Geschäftsbedingungen
Die Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbestimmungen zwischen dem Kunden und dem Veranstalter Switchback Cycling Matthias Ekman (Postanschrift Berliner Strasse 209, 59075 Hamm, Tel. [Telefon], Email info@switchback-cycling.de), im Folgenden als Switchback oder Veranstalter bezeichnet. Sie gelten ergänzend zu den §§651a-y des BGB (Reisevertragsbestimmungen) und den §§4-11 BGB-InfoV (Informationspflichten-Verordnung).
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an und erkennt damit auch unsere Geschäftsbedingungen an. Grundlage bildet die Reisebeschreibung auf unserer Internetseite oder im direkt an den Kunden versandten Reiseangebot. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er der Ansprechpartner für den Veranstalter ist. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer schriftlichen Bestätigung zustande.
2. Bezahlung
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des/der Reisepreissicherungsschein€ im Sinne von §651r BGB wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig, die innerhalb von zwei Wochen zu zahlen ist. Der Restbetrag des Reisepreises wird 30 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5 genannten Gründen abgesagt werden kann. Liegt der Buchungstermin weniger als 30 Tage vor Reiseantritt, ist der Teilnehmer zur sofortigen Zahlung des vollen Reisepreises verpflichtet.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Diese Angaben sind für Switchback bindend. Programmänderungen sind ein Einzelfällen, insbesondere bei Wettereinflüssen oder anderen äußeren Einflüssen möglich und werden nur in direkter Absprache mit dem Kunden vorgenommen (z.B. geänderter Streckenverlauf). Die Anreise zum in der Reisebeschreibung angegebenen Ausgangsort ist nicht im Reisepreis inbegriffen.
4. Änderungen auf Verlangen des Kunden
Eine Umbuchung auf Wunsch des Kunden nach Bestätigung einer Reise zum ausgeschriebenen Festtermin, auf eine andere, im Programm aufgeführte Reise, ist bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Eine bereits geleistete Anzahlung verfällt nicht. Bis vor Reisebeginn kann sich der Teilnehmer bei der Durchführung der Reise kostenlos durch einen Dritten ersetzen lassen.
5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Veranstalter kann bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung des Kunden vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter ist berechtigt, bis 20 Tage vor Reisebeginn (Reisen ab zwei Tagen Dauer) bzw. bis 7 Tage vor Reisebeginn (Tagesveranstaltungen) vom Vertrag zurückzutreten, wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die jeweilige Mindestteilnehmerzahl wird bei jeder Reise oder Veranstaltung einzeln angegeben. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Eventuelle Umbuchungen werden kostenlos vorgenommen, sofern der Kunde eine Umbuchung wünscht und diese für Switchback möglich ist. Der einbezahlte Reisepreis wird dem Kunden voll zurückerstattet.
6. Rücktritt durch den Kunden
Der Rücktritt ist jederzeit möglich. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung, diese kann schriftlich, telefonisch oder per Email abgegeben werden. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir beanspruchen, sofern der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist, aufgrund der Stornierungsgebühren unserer Leistungsträger und eigener getroffener Reisevorkehrungen maximal folgende Stornierungskosten in Abhängigkeit vom Reisepreis und dem Rücktrittszeitpunkt:
Rücktritt bis 60 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises,
Rücktritt 59.-30. Tag vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises,
Rücktritt 29.-15. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises,
Rücktritt 14.-3. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises,
Rücktritt ab 2 Tage vor dem Reiseantritt oder bei Nichterscheinen: 90% des Reisepreises.
Der Kunde darf auch einen Ersatzteilnehmer stellen, der für ihn an der Reise teilnimmt. In diesem Fall entstehen keine Gebühren. Switchback behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, wenn individuell eingebuchte Reisegruppen durch Stornierungen einzelner Mitglieder schrumpfen. In diesem Fall gilt der für kleinere Gruppen in der Regel höhere Reisepreis, der durch Entschädigung(en) des/der Stornierenden (Stornogebühren) sowie durch einen höhere Einzahlungen der verbleibenden Gruppenmitglieder abgegolten werden kann.
7. Haftung des Veranstalters
Switchback haftet für gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
8. Schadensanzeige am Reisegepäck
Der Kunde hat Schäden am Reisegepäck oder den von Switchback oder seinen Leistungsträgern transportierten oder verwahrten Rädern bei der Aushändigung, spätestens aber nach 24 Stunden anzuzeigen. Die Anzeige ist telefonisch oder per Email an Switchback zu richten, eine Anzeige an die Leistungsträger (Hotels, Fahrer) reicht nicht aus. Schäden sind am Schadenort zu dokumentieren (z.B. durch Fotografien).
9. Beschränkung der Haftung
Da Radfahren zu höheren körperlichen Belastungen führt, sollten Sie im Zweifelsfall durch einen Arzt überprüfen lassen, ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Sportreise gewachsen ist. Radfahren ist eine Gefahrensportart. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. An allen Touren beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Ein Restrisiko lässt sich auch bei umsichtiger Planung und Betreuung durch den Reiseleiter und den Veranstalter nicht gänzlich ausschließen. Dessen muss sich jeder Teilnehmer stets bewusst sein. Für Schäden, die durch Missachtung der Straßenverkehrsordnung oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Reiseleiters entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Wir empfehlen den Abschluss einer Unfallversicherung, einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod, einer Auslandsreisekrankenversicherung sowie einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Bei allen Radreisen sind die Teilnehmer verpflichtet, einen Helm zu tragen. Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines mitgebrachten Fahrrads sowie deren laufende Überwachung selbst zuständig. Die Haftung des Veranstalters für Sachschäden ist gemäß §651p BGB auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, wenn die Schäden nicht schuldhaft oder durch alleiniges Verschulden eines Leistungsträgers herbeigeführt wurden. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Switchback bietet seine Reisen in den Ländern der Europäischen Union sowie in Marokko und Kapverden an und informiert seine Kunden nur über besondere Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen für Staatsangehörige der EU-Staaten. Sind sie Staatsangehörige anderer Staaten, erhalten sie entsprechende Informationen vom zuständigen Konsulat. Für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften sind die Reisenden verantwortlich.
11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Wird eine einzelne oder mehrere Reiseleistungen von Ihnen infolge vorzeitiger Rückreise (Reiseabbruch) oder aus anderen gewichtigen Gründen (z.B. Verletzung) nicht in Anspruch genommen, werden wir uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.
12. Kündigung bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
Wird wegen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch der Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Reisen wegen solcher Umstände wie z.B. extremer Wetterverhältnisse nicht angetreten werden können oder abgebrochen werden müssen. Eventuell entstehende Mehrkosten für Rückbeförderung oder Beherbergung übernimmt Switchback. Soweit wir unsererseits die Verträge mit den Leistungsträgern stornieren können, erstatten wir den stornierbaren Teil des Reisepreises zurück.
13. Datenschutz
Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Während der Veranstaltungen entstandene Fotos können vom Veranstalter zu Zwecken des Marketings genutzt werden. Der Teilnehmer tritt in diesem Rahmen sein Recht am persönlichen Bild an den Veranstalter ab, sofern das Bild nicht kompromittierend ist und der Teilnehmer nicht ausdrücklich widerspricht. Ein Widerspruch ist jederzeit und auch später möglich.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
Veranstalter:
Switchback: Rennrad und Gravel Reisen
Inhaber: Matthias Ekman
Berliner Strasse 209
59075 Hamm
Ust-IdNr. [Ust]