Im nachfolgenden Regelwerk befindet sich das offizielle "Fraktionsregelwerk", wo sich jedes Fraktionsmitglied daranzuhalten hat. Auch Teammitglieder haben sich daranzuhalten, sofern diese sich in Fraktionen befinden.
§1 Allgemeines
1.1 Jede Bad Fraktion darf maximal 25 Mitglieder bestehen, und dürfen nur mit 20 Mitglieder agieren.
1.2 Falls man aus einer Fraktion austritt oder einen Blood/out vom Leader erhält, kriegt man eine automatische Fraktionssperre von 7 Tagen. Wechselt eine Person von einer Staatsfraktion zu einer Staatsfraktion, kann die Sperre aufgehoben werden durch der Fraktionsverwaltung.
1.3 Um einer Fraktion beitreten zu können, so hat man eine schriftliche oder mündliche Bewerbung zu erledigen.
1.4 Das Fraktions-Hopping (von Fraktion zu Fraktion) für z.B. Kriege, oder Kämpfen ist untersagt.
1.5 Stehen Partei A und Partei B in einem Konflikt, dürfen externe Beobachter die Beteiligten nicht über den Ausgang eines Kampfes informieren.
(Beispiel: Zivilisten beobachten, wie Partei A, Partei B besiegt und gehen danach zu Partei B und erzählen dies.)
Überlebt ein Fraktionsmitglied, darf dieses den Ausgang des Kampfes jedoch erzählen und die Partei dementsprechend agieren.
§2 Bad-Fraktionen
2.1 Alle Bad Fraktionen gelten als offiziell, wenn diese definiert sind im Discord Server unter "#bad-fraktionen".
2.2 Jede Bad-Fraktion hat ihre eigene Base. Diese ist das höchste Gut einer Bad-Fraktion. Wird diese von Mitgliedern anderer Bad-/Staatsfraktionen betreten, so ist der direkte Beschuss erlaubt. (K.O.S. - Kill on Sight)
2.3 Pro Wende darf nur ein Baseraid durchgeführt werden.
2.4 Fraktionsfahrzeuge der Bad-Fraktionen müssen immer erkenntlich ihrer Fraktionsfarbe sein!
32.5 Jede Bad-Fraktion ist bei folgenden Situationen verpflichtet, mit Fraktions- oder Farmfahrzeugen zu agieren:
Aktionen, bei denen mit der Fraktion agiert wird und die Fraktion der Aggressor ist.
Beim Verkaufen von Drogenkisten (nur Bodenfahrzeuge, und kein Helikopter!)
2.6 Die Leader einer Fraktion haben das Recht, bei einem Mitglied einen "Bloodout" durchzuführen.
2.6.1 Ein ehemaliges Mitglied, bei welchem ein "Bloodout" durchgeführt worden ist, verpflichtet sich alle internen Informationen über die Bad-Fraktion zu vergessen.
Das Wissen, dass man in dieser Fraktion war, bleibt jedoch bestehen.
2.6.2 Die Wiederaufnahme von Mitgliedern, die ein "Bloodout" erhalten haben, dürfen bei demselben Leader (Rang 12) erst nach 2 Monaten wieder beitreten.
Ein Bloodout darf maximal bis zu 2 Wochen nach dem Verlassen der Bad-Fraktion eingefordert werden.
2.7 Fraktionseigentum darf ausschließlich im Sinne der Fraktion genutzt werden. Als Fraktionseigentum zählen:
Autos, welche im Fraktionshaus gekauft werden
Geld, welches in der Fraktionsbank liegt
Inhalte, im Fraktionslager
2.8 Ab "3 Mitglieder" an einer und dergleichen Situation, zählt dies als Fraktionsangelegenheit. Hierbei zählen ebenfalls alle Fraktionsaktionen, da besteht keine Mitgliederfestlegung.
2.9 Sobald eine Bad-Fraktion eine aktive Aktion durchführt, muss mindestens 2 Teile der Bekleidung (Oberteil, Hose, Maske etc.) in der Fraktionsfarbe getragen werden.
2.10 Bei Auseinandersetzungen mit anderen Bad-Fraktionen soll nach einem Aktions-/Reaktions-Prinzip gehandelt werden.
Beispiel: Partei A überfällt Partei B, da Partei B einen Arbeiter von Partei A überfallen hat.
Nach dem Angriff von Partei A muss von Partei B eine Reaktion folgen, sodass Partei A weiter agieren darf.
Reagiert Partei B jedoch nicht, gilt die Situation als beendet.
Wichtig: Eine Forderung muss zeitnah nach der gegnerischen Handlung gestellt werden.
