Hinweis:
Diese Vereinbarung ist nur für ein TFP-Vertrag gedacht.
Für kostenpflichtigen Shootings schaue unter Preise.
Vielleicht ein Hinweis zur tfp-Vereinbarung, weil ich bereits mehrfach darauf angesprochen wurde...
Grundsätzlich veröffentliche ich natürlich keine unvorteilhaften Aufnahmen von Dir,
beispielsweise, wenn Deine Augen geschlossen sind, Du einen Schatten im Gesicht hast,
eine unglückliche Bewegung machst oder unscharf abgebildet bist....
Ich möchte ja qualitativ anspruchsvolle Fotoarbeiten präsentieren,
die Deine Schönheit und Einzigartigkeit unterstreichen und in ein gutes Licht setzen.
Allerdings gibt es hier sicherlich schon subjektiv unterschiedliche Vorstellungen,
weil Bilder, die Du gut von Dir selber findest, mir möglicherweise gar nicht so sehr gefallen
und Aufnahmen, die ich als außergewöhnlich gelungen einstufen würde, Dich vielleicht nicht so überzeugen.
Sollten beim Shooting Aufnahmen entstehen, mit deren Veröffentlichung Du überhaupt nicht leben kannst,
hast Du selbstverständlich ein Mitspracherecht.
Ich würde nur gerne außschließen, dass wir uns gegenseitig im Vornherein eingrenzen
und Du nur veröffentlichen darfst, was ich als veröffentlichunsgwürdig erachte und umgekehrt.
Wenn es hier Ängste oder Befürchtungen geben sollte,
können wir dies sicher in einem persönlichen Gespräch klären und eine Lösung finden.
Wenn Du Aufnahmen von Dir anfertigen lassen möchtest, an denen Du die alleinigen Bildrechte bekommst,
müssten wir über eine andere Form des Ausgleichs nachdenken.