jahrelang beharrlich. Aber wann ich gegen sie widerspreche, „bewertet“ sie sofort all meine Widersprüche Beschwerden Klagen Berufungen als „Deutschenvolkverhetzung“, lässt sie gegen mich auf ihre eigenen Strafanträge mehrere Strafermittlungen wegen „Deutschenvolkverhetzung“ bei der Polizei Köln missbräuchlich eröffnen und aus diesem Grund setzt sie nach §12a Abs. 3 StAG mein Einbürgerungsverfahren aus, als ob es gegen mich „Schwerstverbrecher“ hunderte Strafermittlungen wegen „Deutschenvolkverhetzung“ liefen.

 

75.    „Deutschenvolkverhetzung“, wie es rechtsinkompetente „Beamte“ an der rechtsinkompetenten Einbürgerungsbehörde Köln behaupten, gibt es nicht im deutschen Strafrecht! In dem Tatbestand Volksverhetzung §130 StGB muss der Täter die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen. Das ist ein „deutscher“ Paragraph! Der ist speziell „für Deutsche“ gedacht verabschiedet. Erst muss der Staat mich in den deutschen Staatsverband einbürgern, nur danach darf der Staat mich als einen Deutschen wegen Volksverhetzung nach §130 StGB anklagen.

 

76.    Ihr deutscher demokratischer sozialer Rechtsstaat hat für mich und für solche ausländische Mitbürger wie mich sogar einen neuen Rechtbegriff geschaffen „geistige Brandstifter“! Es sei den Ausländern kategorisch verboten gegen den deutschen demokratischen sozialen Rechtsstaat irgendwelche Widersprüche einzureichen! Maul halten und gehorchen!

 

77.    Mein Polizeiführungszeugnis vom Bundesjustizministerium hat keine Einträge, ist sauber! Mein Lebenslauf ist einwandfrei. Ich war niemals bestraft! Nach 15-Deutschenlebensjahren hatte meine Person keine einzige Verurteilung!

14. Faschistischer Polizeidreck

78.    Die Polizei Köln und die Staatsanwaltschaft Köln, ihr deutscher „Rechtsstaat“ haben gegen meine nach §20 StGB schuldunfähige geistig behinderte psychisch kranke staatenlose Person einen irgendwelchen deutschen amtlichen Dreck ausgedacht gesammelt. Verleumden verbreiten gegen mich ihre amtliche verbrecherische Lüge, denunzieren mich, diffamieren mich, verschütten auf mich drauf das ganze Verbrechen der Welt, damit meine nach §20 StGB schuldunfähige geistig behinderte psychisch kranke staatenlose Person herabsetzen entwürdigen und von diesem selbst gebastelten Dreck für sich einen sicheren Grund verschaffen, meine christliche ehrliche einwandfreie ahnungslose harmlose unschuldige staatenlose Person in der geschlossenen Psychiatrie Sicherungsverwahrung für immer wegsperren und mir auf keinen Fall ihre hochwertige deutsche Staatsangehörigkeit geben.

 

79.    Das deutsche Strafgesetzbuch gilt nicht für Staatenlose! Das deutsche Strafgesetzbuch ist für Staatenlose nicht zuständig, wird auf Staatenlose nicht verbreitet. Jede Aussage eines Staatenlosen wird von Strafgerichten in große Zweifel gestellt, weil sie sich zum Staat die Bundesrepublik Deutschland, zum Grundgesetz, zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht bekennen, weil sie überhaupt die deutschen Strafgerichte als ein Gericht, als eine verfassungsmäßige Gerichtsbarkeit nicht anerkennen. Staatenlose besitzen kein Loyalitätsbekenntnis zum Grundgesetz, zu Grundrechten, zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zu deutschen Gesetzen, zum deutschen Strafgesetzbuch. Staatenlose anerkennen nicht das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ihre deutschen Gesetze ihr Deutschland ihren Staat!

15. Faschistische Polizeiwahn

80.    Das Polizeipräsidium Köln und die Staatsanwaltschaft Köln haben für meine staatenlose geisteskranke Person wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 das totale Hausverbot für alle Polizeiinspektionen in ganzer Stadt Köln erlassen!

 

81.    Meine staatenlose geistig behinderte Person dürfe überhaupt keine Polizeigebäude in der ganzen Stadt Köln und die Staatsanwaltschaft Köln betreten! Die Polizisten und die Staatsanwälte verjagen meine staatenlose geistig behinderte Person aus allen Polizeiinspektionen und aus der Staatsanwaltschaft Köln mit der Waffe, mit dem Maschinengewehr!

 

82.    Keiner Polizist, keiner Ermittler, keiner Untersuchungsrichter, keiner Staatsanwalt, überhaupt niemand spricht mit mir und hat mit mir niemals gesprochen! Noch keine Strafermittler, die gegen mich etwas strafrechtlich ermittelt haben, habe ich in diesen 15 deutschen Lebensjahren ins Gesicht gesehen! Niemand besucht mich zu Hause! Niemand verhaftet mich! Niemand nimmt mich fest! Ich erhalte von keinen irgendwelchen Polizisten gar keine Briefe, Nachrichten, Vorladungen!

 

83.    Ich will meinen Ermittlungsrichter, Untersuchungsrichter, Strafermittler, der gegen mich Geisteskranken schon seit 2002 ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ununterbrochen ermittelt, endlich ins Gesicht zusehen, ihn endlich kennen lernen und ihn nachfragen, wann er mit seinem seit 8-Jahre dauernden gegen mich Geistesbehinderten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren endlich fertig ist? Wann er gegen meine geisteskranke staatenlose Person seine im Namen des deutschen Volkes Anklageschrift endlich erhebt? Wie er gegen einen staatenlosen geistesbehinderten schuldunfähigen Beschuldigten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren überhaupt ermitteln darf und 8-Jahre lang?! Hat er überhaupt über den §20 StGB „Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung“ zugehört?

 

84.    Was ist es für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen meine staatenlose geisteskranke Person-Einbürgerungsbewerber seit 2002(!) bis heute ununterbrochen liefe, wie dürfen die Polizisten gegen mich staatenlosen schuldunfähigen Geistesbehinderten(!) ein irgendwelches strafrechtliche Ermittlungsverfahren überhaupt ermitteln, wenn alle Polizisten in der Stadt Köln rennen vor mir Geistesbehinderten weg, kriegen sofort eine Hysterie Ekelhaftschwindelkotzgefühl Zittern nur beim Zusehen meiner staatenlosen mongolischen Fresse von 100 Metern, verstecken sie sich vor mir staatenlosen Geisteskranken, flüchten vor mir staatenlosen Geisteskranken wie vor ansteckender mongoloider Krankheit, verjagen meine staatenlose geisteskranke mongolische Person aus allen Polizeiinspektionen, wollen mit mir staatenlosen geistesbehinderten Arschloch überhaupt nicht zu tun haben, haben gegen mich staatenlosen geisteskranken Arschloch das totale Hausverbot verhängt!

 

85.    Wer sich mit mir anlegt, legt sich mit einem Psychopathen an!

 

86.    Ein kleiner Furz kann mächtig stinken!

 

87.    Zeigen sie bitte mir, nennen sie mir dieses von mir verbrochene Opfer, diese von mir verbrochene Person, die gegen mich Strafanzeige erstattet haben? Wer ist das? Ich will sie kennen lernen und sie nachfragen, was habe ich ihnen angetan? Ich fordere beharrlich ihre „demokratische rechtsstaatliche Bundesrepublik“ Deutschland, mir diese von mir verbrochenen Opfern, vorzuzeigen!

 

88.    Eine strafrechtliche Ermittlung oder eine gerichtliche Verhandlung gegen die schuldunfähigen psychisch kranken geistig behinderten staatenlosen Psychopathen führen nur psychisch kranke Strafermittler-Idioten, nur geistig behinderte Staatsanwälte-Idioten, nur psychisch kranke geistig behinderte Richter-Idioten, nur der psychisch kranke idiotische Rechtsstaat durch! Das ist eine nach §344 StGB massive Verfolgung Unschuldiger!

 

16. Betreuung

89.    Die Beklagte fordert, für meine unzurechnungsfähige Person eine Betreuung einzurichten. Mein Betreuer solle für mich einen neuen Einbürgerungsantrag stellen, dann werde meine unzurechnungsfähige Person vielleicht doch eingebürgert.

 

90.    Gemäß dem neuen Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht darf die Einbürgerungsbehörde Köln für meine unzurechnungsfähige Person keine Betreuung abverlangen und einrichten. Durch solche Betreuung würden meine Rechte von mir entzogen. Solche Betreuung wird konventionswidrig! Ich bin gemäß diesem Übereinkommen als ein Rechtssubjekt anerkannt! Ich darf meinen Einbürgerungsantrag selbst stellen!

Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht

(1) Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden.

(2) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.

(3) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen.

(4) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass zu allen die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffenden Maßnahmen im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen geeignete und wirksame Sicherungen vorgesehen werden, um Missbräuche zu verhindern. Diese Sicherungen müssen gewährleisten, dass bei den Maßnahmen betreffend die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit die Rechte, der Wille und die Präferenzen der betreffenden Person geachtet werden, es nicht zu Interessenkonflikten und missbräuchlicher Einflussnahme kommt, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und auf die Umstände der Person zugeschnitten sind, dass sie von möglichst kurzer Dauer sind und dass sie einer regelmäßigen Überprüfung durch eine zuständige, unabhängige und unparteiische Behörde oder gerichtliche Stelle unterliegen. Die Sicherungen müssen im Hinblick auf das Ausmaß, in dem diese Maßnahmen die Rechte und Interessen der Person berühren, verhältnismäßig sein.

(5) Vorbehaltlich dieses Artikels treffen die Vertragsstaaten alle geeigneten und wirksamen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht wie andere haben, Eigentum zu besitzen oder zu erben, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln und gleichen Zugang zu Bankdarlehen, Hypotheken und anderen Finanzkrediten zu haben, und gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen nicht willkürlich ihr Eigentum entzogen wird.

 

91.    Dieser rechtkräftige faschistische Beschluss 10 K 2033/05 vom 03. Januar 2006 und Urteil 10 K 2033/05 und diese faschistischen Bedeutungen aus ihrem faschistischen deutschen „Recht“ Geschäftsunfähigkeit Prozessunfähigkeit Rechtsunfähigkeit Handlungsunfähigkeit Betreuung Entmündigung Vormundschaftsgericht aus §§104, 105, 1896 ff. BGB, §16 Abs.1 Ziff.4 VwVfG, §62 VwGO sind schon die Vergangenheit, sind konventionswidrig!

 

92.    Und wenn mir eine Betreuung doch eingerichtet wird, bleibt mein Einbürgerungsverfahren auf Grund der tausend „Strafermittlungen“ nach §12a Abs. 3 StAG trotzdem als ausgesetzt. Mein Betreuer wird auf diese Aussetzung meines Einbürgerungsantrages nach §12a Abs. 3 StAG und auf die laufenden tausend „Strafermittlungen“ gar nicht beeinflussen können! Die Einbürgerungsbehörde Köln die Ermittlungsbehörden die Staatsanwaltschaft werden auf meinen Betreuer genauso demonstrativ drauf pfeifen, wie auf mich 8-jahre lang und werden gegen mich neue weitere Strafermittlungen eröffnen. Und ich gehe zu keiner dieser strafrechtlichen Vernehmung, weil ich mein Aussageverweigerungsrecht nach §136 StPO gebraucht machen werde. Dann bleibt dieses Einbürgerungsverfahren auch mit meinem Betreuer in der Sackgasse weiter.

 

93.    Prozessunfähigkeit wäre in dem Fall gerechtfertigt angemessen angewendet, wenn meine Person wegen meiner psychischen Krankheit seelischen Störung gar nicht in der Lage wäre, dieses ganze Einbürgerungsverfahren zu verstehen mit zu verfolgen, worum es geht. Aber ich verstehe alles und jeder versteht mich, was ich will! Ich habe meine Willenserklärung nach §105 und §133 BGB ganz deutlich abgegeben und ich wiederhole sie seit 8 Jahren unverändert wieder und wieder. Mein Willen Deutscher zu werden, bleibt seit 8 Jahren ungebrochen und voll verständlich! Meine Person braucht damit keinen Betreuer!

 

94.    Wenn die Behörden und die Gerichte mich nicht verstanden hätten, was Paul Wolf wolle, dann könnten sie begründen, er sei unzurechnungsfähig prozessunfähig, wir verstehen gar nicht, was er überhaupt wolle, deshalb er bräuchte einen Betreuer eine Prozessvertretung, damit sein Willen Begehren, was er von uns wolle, verstehen. Aber jeder versteht mich sofort und ganz deutlich!

 

95.    Unzurechnungsfähigkeit Prozessunfähigkeit wäre in dem Fall gerechtfertigt angemessen angewendet, wenn dieses Einbürgerungsverfahren ein hochkomplizierter kolossalschwieriger juristischer Fall wäre. In diesem Einbürgerungsverfahren gibt es aber gar nicht zu kompliziertes, damit ihn keiner verstünde, damit ich meine Rechte nicht selbst vertreten könnte. Paul Wolf will den deutschen Pass! Und das war`s! Was gibt es hier nicht zu verständliches, so dass ich das nicht selbst aussagen und nicht selbst beantragen darf, so dass es nur ein Rechtsanwalt-Betreuer für mich aussagen müsste?

