1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen J.L.T. - The Translators' Pool (nachfolgend „J.L.T.“ genannt) und dem Auftraggeber. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch J.L.T. Mit Erhalt der Auftragsbestätigung erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.
2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und J.L.T. unterliegt dem Recht der Niederlande. Im Falle von Streitigkeiten ist ausschließlich das zuständige niederländische Gericht anzurufen.
3. Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote und Preisangaben von J.L.T. sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot schriftlich annimmt oder J.L.T. einen Auftrag schriftlich bestätigt.
4. Einsichtnahme und Rücktrittsvorbehalt
Hatte J.L.T. vor der Angebotsabgabe keine Gelegenheit, den vollständigen Quelltext einzusehen, behält sich J.L.T. das Recht vor, das Preisangebot oder die Liefertermine nach Sichtung des gesamten Textes zu widerrufen oder anzupassen.
5. Auftragsänderungen
Sollten nach Vertragsschluss Änderungen am Auftrag vorgenommen werden, die über geringfügige Anpassungen hinausgehen, ist J.L.T. berechtigt, diese abzulehnen oder eine entsprechende Anpassung des Honorars sowie der Lieferfristen zu fordern.
6. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
J.L.T. verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für alle Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. J.L.T. haftet jedoch nicht für eine Verletzung der Geheimhaltung durch Mitarbeiter, sofern diese Verletzung trotz angemessener Vorsichtsmaßnahmen nicht verhindert werden konnte.
7. Einbeziehung Dritter
J.L.T. ist berechtigt, Aufträge ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte ausführen zu lassen. Die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung und die vertrauliche Behandlung bleibt hiervon unberührt. J.L.T. verpflichtet beauftragte Dritte zur Geheimhaltung, haftet jedoch nicht für Verstöße dieser Dritten gegen die Verschwiegenheitspflicht.
8. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt J.L.T. auf Anfrage nach Möglichkeit fachliche Informationen zum Quelltext sowie spezifische Terminologiewünsche zur Verfügung. Der Versand solcher Unterlagen erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
9. Lieferung und Termine
Vereinbarte Liefertermine gelten als Zieltermine. Sollte eine rechtzeitige Lieferung nicht möglich sein, wird J.L.T. den Auftraggeber unverzüglich informieren. J.L.T. kann bei Terminüberschreitungen nach eigenem Ermessen einen Preisnachlass gewähren, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
10. Rücktritt bei Lieferverzug
Bei einer schuldhaften Überschreitung des Liefertermins ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern ihm ein weiteres Abwarten objektiv nicht mehr zugemutet werden kann. In diesem Fall entstehen dem Auftraggeber keine Schadensersatzpflichten gegenüber J.L.T.
11. Zeitpunkt der Lieferung
Die Lieferung gilt als erfolgt, sobald die Übersetzung per Post, Kurier, Fax oder auf elektronischem Wege (E-Mail/Datentransfer) versandt wurde.
12. Reklamationen und Mängelrügen
Etwaige Beanstandungen an der gelieferten Übersetzung sind J.L.T. innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung schriftlich und detailliert mitzuteilen. Eine Reklamation entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht. Erweist sich eine Reklamation als berechtigt, wird J.L.T. die Übersetzung innerhalb einer angemessenen Frist kostenfrei korrigieren oder nachbessern.
13. Honorar und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 21 %), sofern nicht anders angegeben. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in der vereinbarten Währung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug; es werden die gesetzlichen Verzugszinsen sowie anfallende außergerichtliche Inkassokosten in Rechnung gestellt.
14. Haftungsbeschränkung
J.L.T. haftet ausschließlich für Schäden, die die direkte und nachweisbare Folge eines schuldhaften Versäumnisses von J.L.T. sind. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Verzögerungsschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Nettorechnungswert des betreffenden Auftrags, maximal jedoch auf einen Betrag von 2.500 EUR, begrenzt.
15. Interpretationsspielraum
Für Schäden, die durch eine falsche Interpretation von mehrdeutigen Formulierungen im Quelltext entstehen, übernimmt J.L.T. keine Haftung.
16. Urheberrechte und Freistellung
Der Auftraggeber stellt J.L.T. von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen behaupteter Verletzungen von Eigentums-, Patent-, Urheber- oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags geltend gemacht werden.
17. Kündigung und Aussetzung
J.L.T. ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder die Ausführung auszusetzen, wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder im Falle von Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder Liquidation des Unternehmens des Auftraggebers. In diesen Fällen werden alle ausstehenden Forderungen von J.L.T. sofort fällig.
18. Höhere Gewalt
Kann J.L.T. aufgrund höherer Gewalt (z. B. Brand, Unfall, Krankheit, Streik, Unruhen, Krieg, Transportstörungen oder behördliche Maßnahmen) seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, hat J.L.T. das Recht, den Vertrag ohne Schadensersatzpflicht aufzulösen.