🕊 Streitschlichtung
Motivation
Die Fluchtpunktperspektive
In der Mathematik heißt es "Zwei Parallelelen schneiden sich im Unendlichen".
In der Kunst und Architektur setzt man Fluchtpunkte ein.
In beiden Fällen wird auf Basis einer Fiktion, dem imaginären Schnittpunkt der Parallelen im Unendlichen, operiert. Und obwohl die Grundlage imaginär und fiktiv ist, so sind die daraus entstehenden Ergebnisse hervorragend: Mittels Fluchtpunktperspektive gemalte Bilder ergeben eine gute räumliche Darstellung.
Die Elternperspektive
Eine Familie besteht aus vier Personen: Zwei Eltern und zwei minderjährige Kinder.
Die Eltern lieben ihre Kinder über alles, und zwar beide gleichermaßen. Sie haben also keine "Lieblingskinder".
Doch die Kinder streiten sich leider oft und heftig. Immer dann, wenn die Kinder selbst keinen Weg finden, den Streit beizulegen, wenden sie sich an ihre Eltern.
Die Eltern hören sich jeweils den Streit aus Sicht der Kinder an, beratschlagen sich und sprechen dann ein Machtwort, das den Streit beilegt.
Nicht immer können beide Kinder das jeweilige elterliche Machtwort nachvollziehen, aber sie wissen, dass sie von ihren Eltern gleichermaßen geliebt werden, und so akzeptieren sie das Machtwort.
Irgendwann sind die Kinder Erwachsen und ziehen aus dem Elternhaus aus.
Die Kinder sehen sich kaum noch und streiten sich also auch kaum noch.
Doch wenn es jetzt doch noch zu einem Streit kommt, werden wieder die Eltern zu Rate gezogen. Anders als früher sprechen die Eltern jetzt keine Machtworte mehr, sondern sie geben Empfehlungen, wie man den Streit beilegen könnte. Im Vertrauen auf die unbedingte und gleichmäßige elterliche Liebe folgen die Kinder auch dann noch den elterlichen Empfehlungen, uns die Streitigkeiten werden jeweils einvernehmlich beigelegt.
Eines Tages sterben die Eltern.
Die Kinder sind jetzt auf sich allein gestellt. Sie wissen: Sie dürfen sich jetzt nicht mehr streiten. Denn jetzt ist niemand mehr da, der Ihnen Empfehlungen zur Beilegung des Streites geben kann. Dritten Personen wollen sie sich jedoch auch nicht anvertrauen, da diese entweder kostspielig sind (z. B. Mediatoren oder Schlichter) oder aber den einen oder anderen bevorzugen könnten, so dass ein Kind besser wegkommen könnte als das andere.
So vermeiden sie also, sich zu streiten.
Doch irgendwann kommt es dann, wie es kommen musste, doch noch wieder einmal zu einem Streit.
Da die Eltern nicht mehr leben, und die Kinder sich aber auch keinem anderen anvertrauen wollen, klagten sie "Ach wenn unsere Eltern doch noch lebten. Sie hätten bestimmt eine Idee, wie der Streit beigelegt werden könnte."
Doch klagen half nichts.
Beide fragten sich: "Was würden unsere Eltern bloß tun, um den Streif zu schlichten?"
Dann kam ihnen eine Idee: Was wäre, wenn wir uns - zunächst jeder für sich - überlegen, was unsere Eltern tun würden, um den Streit zu schlichten.
So schrieb jeder auf, was wohl die Eltern getan hätten bzw. welchen Lösungsvorschlag die Eltern gehabt hätten.
Anschließend tauschten sie sich aus, jeder erzählte dem anderen das, war er glaubte, wie wohl die Eltern hätten reagieren können und welche Lösungsideen sie gehabt hätten.
Dabei stellten sie fest, dass sie fast dieselben Ideen und Lösungsansätze entwickelt hatten, nur die Formulierungen waren unterschiedlich.
