Luftaufnahmen
Luftaufnahmen (Video) aktueller Stand
Daten im Überblick
Beschreibung
Grundstücke/Erschliessung
Das Baugebiet „Sieberdinger Feld“ mit traumhafter Südhanglage und unverbaubarer Aussicht, liegt in einer völlig ruhigen, niederbayerischen Landschaft im Norden des Dorfes Schöllnstein (Landkreis Deggendorf).
Das Baugebiet verfügt über zwei Zufahrten mit je einer Wendeplatte.
Der Rand des Gebietes ist in den Richtungen Süden-Westen-Norden durch Naturflächen eingerahmt, die gemeinschaftliches Eigentum der Bauplätze sind.
Die Gesamtfläche des Wohngebietes beläuft sich auf ca. 15.725 qm.
Die übrigen gemeinschaftlichen Flächen des Bebauungsplanes (Verkehrsflächen, Fußwege, Grünflächen, Ausgleichsflächen etc.) haben eine zusätzliche Fläche von ca. 18.125 qm.
Der Bebauungsplan weist ein Wohngebiet (WA) mit 20 Bauparzellen aus.
Die 20 Grundstücke zwischen 555 qm und 1.093 qm Grundstücksgröße sind voll erschlossen. Die Grundstücke sind anfahrbar über zwei Zufahrten, mit einer jeweiligen Wendeplatte. Bei jedem Grundstück ist der Bau einer Garage und Carport genehmigt. Die Bauarbeiten für die Erschließung wurden im August 2020 vollständig fertiggestellt.
Im Kaufpreis enthalten sind:
die öffentliche Erschließung (Straße/Kanal)
die Herstellung der Grünanlagen, Gehwege, Regenrückhaltebecken, Anschluss an das überörtliche Straßennetz
Vom Käufer zu tragende Gebühren:
Anschlussgebühren für Wasser sowie der weiteren Versorgungsanlagen (z.B. Strom/Telefon), Satzung bei Gemeinde erhältlich.
Vermessung (pauschal 650,- €)
Gelände/Lage
das Gelände fällt von Nord-Osten (ca. 407 m ü. NN) nach Süd-Westen (ca. 375 m ü. NN) hin ab.
herrliche, sonnenverwöhnte Südhang-Lage
von allen Grundstücken ergibt sich eine weite Rundumsicht über das Land
nur wenige Minuten zur Autobahnzufahrt A92 Vilshofen/Garham (ca. 6 Minuten) oder Iggensbach (ca. 9 Minuten)
Weitere Informationen
Erschliessungsstand:
Seit August 2020 voll erschlossen
Kurzinfo textliche Festsetzungen:
Art der baulichen Nutzung: Allgemeines Wohngebiet (WA-§4 BauNVO)
Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern
Maß der baulichen Nutzung: max. Grundflächenzahl (GRZ) = 0,35
Bauweise: offene Bauweise
Baugrenze: festgelegt
bauliche Nebenflächen: auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen gem. §14 Abs. 1 BauNVO zulässig
Anzahl der Wohneinheiten: max. 2 pro Grundstück
Geschosszahl: max. 2. oberirdische Geschosse
Bauzwang: kein Bauzwang gegeben
Allg. Wohngebiet. pro Wohngebäude sind 2 Wohneinheiten möglich
Dachformen/-neigungen: Sattel-/ Walmdach 18°-35°, Pultdach 5°-12°, Zeltdach und Krüppelwalmdach möglich
Wandhöhe: (max. zulässige traufseitige Wandhöhe ab Geländeoberkante) bei Pultdach: talseits 7,5 m, bergseits: 6,5 m, bei den anderen Dachformen: berg- und talseits 7,5 m
offene Bauweise gem. §22 BauNVO
Grundflächenzahl gem. §19 BauNVO: 0,35
Geschossflächenzahl gem. §20 BauNVO: 0,7
Unterlagen / Informationen
Kurzinfo textliche Festsetzungen:
Folgende, weiterführende Unterlagen finden Sie auf den folgenden Seiten zum download:
z.B.
Satzung Gemeinde / Bebauungsplan
textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
Schalltechnischer Bericht Nr. S 1506026 vom 24.10.2018
Geotechnischer Bericht Nr. B 1506097 vom 30.07.2015
Flächen-Tableau vom17.10.2019
Preis- und Reservierungsliste
Hinweis - zum Bebauungsplan Grundsätzlich:
Gemäß §8 Abs. 1 S. 1 BauGB enthält der Bebauungsplan die parzellenscharfen, rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet nach §8 Abs. 1 S. 2 BauGB die Grundlage für weitere zum Vollzug des BauGB erforderliche Maßnahmen.
Da der Bebauungsplan über das Entwicklungsgebot des §8 Abs. 2 S. 1 BauGB die Darstellung des Flächennutzungsplanes in rechtsverbindliche Festsetzungen überführt, schafft er unmittelbares Baurecht.
§30 BauGB bestätigt diese Überlegungen. Anders als auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes kann mit dem Bebauungsplan gemäß den planerischen Vorgaben der Gemeinde gebaut werden. Mit dem Bebauungsplan beschränkt die Gemeinde das Privateigentum im Sinne von Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG, da im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ein Vorhaben nur zulässig sein kann, wenn es den rechtswirksamen gemeindlichen Festsetzungen nicht widerspricht.
Der Bebauungsplan ist insoweit das Hauptinstrument zur Umsetzung der gemeindlichen Planungshoheit.
Lage
Das neue Wohngebiet entsteht inmitten der Natur gelegen zwischen den Städten Deggendorf, Vilshofen und Passau. Aufgrund Ihrer Nähe zum Nationalpark Bayerischer Wald bietet die Lage vielfältige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Erholung.
Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs, Banken, Ärzte, Krankenhäuser, Physiotherapeuten, Fitnessstudios, Grundschulen, Kindergärten, Kinderhorte, weiterführende Schulen, Hochschulen sowie eine Vielzahl an Restaurants sind in den umliegenden Städten Deggendorf, Hengersberg, Vilshofen und Passau vorhanden.
Die Infrastruktur in unterschiedlichen Ausprägungen findet man in:
Iggensbach 5,1 km
Hofkirchen 8,6 km
Vilshofen a.d. Donau 12,3 km
Deggendorf 25,7 km
Passau 29,4 km
Deggendorf - das Tor zum Bayerischen Wald
Vilshofen an der Donau
Verkehrsanbindung
Die Autobahnzufahrten Iggensbach (ca. 9 Minuten) und Vilshofen / Garham (ca. 6 Minuten) sind nach kurzer Fahrzeit zu erreichen. Über die Autobahn A3 und A92 ist eine gute Verkehrsanbindung an die Städte Deggendorf, Regensburg, Straubing, Passau, Landshut und die Metropolregion München gewährleistet.
Entfernung nächstgelegene Flughäfen:
Linz (AT) ca. 106 km
Salzburg (AT) ca. 125 km
München ca. 128 km
Nürnberg ca. 208 km
Vilshofen ca. 15 km
Geographische Koordinaten:
L48° 44 N, 13° 8 O.
Passau
Übersicht Lage und Parzellen
Übersicht Grundstücke
Projekt Entwicklung
- Verkäufer -
- Verkäufer -
Kämpf Grundstücksverwaltung GmbH
Drygalski-Allee 33 B / 1. OG
81477 München
Telefon: +49 89 74735042
Telefax: +49 89 74735055
Mobil: +49 170 9245866
E-Mail: info@wohnanlage-schoellnstein.de
Internet: http://www.wohnanlage-schoellnstein.de
Geschäftsführer: Martin C. Kämpf
Steuer-Nr.: 143/153/20985
Finanzamt-München-Körperschaften
HRB 176157 Amtsgericht München
Aufsichtsbehörde:
Erlaubnis gem. §34c GewO und §34d Abs. 1 GewO
IHK München + Oberbayern,
Max-Joseph-Str. 2, 80333 München
Kooperation
Raiffeisenbank Ortenburg-Kirchberg v. W. eG
Marktplatz 13
94496 Ortenburg
Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn