Verein

Der Verein ist gegründet und eingetragen Dez. 2017.

Auszüge aus der Satzung:


Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Aktivitäten erreicht:

2.1. Der Verein möchte in Erzhausen eine gemeinschaftliche Wohn- und Lebensform entwickeln, bei der Selbstbestimmung und Gemeinschaft im Vordergrund stehen.

2.2. Der Verein fördert soziales, gleichberechtigtes Miteinander der Bewohner mit gegenseitiger Nachbarschaftshilfe und Übernahme von Gemeinschaftsaufgaben.

2.3. Der Verein bringt sich bei der Planung und Organisation gemeinschaftlicher Wohnprojekte ein.

2.4. Die Wohnprojekte sollten barrierefrei, altengerecht und möglichst ökologisch vertretbar realisiert werden.


§ 4 Mitgliedschaft

4.1. Der Verein kann aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern bestehen.

4.2. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die bereit ist, den Verein in seiner Zweckbestimmung zu unterstützen.

4.3. Die Mitgliedschaft wird beantragt durch schriftliche Beitrittserklärung in der Gründungsversammlung oder durch späteren schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft an den Vorstand. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Die Mitgliedschaft beginnt mit der ersten Zahlung des satzungsgemäßen Beitrags.

4.4. Die Mitgliedschaft im Verein ist Voraussetzung für das Wohnen im Wohnprojekt.

4.5. Mit dem Austritt oder dem Ausschluss aus dem Verein erlischt der Anspruch, im Wohnprojekt zu wohnen.

4.6. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder Austritt, sowie im Fall juristischer Personen durch deren Auflösung.

4.7. Die Austrittserklärung ist dem Vorstand schriftlich zu übermitteln. Der Austritt ist zu Ende eines Kalenderjahres möglich und ist spätestens 6 Monate vor Ende des Kalenderjahres einzureichen.

4.8. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand. Vor dem Ausschluss hat das Mitglied das Recht zu einer persönlichen oder schriftlichen Stellungnahme. Die Entscheidung des Vorstands über den Ausschluss erfolgt in Schriftform und muss begründet werden. Innerhalb einer Frist von einem Monat kann der/die Ausgeschlossene schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung. Gründe für einen Ausschluss können sein, wenn ein Mitglied:

- dem Ansehen und Zweck des Vereins gröblich zuwiderhandelt.

- mit Beiträgen mindestens in Höhe eines Jahresbeitrags im Rückstand ist und diesen trotz schriftlicher Erinnerung nicht innerhalb von sechs Wochen ausgleicht.


Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung des Vereins “Gemeinschaftliches Wohnen Erzhausen e.V.” hat am 21. Jan. 2018 folgende Beitragsordnung beschlossen:

Beitragsordnung des Vereins “Gemeinschaftliches Wohnen Erzhausen e.V.”.

1. Die Beiträge werden jeweils zum ersten Werktag eines Halbjahres eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.

2. Der Monatsbeitrag beträgt mindestens:

a) Für Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 5 €

b) Familien (2 Erwachsene und bis zu 3 Kinder / Jugendliche) 8 €

3. Es können Umlagen und / oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden. Die Erhebung von Umlagen und / oder Sachleistungen muss von der

Mitgliederversammlung beschlossen werden.

4. Über Ausnahmen der Beitragsordnung entscheidet der Vorstand.