 

96.    Ein Betreuer oder ein Rechtsanwalt oder ein Prozessvertreter bräuchte man nur dann, wenn der Antragsteller oder der Kläger nicht seine Willenserklärung selbst bilden kann, keiner versteht ihn, was er wolle. Einen teuren Rechtsanwalt-Betreuer auf Kosten des Steuerzahlers zu bestellen, damit er für Paul Wolf vor dem Verwaltungsgericht Köln aussäge, Paul Wolf wolle deutschen Pass, gebt ihm deutschen Pass, ist reine Steuergeldverschwendung, ist ein Rechtsmissbrauch.

 

97.    Für meine Person muss man nach dem Wunsch der Einbürgerungsbehörde Köln nicht einen gewöhnlichen Betreuer für meine alltäglichen Angelegenheiten sondern einen zugelassenen vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Rechtsanwalt-Betreuer in dem ausländischen Recht bestellen, weil er für meine Person nur in der verwaltungsgerichtlichen Einbürgerungsrechtsstreitigkeit bis zum Bundesverwaltungsgericht kämpfen muss.

 

98.    In diesem Einbürgerungsverfahren wäre solche ungerechtfertigte Bestellung eines Rechtsanwalt-Betreuers nur für eine enge verwaltungsgerichtliche Durchführung einer konkreten Einbürgerungsrechtsstreitigkeit ein reiner Rechtsmissbrauch! Es wäre keine Betreuung im Sinne des Betreuungsrechts, sondern eine Bestellung eines Rechtsanwaltes auf Kosten des Staates! Betreuungsrecht existiert nicht dafür!

 

99.    Eine Betreuung braucht man nur dann, wenn die betroffene Person wirklich schwer krank ist. Es bestünde für diese Person eine große gesundheitliche oder Vermögensgefahr, ohne einen Betreuer im Alltag zu Recht zu kommen oder sein Millionenschwerevermögen falsch zu veräußern. Aber die Einbürgerungsbehörde Köln will für meine Person eine rechtsanwältische Betreuung nur mit einem Ziel einrichten, damit der Rechtsanwalt-Betreuer für mich einen Einbürgerungsantrag erneut gestellt und gesagt hätte, gebt dem Paul Wolf deutschen Pass! Nur für solche Verwaltungsangelegenheit Verwaltungsaufgabe fordert die Einbürgerungsbehörde Köln für meine Person einen Rechtsanwalt-Betreuer auf Kosten des Staates! Und ein Rechtsanwalt-Betreuer kostet für den Steuerzahler in drei Mal teurer als ein gewöhnlicher Nichtjurist-Betreuer.

 

100.Und wenn mein schon vom Rechtsanwalt-Betreuer gestellter 18-Einbürgerungsantrag auch abgelehnt wird, stelle ich durch ihn meinen 19-Einbürgerungsantrag, den dieser Rechtsanwalt-Betreuer bis zum Bundesverwaltungsgericht wieder führen muss. Ich habe immer das Recht, meine Einbürgerungsanträge so lange und so viel stellen, bis ich nicht eingebürgert werde! Und für meinen Rechtsanwalt-Betreuer ist es noch egaler, weil er dafür gutes sicheres Geld kassiert.

 

101.Dieser idiotische Rechtsstaat stellt mir zur Verfügung für diese ganze Idiotie das staatliche Geld! Noch preisgünstigerer wäre aber mir die deutsche Staatsangehörigkeit zu verliehen!

 

102.Und wenn mein Rechtsanwalt-Betreuer für mich gar keinen Einbürgerungsantrag stellen wird, wird für mich keine verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten oder äußerst vernachlässig führen, was dann denn in solchem Fall? Und wer die Gerichtkosten jedes Mal übernehmen wird? Ich habe schon die Schulden 75.000 EURO nur die gerichtlichen Kosten!

 

103.Das ist alles nach dem hirnlosen Wunsch der Einbürgerungsbehörde Köln ein Rechtsmissbrauch auf Kosten des deutschen Volkes!

 

104.Darüber hinaus ich führe dieses ganze Verfahren selbst seit 8-jahren unterbrochen, habe ich ihrem „Rechtsstaat“ schon über 100.000 EURO nur rechtlichen Schaden zugefügt und kein Gericht keine Verwaltung hat nicht bis heute geschafft, meine diese gesetzentsprechenden Rechtshandlungen endlich stoppen, tot zu machen, mich endlich in dem Knast weg zu sperren, weil meine Rechtshandlungen so kreativ wirksam und effektiv sind, so dass jede Offensive des Staates gegen mich immer ins Leere geht.

 

105.Geben sie bitte mir erst die deutsche Staatsangehörigkeit, danach gehe ich selbst zum Vormundschaftsgericht Köln und beantrage ich selbst für mich eine lebenslängliche Betreuung, lasse ich selbst für mich eine lebenslängliche Betreuung einzurichten, ist kein Problem. Ich werde es sowieso machen müssen, damit mir Arbeitsunfähigkeitsrente lebenslänglich bekommen.

17. Leiter-Faschist Uwe Neßhöver

106.Die Beklagte der Leiter dieser faschistischen Einbürgerungsbehörde Köln Uwe Neßhöver beleidigt sich auf all meine „diversen“ Widersprüche und hält aber gleichzeitig meine Person für geistig behindert für psychisch krank für einen unzurechnungsfähigen Idioten. Dieser geistig behinderte Faschist-Leiter-Idiot an der faschistischen Einbürgerungsbehörde Köln Uwe Neßhöver behauptet, der geistig behinderte psychisch kranke unzurechnungsfähige Hund-Psychopath-Einbürgerungsbewerber Paul Wolf schreibe „diverse Untätigkeitsklagen Texte Wortschatz“. Ja! Ich schreibe diverse Untätigkeitsklagen Texte Wortschatz, weil in meinem staatenlosen psychopathischen Schädel nur der Dünnschiss ist, weil es in meinem geistig behinderten Dünnschissschädel nicht anders als die Scheiße gibt, weil aus meinem Scheißgehirn Scheißmund nur die Scheiße ausgeht, weil ich ein Psychopath ein Idiot bin, weil es mir per Gesetz für psychisch Kranke erlaubt ist, Scheiße zu produzieren! Ich genieße per Gesetz für psychisch Kranke Narrenfreiheit. Was erwartet denn dieser gleicher Idiot-Uwe-Neßhöver von mir geistig Behinderten von einem Psychopathen-Idioten, wenn dieser Idiot-Uwe-Neßhöver diesem Psychopathen seit 8-jahren keine deutsche Staatsangehörigkeit gibt? Meine zu ihm Uwe-Neßhöver-Liebeserklärung? Mein zu ihm Uwe-Neßhöver-Arschlecken?

