Luftaufnahmen

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Daten im Überblick

Beschreibung

Grundstücke/Erschliessung

Das Baugebiet „Sieberdinger Feld“ mit traumhafter Südhanglage und unverbaubarer Aussicht, liegt in einer völlig ruhigen, niederbayerischen Landschaft im Norden des Dorfes Schöllnstein (Landkreis Deggendorf). 

Das Baugebiet verfügt über zwei Zufahrten mit je einer Wendeplatte. 

Der Rand des Gebietes ist in den Richtungen Süden-Westen-Norden durch Naturflächen eingerahmt, die gemeinschaftliches Eigentum der Bauplätze sind. 

Die Gesamtfläche des Wohngebietes beläuft sich auf ca. 15.725 qm. 

Die übrigen  gemeinschaftlichen Flächen des Bebauungsplanes (Verkehrsflächen, Fußwege, Grünflächen, Ausgleichsflächen etc.) haben eine zusätzliche Fläche von ca. 18.125 qm.

Der Bebauungsplan weist ein Wohngebiet (WA) mit 20 Bauparzellen aus.

Die 20 Grundstücke zwischen 555 qm und 1.093 qm Grundstücksgröße sind voll erschlossen. Die Grundstücke sind anfahrbar über zwei Zufahrten, mit einer jeweiligen Wendeplatte. Bei jedem Grundstück ist der Bau einer Garage und Carport genehmigt. Die Bauarbeiten für die Erschließung wurden im August 2020 vollständig fertiggestellt.

Im Kaufpreis enthalten sind:

Vom Käufer zu tragende Gebühren:

Gelände/Lage

Weitere Informationen

Erschliessungsstand:

Kurzinfo textliche Festsetzungen:

Unterlagen / Informationen

Kurzinfo textliche Festsetzungen:

Folgende, weiterführende Unterlagen finden Sie auf den folgenden Seiten zum download:

z.B.

Hinweis - zum Bebauungsplan Grundsätzlich:

Gemäß §8 Abs. 1 S. 1 BauGB enthält der Bebauungsplan die parzellenscharfen, rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet nach §8 Abs. 1 S. 2 BauGB die Grundlage für weitere zum Vollzug des BauGB erforderliche Maßnahmen.

Da der Bebauungsplan über das Entwicklungsgebot des §8 Abs. 2 S. 1 BauGB die Darstellung des Flächennutzungsplanes in rechtsverbindliche Festsetzungen überführt, schafft er unmittelbares Baurecht.

§30 BauGB bestätigt diese Überlegungen. Anders als auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes kann mit dem Bebauungsplan gemäß den planerischen Vorgaben der Gemeinde gebaut werden. Mit dem Bebauungsplan beschränkt die Gemeinde das Privateigentum im Sinne von Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG, da im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ein Vorhaben nur zulässig sein kann, wenn es den rechtswirksamen gemeindlichen Festsetzungen nicht widerspricht.

Der Bebauungsplan ist insoweit das Hauptinstrument zur Umsetzung der gemeindlichen Planungshoheit.

Lage

Das neue Wohngebiet entsteht inmitten der Natur gelegen zwischen den Städten Deggendorf, Vilshofen und Passau. Aufgrund Ihrer Nähe zum Nationalpark Bayerischer Wald bietet die Lage vielfältige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Erholung.

Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs, Banken, Ärzte, Krankenhäuser, Physiotherapeuten, Fitnessstudios, Grundschulen, Kindergärten, Kinderhorte, weiterführende Schulen, Hochschulen sowie eine Vielzahl an Restaurants sind in den umliegenden Städten Deggendorf, Hengersberg, Vilshofen und Passau vorhanden.


Die Infrastruktur in unterschiedlichen Ausprägungen findet man in:

Iggensbach 5,1 km

Hofkirchen 8,6 km

Vilshofen a.d. Donau 12,3 km

Deggendorf 25,7 km

Passau 29,4 km



Deggendorf - das Tor zum Bayerischen Wald

Vilshofen an der Donau

Verkehrsanbindung

Die Autobahnzufahrten Iggensbach (ca. 9 Minuten) und Vilshofen / Garham (ca. 6 Minuten) sind nach kurzer Fahrzeit zu erreichen. Über die Autobahn A3 und A92 ist eine gute Verkehrsanbindung an die Städte Deggendorf, Regensburg, Straubing, Passau, Landshut und die Metropolregion München gewährleistet.

Entfernung nächstgelegene Flughäfen:

Geographische Koordinaten:

Passau

Übersicht Lage und Parzellen

Übersicht Grundstücke

Projekt Entwicklung
- Verkäufer -

Kämpf Grundstücksverwaltung GmbH

Drygalski-Allee 33 B / 1. OG
81477 München

Telefon: +49 89 74735042
Telefax: +49 89 74735055
Mobil: +49 170 9245866

E-Mail: info@wohnanlage-schoellnstein.de
Internet: http://www.wohnanlage-schoellnstein.de 

Geschäftsführer: Martin C. Kämpf

Steuer-Nr.: 143/153/20985
Finanzamt-München-Körperschaften
HRB 176157 Amtsgericht München

Aufsichtsbehörde:
Erlaubnis gem. §34c GewO und §34d Abs. 1 GewO
IHK München + Oberbayern,
Max-Joseph-Str. 2, 80333 München


Kooperation



Raiffeisenbank Ortenburg-Kirchberg v. W. eG
Marktplatz 13
94496 Ortenburg

Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn