Der staatliche Ausbildungsweg in Österreich
Um in Österreich eine Qualitätssicherung und eine einheitliche Struktur in Bezug auf das gesetzliche Tauchen einzuführen trat mit 1. Jänner 2008 die Fachkenntnisnachweis-Verordnung in Kraft. Diese Regelt die Tauchausbildung auf gesetzlicher Ebene zur Tätigkeit als Signalperson, Forschungs- und Ingenieurtaucharbeiten sowie allgemeine Taucharbeiten im Sinne des ASCHG sowie B-BSG.
Der geforderte Nachweis der Fachkenntnisse kann in Österreich über eine staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung im Zuge einer mehrtägigen Prüfung erbracht werden (Achtung: Stichtagregelung).
Der Nachweis der Fachkenntnisse gilt für Dienst/Arbeitgeber sowie für Dienst/Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmer- oder Bedienstetenschutzgesetzes bzw. der Gleichstellung (Äquivalenz). Das bedeutet u.a. das nicht nur Berufstaucher im Sinne von Bau- und Industrietaucharbeiten in diese Regelungen fallen, sondern auch Taucher auf Bundesebene, Einsatztaucher der Hilfsorganisationen sowie Tauchlehrer und Tauchlehrerinnen welche ihre Tätigkeiten in einem Dienstverhältnis ausüben (z.B. Anstellung als Taucher bei einer Tauchbasis) und/oder Tauchausbildungen über das Maß der Sporttauchausbildung hinaus durchführen. Dieser Ausbildungsstand ist als zeitgemäßer Standard im Bereich der Tauchausbildung anzusehen.