 

107.Auf geistig Behinderte auf psychisch Kranke beleidigen sich nur selbst geistig Behinderte psychisch Kranke! Gesunde Menschen nehmen geistig Behinderte und psychisch Kranke verständlich gelassen wahr, aber dieser Beamter Uwe Neßhöver beleidigt sich immer auf mich Psychopathen! Für diesen geistig behinderten Beamten-Idioten „Leiter der Einbürgerungsbehörde“ Köln Uwe Neßhöver muss man einen gesetzlichen Betreuer per Vormundschaftsgericht Köln bestellen! Er beleidigt sich auf einen Idioten seit 8-jahren!

 

108.Wenn dieser deutsche Beamter Uwe Neßhöver mich seit 8-Jahren wie ein Hund behandelt, werde ich zu einem Hund! Auf jede Aktion folgt die Reaktion!

 

109.Auf meine zahlreichen Versuche beim Psychopathen-Leiter-Faschisten Uwe Neßhöver einen persönlichen psychopathischen Termin zu bekommen, lässt er mich anstatt des Termins ständig in die geschlossene Psychiatrie zwangsweise einweisen.

18. Bestechungserpressung

110.Diese faschistische Bande von faschistischen Beamten an der faschistischen Einbürgerungsbehörde Köln erpresst von mir 17 Tausend EURO für den arischen faschistischen hochwertigsten göttlichen deutschen Pass und verlangen von mir beharrlich die Sterilisation, die Kastration meiner minderwertigsten miserabelsten staatenlosen mongolischen Hoden als eine Hauptvoraussetzung für die Einbürgerung in den hochwertigsten arischen Staatsverband ab! Solange ich meine ekelhaftesten widerlichsten staatenlosen mongolischen Eier nicht sterilisieren lasse, solange ich 17 Tausend EURO Schmiergeld-Bestechung diesem Leiter der faschistischen Einbürgerungsbehörde Köln Uwe Neßhöver nicht besteche, gibt sie mir keine arische deutsch-faschistische Staatsangehörigkeit!

19. Faschistischer Beschluss 10K 2033/05

111.Keiner Arbeitgeber nimmt meine geisteskranke psychopatische staatenlose Person wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 auf die Arbeit! All meine psychopathischen staatenlosen Arbeitsersuchen enden sofort nach der Computerüberprüfung meiner persönlichen staatenlosen Daten vom Arbeitgeber. Ich kann mir geisteskrankem psychopatischem Staatenlose wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 keinen Arbeitsplatz bekommen!

 

112.Ich darf meinen Arbeitsvertrag nicht unterzeichnen, weil meine Unterschrift keine gesetzliche Kraft hat, weil meine staatenlose geisteskranke psychopatische Person wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 als geschäftsunfähig rechtsunfähig handlungsunfähig gilt!

 

113.Ich darf mir staatenlosen Geisteskranken wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 sogar kein Bankkonto aufmachen, weil ich geschäftsunfähig rechtsunfähig handlungsunfähig bin!

 

114.Der ganze deutsche Arbeitsmarkt ist wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 für mich geisteskranken psychopatischen Staatenlosen zu! Wegen diesem rechtskräftigen verbrecherischen Beschluss 10 K 2033/05 vom 03.01.2006 habe ich keine mehr Chance als ein staatenloser geisteskranker psychopatischer Arbeitnehmer in Deutschland tätig zu werden! Es ist eine staatlich-gerichtliche organisierte Vertreibung meiner armen staatenlosen Person aus sattem „glücklichem“ reinrassigem Deutschland!

20. Einbürgerungsfaschismus

115.Was diese Beklagte die faschistische Kommune Stadt Köln vertreten durch die faschistische Einbürgerungsbehörde Köln vertreten durch die Bezirksregierung Köln mit mir geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerber macht, ist der FASCHISMUS!

 

116.Das ist alles keine Rechtstaatlichkeit! Das ist alles in deutschem Blut angeborene faschistische Hetze gegen Staatenlose, ist eine in deutschem Blut in deutscher DNA in deutschen X Y Chromosomen angeborene faschistische staatlich-gerichtliche Vernichtung von geistig Behinderten und von psychisch Kranken! Sie sind Deutsche, sie haben zwei Millionen geistig Behinderte umgebracht und jetzt spielen ihre mörderischen Gene in ihrem deutschen Blut in ihrer deutschen DNA in ihren deutschen X Y Chromosomen weiter verrückt. Sie geben den geistig behinderten psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern niemals die deutsche Staatsangehörigkeit. Uns umzubringen, dürfen sie heute nicht, aber dann nicht einbürgern, das ist doch auch was Tolles!

 

117.Einbürgerung ist kein Gnadenakt, der großzügig gewährt oder auch rechtens verweigert werden kann; sie ist eine humane und demokratische Verpflichtung ihres deutschen „Rechtsstaates“, dieses „großzugigen christlichen“ deutschen Volkes!

 

118.In ihrer „demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzugigen wohlhabenden“ Bundesrepublik Deutschland gibt es keinerlei Einbürgerung für die geistig behinderten für die psychisch kranken für die Körperbehinderten für die gesundheitsangeschlagenen Einbürgerungsbewerber! In ihrem rassistischen deutschen Staatsangehörigkeitsrecht existiert das verfassungsvorgeschriebene Verbot für die Einbürgerung von kranken ungesunden Einbürgerungsbewerbern!

21. Staatenlosenschicksal

119.Einbürgerungsbehörde Köln ist verpflichtet, meine staatenlose Person unter dem §8 Abs. 2 StAG und Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts-, und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 ((BGBl. I S. 1970)), Ziff. 8.2„besondere Härte“ sofort einzubürgern, weil Staatenlosigkeit insbesondere für einen geistig behinderten psychisch kranken ungesunden unzurechnungsfähigen geschäftsunfähigen staatenlosen Psychopathen eine besondere Härte darstellt, weil Staatenlose bezug-, und schutzlos sind, werden überall von allen massiv diskriminiert. Die Einbürgerungsbehörden dürfen die Einbürgerungsanträge von Staatenlosen nicht ablehnen. Der Staat wird in allen Fällen verpflichtet, die staatenlosen Einbürgerungsbewerber bei allen Umständen einzubürgern. Die deutsche Zwangseinbürgerung eines ehemaligen Ausländers durch die eingetretene bei ihm Staatenlosigkeit

a.      Staatenlose sind keine Ausländer, weil sie zu keinem ausländischen Staat zugeordnet sind, weil sie den Status als ein Ausländer benannt zu werden, nicht verfügen

b.      Jeder Staatenlose ist in Deutschland eine „amtlich-gesetzlich vorgesehene“ Person, die auf dem deutschen Boden Nichts machen darf, deren Rechte maximal eingeschränkt sind, darf in ganzem Europa wie ein Tourist nur hin und her spazieren gehen, reisen, darf auf europäischem Boden nur essen schlaffen ausscheiden tanzen singen umschauen Sex treiben lachen…. und dafür erhalten sie volle deutsche und europäische Finanziellen-, und Sozialleistungen

c.       Staatenlose sind die Kreaturen in der Gestalt eines menschlichen Lebewesens. Staatenlose sind wie Anarchisten, sie tragen in sich keinerlei Verantwortung und minimale Verpflichtungen vor Deutschland, vor EU-Staaten, vor ganzer Welt, genießen aber gleichzeitig alle rechtlichen und gesellschaftlichen Güter. In der Rechtspraxis, in der Realität werden Staatenlose wie geistig Behinderte, wie Intelligenzverminderte, wie psychisch Kranke, wie Schuldunfähige mit Persönlichkeitsstörung wahrgenommen und behandelt. Im Extremfall sind diese „Menschen“ offiziell nicht-existent

d.      Staatenlose genießen die Narrenfreiheit! Staatenlose verfügen kein Loyalitätsbekenntnis zum Grundgesetz, zu Grundrechten, zur freiheitlichen Demokratischen Grundordnung, zu deutschen Gesetzen, zum deutschen Strafgesetzbuch, zu einem irgendwelchen Staat. Sie haben nicht die Rechte und nicht die Pflichten, die an die Staatsangehörigkeit geknüpft sind. Dieser anarchistische Status jedes Staatenlosen ist in vielen Fragen und Rechten „besser sicherer bequemer“ als der staatsbürgerliche Status jedes Deutschenstaatsangehörigen

e.       Staatenlose werden in deutschen Zivilprozess-, Strafprozess-, Verwaltungsprozessrechten als Zeuge nicht zugelassen. Sie gelten als „Sonderangeklagten Sonderkläger Sonderbeklagten Sonderzeugen“. Sie werden zum Meineid nicht vereidigt. Sie werden nicht zur Abgabe eidesstattlicher Versicherung verpflichtet. Jede Aussage eines Staatenlosen wird von Gerichten in große Zweifel gestellt, weil sie sich zum Staat die Bundesrepublik Deutschland, zum Grundgesetz, zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht bekennen, weil sie überhaupt die deutschen Gerichte als ein Gericht, als eine verfassungsmäßige Gerichtsbarkeit nicht anerkennen

f.       Mehrere strafrechtlichen zivilrechtlichen verwaltungsrechtlichen Prinzipien werden an Staatenlosen in ihrer „strafbaren rechtswidrigen“ Handlungen nicht angewendet, werden sie wegen Hochverrat, Landesverrat, Geheimnisverrat, Spionage, Illegale Passieren der staatlichen Grenze, Illegales Aufenthalt im Land, Verunglimpfung des Staates und seine Organe, Landfriedensbruch, Billigung der Straftaten in der Öffentlichkeit, Beamtenbeleidigung, Meineid, Gefängnishaft wegen der Weigerung der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, Geschworene Gerichte, Amtsanmaßung, Ordnungswidrigkeit, Steuerhinterziehung, Delikte gegen die demokratische staatliche Ordnung, Volksverhetzung, Holocaustverleumdung, Hakenkreuz-, Nazidelikte, Völkerrechtliche Vorschriften…. nicht angeklagt nicht verhaftet, werden sie nicht strafrechtlich nicht zivilrechtlich verurteilt nicht haften

g.      Staatenlose gehören nicht zum deutschen Staatsverband. Erst muss der deutsche Rechtsstaat einen Staatenlosen in den deutschen Staatsverband einbürgern, nur danach kann der Staat ihn anklagen, ihn vor dem deutschen Strafgericht stellen, ihn in eine volle strafrechtliche zivilrechtliche verwaltungsrechtliche Rechenschaft zu ziehen, von ihm in vollem Umfang gesetzlich fordern

h.      Jeder Staatenlose genießt in vollem Umfang das Auskunftsverweigerungsrecht §55 StPO das Aussageverweigerungsrecht §136 StPO und diese entsprechende gesetzmäßige Verweigerung dürfen die Einbürgerungsbehörden in seinem Einbürgerungsverfahren nicht gegen ihn anwenden! §12a Abs. 3 StAG Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens aus Gründen der eingeleiteten gegen den staatenlosen Einbürgerungsbewerber aus Verdachtsgründen Strafermittlung geht hinter den §55 und §136 StPO im Hintergrund! §55 und §136 StPO gehen vor dem §12a Abs. 3 StAG, haben Vorrang, sind ein höheres Rechtsgut

i.        Bei den Gerichten stehen den Staatenlosen der Vorrang und mehrere finanziellen Begünstigungen insbesondere bei Ermäßigung der Gerichtskosten, Bestellung eines Rechtsanwaltes, Dolmetschers zu. Sie gelten als „Sonderkläger“

j.        In Deutschland haben die Staatenlosen kein Recht auf die deutschen Kommunalwahlen. Voraussetzung für die Teilhabe an den deutschen Kommunalwahlen ist, der ausländische Mitbürger müsse die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates nachweisen. Staatenlose haben aber kein Recht sich als ein Ausländer genannt zu werden, folglich kein Recht auf die deutschen Kommunalwahlen

k.      Die Beschwerdeschriften von Staatenlosen werden bei allen EU-Zentralinstitutionen, Europäischer Parlament, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte als unzulässig nicht zur Entscheidung angenommen, weil EU-Gemeinschaft nur für EU-Staatsbürger zuständig ist

l.        Für die Staatenlosen sind die Abschiebungsvorschriften nicht anwendbar. Kein Staat darf nach Völkerrecht die Staatenlosen abschieben und kein Staat wird nach Völkerrecht verpflichtet einen Staatenlosen aufzunehmen

m.    Bei allen Staaten der Welt, allen EU-Staaten, allen Schengen-Abkommen-Ländern werden die Einreise und Ausreise der Staatenlosen amtlich verweigert oder wesentlich erschwert, weil jeder Staatenlose in jedem Land einen vollen gesetzlichen Anspruch auf eine unbefristete Niederlassung im Land und daraus ausgehenden Genuss aller gesellschaftlichen Rechte hätte. Staatenlose sind wie wilde herrenlose Esels, wie heilige herrenlose Kühe in Indien, die durch das ganze Europa hinschleppen und niemand darf ihnen etwas „Schlechtes“ antun

n.      Alle Luftverkehrsfirmen der ganzen Welt meiden gewaltig die Staatenlosen zu transportieren, weil sie danach nach zwischenstaatlichen ICAO-Normen finanziell hart bestraft werden können

o.      Für alle europäischen polizeilichen Kraftbehörden wie Interpol, Europäische Grenzschutzpolizei, Polizeibehörden aller EU-Staaten, Kriminalämter aller EU-Staaten, Geheimdiensten aller EU-Staaten, Gerichte aller EU-Staaten gelten solche staatenlosen Personen als besonderer Dienstlicheninteressenerweckender Person kreis

p.      Staatenlose leisten keinen militärischen Dienst

q.      Staatenlose werden in Deutschland vor allen Steuern befreit. Das „Vermögen“ eines Staatenlosen ist äußerst schwer festzustellen und zu bemessen.

r.       Bei den Ämtern Arbeitsämtern ARGE Sozialämtern verschiedenen Stiftungen, Spendeneinrichtungen existieren gesonderte Finanzleistungen und wesentliche Ermäßigung, Berücksichtigung für die Staatenlosen, weil Staatenlose total schlechte Arbeitschance, Lebenschance, gesellschaftliche Stellung haben

s.       Bei den Krankenkassen existieren für die Staatenlosen wesentliche Ermäßigungen bei monatlichen Gebühren und anderen Leistungen

t.        Bei medizinischer Behandlung stehen den Staatenlosen der Vorrang und mehreren finanziellen Begünstigungen zu

u.      Bei der Berechnung der gesetzlichen Rente haben Staatenlose nach deutschem Fremdrentengesetz (FRG) i.V.m Gesetz über die Rechtsstellung Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG) einen Anspruch auf die Anerkennung aller Arbeitszeiten in fremden Ländern

v.      Für jeden Arbeitgeber ist die Angabe über die Staatenlosigkeit des Arbeitsbewerbers äußerst wichtig. Nach Arbeitsrecht ist, wenn ein staatenloser Arbeitsuchender seine Staatenlosigkeit absichtlich verbirgt, ausdrücklich nicht erwähnt, ist es ein sicherer Grund diesen Arbeitsvertrag aus Täuschungsgründen als nicht zustande gekommen, zu löschen. Am 25.06.2008 wurde meine staatenlose Person von meinem letzten Arbeitsplatz beim Altenheim aus Gründen, meine staatenlose Person besitze eingeschränkte strafrechtliche und zivilrechtliche Verantwortung, entlassen

w.    Alle staatlichen Einrichtungen Behörden Ämter Gerichte dürfen die Staatenlosen sogar im niedrigsten Dienst wie Reinigungskraft, Hauswirtschaft, Elektroinstallateur, Wachmann…. aus staatlichen Sicherheitsgründen nicht einstellen, weil sie eingeschränkte zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung verfügen

x.      Auch viele privaten Firmen meiden ausdrücklich aus diesen Sicherheitsgründen die Staatenlosen einzustellen

y.      Bei den Standesämtern haben Staatenlose einen Anspruch auf die Führung eines Familienbuchs wie Deutsche und einen Vorrang bei standesamtlicher Eheschließung

z.       Staatenlose können in jeder Stadt Deutschlands und in jedem anderen Land in eine neue standesamtliche Ehe eingehen, abschließen, dürfen sie aber deswegen weder strafrechtlich noch zivilrechtlich bestraft werden

aa.  Beim Sterbefall eines Staatenlosen dürfen Ordnungsämter diese staatenlose herrenlose Leiche in der Müllverbrennungsanlage für Sondermüll anstatt des aufwendigen ordnungsgemäßen Begräbnisses oder Einäscherung entsorgen lassen, weil in Fällen der Bestattung auf dem Friedhof dieses Teil des deutschen Bodens für mindestens 30 Jahren nicht nutzbar wird, entstehen nicht bedeckbare Leihvertragskosten

 

120.Deshalb ich begehre mir die deutsche Staatsangehörigkeit, damit mir eine volle gesetzliche Verantwortung vor dem deutschen Staat übernehmen, damit mir politische Teilhaberechte nach Art. 33 Grundgesetz erhalten, damit die Bundestagabgeordneten wählen, damit meine Kinder und Verwandten beim Sterbefall eine Sterbeurkunde anstatt Sterbebescheinigung beim Standesamt bekämen und mein Leichnam nach katholischen Regeln bestatten und danach 30-Jahre lang ein Grabpflegevisum ungehindert bekommen.

 

121.Einen neuen Staatenlosen in „demokratischem“ Deutschland zu bekommen, ist es eine politische Schande für diese moderne weltweit „höchstangesehene demokratische soziale rechtsstaatliche“ Bundesrepublik Deutschland, für dieses wohlhabende „christliche großzugige“ deutsche Volk.

22. Mongolenverfolgung

122.Diese faschistische Bande von Beamten an der faschistischen kinderschänderischen Einbürgerungsbehörde Köln gibt mir keine deutsche Staatsangehörigkeit, weil meine Person eine minderwertige mongolische Rasse sei. Mongolen seien der deutschen Staatsangehörigkeit nicht würdig. Diese faschistische Bande von Beamten-Faschisten an der faschistischen Einbürgerungsbehörde Köln hat angekündigt, bei mongolischem Volk fehlen einige X Y Chromosom, deshalb die Mongolen gelten nach deutschem Recht automatisch als unter Mongoloider Krankheit, als unter Mongoloider Idiotie leidende Menschen, als Schwerstgeisteskranke. Der Beweis dafür seien die typischen für die Mongolen wie bei Menschen mit fehlenden X Y Chromosomen mongolischen Schlitzsaugen.

 

123.Diese faschistische Bande von Beamten an der faschistischen Einbürgerungsbehörde Köln hat aus diesen Gründen meine mongolische staatenlose Person als mongoloide Idiotie psychisch kranke geistesbehinderte mit fehlenden X Y Chromosomen Wahnvorstellung-Schizophrene-F20.0-Mongole erklärt. In unserer demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzugigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland werden auf keinen Fall staatenlose mongoloide Idiotie psychisch kranke geistesbehinderte mit fehlenden X Y Chromosomen Wahnvorstellung-Schizophrene-F20.0-Mongole eingebürgert.

 

124.Ihre „demokratische rechtsstaatliche“ Bundesrepublik Deutschland hat meine unheilbare geistig behinderte psychisch kranke staatenlose mongolische EinbürgerungsbewerberPerson für eine mit fehlenden X Y Chromosomen GEISTESBEHINDERTE Mongole erklärt, dann geben sie mir ihre deutsche Staatsangehörigkeit wie einer staatenlosen mit fehlenden X Y Chromosomen GEISTESBEHINDERTEN Mongole!

 

125.Nur weil wir Mongolen Schlitzsaugen haben, gibt uns deswegen dieser deutsche „Rechtsstaat“ keine deutsche Staatsangehörigkeit!

 

126.Mongolische Minderheit, 109 in Deutschland lebenden Mongolen werden von deutschem „Rechtsstaat“ von rechtstaatlichem perversem verbrecherischem faschistischem Einbürgerungsverfahren brutal unterdrückt zwang sterilisiert!