Und so einigten sie sich schnell auf einen Kompromiss und/oder eine Vereinigungsmenge beider Ideen der Eltern im Geiste.
Der Streit war beigelegt, und sie verstanden sich nun sogar noch besser als vor dem Streit.
Das Problem
Einen Streit kann es immer geben, wenn zwei verschiedene Meinungen und/oder Zielsetzungen aufeinandertreffen.
Und ein Streit kann - wenn er sachlich und ausschließlich mit Worten ausgetragen wird - durchaus positive Nebeneffekte haben. Dass zwei Personen nach einem Streit sich besser verstehen als vor dem Streit, ist keine Seltenheit.
In einer Demokratie wird im Parlament heftig debattiert und in der Sache gestritten. Durch den sachlichen Streit werden die Vor- und Nachteile beider Seiten aufgezeigt, und die Entscheidung wird dann mit einer Mehrheit getroffen.
In Tarifauseinandersetzungen beginnen beide Tarifparteien zunächst ihre Maximalforderungen aufzustellen, und am Ende wird ein Kompromiss gesucht und meistens auch gefunden, entweder ohne einen Schlichter oder Notfall mit einem Schlichter.
In privaten Auseinandersetzungen kann versucht werden, einen Streit außergerichtlich beizulegen, entweder durch vorgerichtliche Verfahren mit Rechtsanwälten und/oder Mediatoren, oder notfalls vor einem Zivilgericht.
Allerdings sind Rechtsanwälte und Mediatoren teuer, stehen evtl. der einen Partei etwas näher als der anderen. Und Gerichtsverfahren sind nochmals umso teurer.
Mein Lösungsvorschlag
Basierend auf der im Kapitel "Motivation" vorgestellten Fluchtpunkt- bzw. Elternperspektive vereinbaren beide Streitpartner, gemeinsam eine "Virtuelle Elternperspektive" zu erarbeiten, d. h. eine Perspektive einer Person (oder Personengruppe) zu erarbeiten, die so agiert, als wäre sie die Eltern beider Streitpartner, und beide Streitpartner gleichermaßen "liebt" (oder zumindest "mag") und für beide das gleichermaßen beste herauszuholen versucht, ohne dass es einseitig zu Lasten des einen oder anderen geht.
Beide Seiten verabreden einen Termin, um sich ihre ersten Versionen der virtuellen Elternperspektive gegenseitig vorzustellen
Bei dem Termin geht es nicht mehr um die eigenen Maximalforderungen, sondern ausschließlich darum darzulegen, was die virtuellen Eltern vorschlagen und warum diese Vorschläge geeignet sind zu beweisen, dass diese virtuellen Eltern beide Streitparteien gleichermaßen bedenkt und niemanden bevorzugt
Wenn beide virtuellen Elternperspektiven bereits nahe beieinander liegen, wird gemeinsam besprochen, wo ein möglicher Kompromiss beider virtuellen Elternperspektiven liegen könnte. Falls man sich darüber einig wird, dann wird dieser Kompromiss schriftlich fixiert und dient dann als Ergebnis der Streitbeilegung. Falls die Differenz noch zu groß ist, vereinbart man einen Folgetermin, bei der beide Seiten ihre virtuellen Elternperspektiven im Lichte der neu gewonnenen Erkenntnisse nachbessern bzw. überarbeiten können. Dies wird notfalls so oft wiederholt, bis beide Seiten keine erkennbaren Änderungen an ihren virtuellen Elternperspektiven mehr vornehmen können bzw. wollen.
Falls der Streitwert hoch genug liegt und/oder der Wille zur außergerichtlichen Beilegung des Streites groß genug ist, wird ein neutraler Dritter als Mediator oder Schlichter bestellt, der ebenfalls versucht, eine virtuelle Elternperspektive zu erarbeiten. Alle drei virtuellen Elternperspektiven werden gegeneinandergehalten, und dann versucht, dort einen Kompromiss zu finden.