 

127.Anstatt der deutschen Einbürgerungsurkunde ist die barbarische faschistische Zwangssterilisation in der geschlossenen deutschen Psychiatrie! Anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit werden Ausländer in dieser „demokratischen“ Bundesrepublik Deutschland in die geschlossene Psychiatrie zwangsweise eingewiesen, werden sie zwangsweise sterilisiert kastriert!

23. Rassenarischerwahn

128.Mein staatenloses Leben ist in der Bundesrepublik Deutschland und in der Stadt Köln eine totale unmenschliche rassistische Würdeverachtende Hölle von Deutschen! Ich bin für die Bundesrepublik Deutschland, für die deutschen Richter, für die deutschen Behörden, für diese deutsche Rassenjustiz kein Mensch mehr! Die Bundesrepublik Deutschland, die deutschen Richter, die deutschen Behörden, diese deutsche Rassenjustiz halten meine staatenlose mongolische Person für ein wildes würdeloses geisteskrankes Tier, behandeln mich wie ein voll nichtnützliches Vieh!

 

129.Diese seit April 2002 ununterbrochen laufende „Einbürgerung“ für meine staatenlose psychisch kranken Person ist eine staatlich organisierte Herabwürdigung, Herabsetzung, wilder Rassismus, politischer Hohn, arische Verspottung über meiner staatenlosen mongolischen Würde von ihrer „demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzugigen“ wohlhabenden „Bundesrepublik“ Deutschland, ist schockierendes Zeugnis der ungeheuren massenhaften menschlichen Erniedrigung in ihrer „demokratischen sozialen rechtsstaatlichen christlichen großzugigen“ wohlhabenden „Bundesrepublik“ Deutschland!

 

130.Sehen sie an, was mit jedem Ausländer insbesondere mit einer geistig behinderten staatenlosen Mongole geschehen wird, wenn sie sich ihr deutsches WAHLRECHT beharrlich begehren! Das ist eine Schande für Deutsche! Das ist ein deutscher Staatsterror gegen meine kleine staatenlose geistesbehinderte Insektenwürde! Und das nennen sie als „Rechtsstaat“ - Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen in dem Willen beseelt! Seit 8-Jahren dauert schon dieser deutsche demokratische soziale rechtsstaatliche christliche großzugige wohlhabende Albtraum!

 

131.Auf all meine staatenlosen Widersprüche Klagen Berufungen Verfassungsbeschwerden beantworten mir zynisch alle Richter, Beamten, Deutschen, dann „Verpiss dich aus Deutschland! Hau ab! Niemand braucht hier solche staatenlose Scheiße wie dich!“ Solche Antwort von Richtern, von Beamten–Garanten der demokratischen Grundordnung ist wilde deutschgenetische National-Sozialistische Verachtung meiner geistig behinderten staatenlosen Insektenwürde, keine Rechtsstaatlichkeit! Sie verhöhnen sich, amüsieren sich einfach alle unter einander über mich!

24. Verfolgung von deutschem Staat

132.In ganzem „rechtsstaatlichem“ Deutschland gibt es keine mehr Behörde, keine mehr Macht, die diese seit April 2002 totale von der Bundesrepublik Deutschland Verachtung politische Verfolgung meiner staatenlosen geistesbehinderten mongolischen Würde endlich stoppt!

 

133.Alle Behörden haben meine Person in allen Dienstcomputern, im Polizeicomputer, im Ausländeramtcomputer, im Richterlichencomputer, im Arbeitsamtcomputer, im Sozialamtcomputer, im Gesundheitsamtcomputer, in der Schufa als Geistesbehindert paranoide Schizophrene F20.0 Wahnvorstellung eingetragen! Alle Gerichte, alle Polizisten, alle Staatsanwälte in ganzer Bundesrepublik Deutschland und der Deutsche Bundestag weisen aus diesen Gründen all meine Klagen, Strafanzeigen, Petitionen, Beschwerden, Verfassungsbeschwerden, Widersprüchen, Schreiben, Bitten sofort als unzulässig ab, nehmen all meine weiteren Beschwerden aus diesen Gründen überhaupt nicht zur Prüfung an!

25. Christenverfolgung Judenverfolgung

134.Ihre muslimische „Bundesrepublik“ Deutschland verfolgt die Christen und die Juden! Christen und Juden bekommen in dieser muslimischen „Bundesrepublik“ Deutschland keine deutsche Staatsangehörigkeit, aber alle 100% Muslime bekommen die deutsche Staatsangehörigkeit sofort! Alle Muslime lachen uns Christen dafür aus! Nur weil ich ein staatenloser Katholik sei, nur weil dieser Mensch ein Jude sei, gib ihm dafür diese muslimische „Bundesrepublik“ Deutschland keine deutsche Staatsangehörigkeit!

26. Justizwahn

135.Über meinem diesem psychopathischen Einbürgerungsantrag vom Mai 2005 wurde am 28.03.2007 ein rechtskräftiges Urteil 10 K 2033/05 des Verwaltungsgerichts Köln schon erlassen. Und jetzt muss das Verwaltungsgericht Köln ein neues Urteil 10 K 3069/09 über diesem meinem gleichen psychopathischen Einbürgerungsantrag vom Mai 2005 noch ein Mal erlassen!

 

136.Zwei verschiedene Gerichte das höchste Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1225/09 und das Verwaltungsgericht Köln 10 K 3069/09 verhandeln jetzt gleichzeitig gemeinsam über diesem meinem gleichen psychopathischen Einbürgerungsantrag vom Mai 2005.

 

137.Das Verwaltungsgericht Köln beschäftigt sich mit meiner psychopathischen Einbürgerung schon seit Jahr 2002 ununterbrochen und es wird das noch 60-Jahre lang machen müssen! Ich werde diese ganze psychopathische Scheiße bis zum Jahr 2062 ununterbrochen betreiben! Ich sitze den ganzen Tag zu Hause und kassiere seit 15-Jahren ununterbrochen von ihrem deutschen „Rechtstaat“ monatlich 930 EURO und dank diesen 930 EURO betreibe ich gegen ihren deutschen „Rechtsstaat“ seit Jahr 2002 meine tausend psychopathischen Einbürgerungsklagen ununterbrochen. Ihr deutscher „Rechtstaat“ gibt mir geistig behindertem Psychopathen 8-Jahre lang keine deutsche Staatsangehörigkeit, aber finanziert dafür meine tausend psychopathischen Klagen gegen eigenen klugen deutschen „Rechtsstaat“.

 

138.Meine psychopathische Person hat schon über 75000 (fünfundsiebzigtausend) nur gerichtliche Kosten verursacht. Ihre Bundesrepublik Deutschland erwartet von mir Psychopathen noch über 75000 EURO gerichtliche Kosten. Dazu zusätzlich sind auch alle polizeilichen Aufwendungen für die strafrechtlichen Ermittlungen für die operative systematische Observierung meiner psychopathischen Person und auf systematische polizeiliche Jagd nach meiner psychopathischen Person. Diese kluge Beklagte verursacht damit Kosten nur dem eigenen klugen „Rechtsstaat“. Und ich werde meine psychopathischen Einbürgerungsanträge und daraus ausgehenden psychopathischen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens und finanziellen Gerichtskosten bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen und betreiben. Ich gebe nicht auf! Das sind ihr Geld und mein heiliger Kampf um das deutsche Wahlrecht!

 

139.Deutsche haben mich zum Tisch eingeladen, ich stieg aber drauf und scheiße auf diesen Tisch!

 

140.Ich verbiete dem Verwaltungsgericht Köln ausdrücklich diese meine Untätigkeitsklage gegen die faschistische Kommune Stadt Köln vertreten durch die faschistische Einbürgerungsbehörde Köln nach §10 StAG mit dem Verfahren 10 K 3539/09 gegen die Landesregierung NRW vertreten durch die Bezirksregierung Köln nach §8 Abs. 2 StAG in ein Verfahren zu verbinden! Diese zwei verschiedenen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens haben mit einander nichts zu tun, weil die Beklagten der faschistische Oberbürgermeister Köln vertreten durch die faschistische Einbürgerungsbehörde Köln - die faschistische Kommune Stadt Köln nach §10 StAG und die Landesregierung NRW vertreten durch die Bezirksregierung Köln – Bund nach §8 StAG verschieden sind und die Anspruchsgrundlage nach §10 StAG und nach §8 Abs. 2 StAG ganz anders ist. Die Zuständigkeit der Beklagten ist ganz anders. Das Verwaltungsgericht Köln darf diese zwei verschiedenen Rechtssachen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens miteinander nicht binden, nicht mischen.

 

Wir wollen deutsche Scheiße!

Wir wollen Merkelsscheiße!

Wenn ihre Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel aufs Klo geht, scheißt sie deutsche Scheiße aus!

Wenn ihr Bundespräsident Horst Köhler aufs Klo geht, scheißt er deutsche Scheiße aus!

Wenn ihr Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble aufs Klo fährt, scheißt er deutsche Scheiße aus!

Wenn 80 Millionen Deutsche aufs Klo gehen, scheißen sie wertvolle deutsche Scheiße aus!

Wenn ich aufs Klo gehe, scheiße ich meinen minderwertigen staatenlosen Kot aus!

Wenn jeder Ausländer in Deutschland aufs Klo geht, scheißen wir nur unseren widerlichen ausländischen Kot aus!

Ich will auch auf Deutsch scheißen! Wir wollen auch auf Deutsch scheißen! Wir wollen auch wie Deutsche die prachtvolle deutsche Scheiße haben!

Wir wollen die prachtvolle deutsche Scheiße! Wir wollen deutsche Scheiße! Wir wollen deutsche Scheiße! Wir wollen deutsche Scheiße!

 

Mein staatenloser Beweis meines staatenlosen Loyalitätsbekenntnisses zum göttlichen arischen faschistischen deutschen Volk!

Das 80 Millionen demokratische deutsche Volk! Scheißt mir gemeinsam Tausendtonnenweise in meinem staatenlosen Maul ihre deutschen prachtvollen Fäkalien aus! Verlegt in mein staatenloses Maul direkt die Kloabwasserrohrleitung aus ihren 30 Millionen deutschen Klos! Nutzt mein staatenloses Maul wie ein volkstümliches nationales deutsches öffentliches Klo für ihre saftigen deutschen Exkremente aus!

Das 80 Millionen soziale deutsche Volk! Pisst mir gemeinsam direkt in meinem staatenlosen Maul ihren deutschen schätzbaren teuren Urin rein! Nutzt mein staatenloses Maul wie ein volkstümliches nationales deutsches Pissoir, Toilette aus!

Das 80 Millionen rechtsstaatliche deutsche Volk! Furzt mir gemeinsam Gecko literweise in meine widerliche staatenlose Schnauze ihre deutsche nationale angenehm duftige Furze rein!

Das 80 Millionen christliche deutsche Volk! Kotzt mir gemeinsam Gecko literweise in meinem staatenlosen Maul ihre deutsche nationale 36-gradwarme Kalorienhaltige Kotze rein!

Das 80 Millionen liebevolle deutsche Volk! Rülpst mir gemeinsam Gecko literweise in meine ekelhafte staatenlose Fresse ihre deutsche nationale wunderbar riechende Rülpse rein!

Das 80 Millionen herzliche deutsche Volk! Schnäuzt mir gemeinsam tonnenweise in meinem staatenlosen Maul ihren deutschen nationalen zärtlichen Rotz aus!

Das 80 Millionen menschliche deutsche Volk! Spuckt mir gemeinsam Gecko literweise in meinem staatenlosen Maul ihre deutsche nationale süße Spucke aus!

Das 80 Millionen großzugige deutsche Volk! Spritz mir gemeinsam Gecko literweise in meinem staatenlosen deutschbegeisterten Maul ihre deutsche nationale göttliche Wichssperma ab!

Das 80 Millionen wohlhabende Volk! Steckt mir in meinem staatenlosen Maul den ganzen Schweinekot, den ganzen Hundekot, Katzenkot, Rattenkot von ihren 800 Millionen deutschen lebenswürdigen glücklichen Tieren rein!

Das 80 Millionen freundliche zivilisierte europäische deutsche Volk! Bescheißt mich! Befurzt mich! Bepisst mich! Bekotzt mich! Beschnäuzt mich! Berülpst mich! Bewichst mich! Verdreckt mich! Verekelt mich! Demütigt mich! Erniedrigt mich! Verabscheut mich! Verhasst mich! Herabsetzt mich…. und danach gibt mir ihre erstklassige deutsche Staatsangehörigkeit, bürgert mich in ihren hochwertigen arischen Staatsverband ein! Ich liebe ihre deutsche Staatsangehörigkeit! Ich liebe das deutsche Volk! Ich liebe Deutsche!

 

141.Würden sie bitte mir die deutsche Staatsangehörigkeit geben! Würden sie bitte mir das deutsche Wahlrecht, das deutsche Stimmrecht, das deutsche Mitbestimmungsrecht, das deutsche politische Teilhaberecht geben! Ich habe alle Voraussetzungen für die Einbürgerung noch seit 2002 erfüllt! Ich will Bundestag EU-Parlament wählen! Ich will das Recht auf das deutsche Wahlrecht Stimmrecht Mitbestimmungsrecht Teilhaberecht haben! Ich werde meine staatenlosen Einbürgerungsanträge bis zum Jahr 2062 ununterbrochen stellen! Das ist mein heiliger Kampf um das Wahlrecht um das Stimmrecht!

 

Paul Wolf

Staatenloser Mitbürger

 

Anlage:

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