2.11 Ein aktiver Konflikt muss unter den verfeindeten Fraktionen und Untergruppierungen geklärt werden.
2.12 Findet ein Gefecht zwischen zwei Fraktionen/Untergruppierungen statt, hat die Partei, die verloren hat, 4 Minuten lang Zeit, sich neu auszurüsten. (Equipzeit).
Die Zeit beginnt, sobald das Gefecht gestartet hat.
2.13 Bei einer Konfliktsituation darf der Helikopter nur folgendermaßen besetzt werden:
2.13.1 Bad-Fraktion vs. Staat: 1 Helikopter a 4 Personen
2.13.3 Bad-Fraktion vs. Bad-Fraktion: 1 Helikopter a 2 Personen
2.14 Sollte ein Fight zwischen Bad-Fraktionen vorbei sein, so steht es der Gewinnerpartei zu, maximal 3 Personen der gegnerischen Partei aufzuheben. Diese müssen z.B. nach Entnahme von Waffen/Überbringung von Forderungen unverzüglich gehen gelassen werden.
2.15 Auch für Fraktionen gilt eine Aufnahmepflicht von DM-Situationen!
2.16 Sollte eine Bad-Fraktion unter einem Aufbauschutz liegen, so dürfen keine aggressiven Handlungen (Kampfhandlungen) gegen dieser Fraktion durchgeführt werden.
Ausnahme: Die im Aufbauschutz unterliegende Bad-Fraktion ist der Aggressor.
§3 Staatsfraktionen
3.1 Alle Staatsfraktionen, diese offiziell sind, werden im Discord Server unter "#staatsfraktionen" gewertet.
3.2 Auch die Staatsfraktionen unterliegen einer Aufnahmepflicht bei DM-Situationen.
3.3 Das Aufhalten an Orten, wo kriminelle Handlungen stattfinden, wie zum Beispiel bei Drogenfeldern, stellen keine Straftat dar.
3.3.1 Es dürfen nur Kontrollen durchgeführt werden, sofern ein ausreichender Tatverdacht vorliegt.
3.3.2 Es besteht kein ausreichender Tatverdacht, wenn Dritte Personen auf diesem Ort hinweisen.
3.4 Das stark unverhältnismäßige Verteilen von Strafakten, um eine Person massiv zu schädigen, ist nicht erlaubt.
3.5 Dem Los Santos Customs (LSC) ist es nicht gestattet, folgende Bauteile an Fahrzeugen anzubringen:
3.5.1 Bewaffnung (MG)
3.5.2 Explosionsgeschütze (Raketenwerfer)
3.5.3 Panzerung
3.6 Staatsbeamte unterliegen im Dienst der Uniform-, Erkenntlichkeits- und Fraktionsfahrzeugpflicht.
Ausnahme: Mitglieder des FIBs dürfen nach Absprache mit deren Leitung "Undercover" im Dienst sein, bzw. LSPD/FIB Ausnahmen in deren Dienstvorschrift durch die jeweilige Leitung gerelgt nach Absprache mit der Fraktionsverwaltung.
Ausnahme: Kleiderordnung bei DMV und Downtown Cab Co. Die Fahrzeuge müssen weiterhin einheitlich erkennbar sein.
3.7 Das Verlassen einer Staatsfraktion muss durch die Leaderschaft erfolgen und darf nicht eigenständig durchgeführt werden.
3.8 LSPD Beamte dürfen keinerlei von Korruption aufweisen.
§4 Bündnisse
4.1 Bündnisse zwischen Bad-Fraktionen sind erlaubt, sofern durch einen Bündnisantrag die Fraktionsverwaltung zustimme. Dagegen zu verstoßen, wird sanktioniert.
4.2 Bündnisse dürfen nur alle 2 Monate eingereicht werden.
4.3 Fraktionsmitglieder dürfen in zivil nicht mit Mitgliedern anderer Fraktionen aggressiv agieren.
Ausnahme: hierbei ist der Überfall auf eine Fleeca Bank
§5 Systemgegebene Szenarien
5.1 Unter dem Punkt "Systemgegebene Szenarien" versteht man die nachfolgenden Szenarien:
5.1.1 Raubüberfall auf eine Fleeca Bank
5.1.2 Raubüberfall auf eine Staatsbank
5.1.3 Raubüberfall auf einen Juwelier
5.1.4 Übernahme von Routen
5.2 Die nachfolgenden Regelungen gelten auf dem systemgegebenen Szenario "Fleeca Bank" (Fraktion):
5.2.1 Fraktionsmitglieder müssen dieselben Outfits tragen, 2 Merkmale sind entscheidend (Maske & Hose). Oberteile oder Kopfbedeckungen sind ausgenommen.
5.2.2 Die Gruppe von den Bad-Fraktionen dürfen maximal mit 6 Mitglieder agieren, die Staatsfraktionsgruppe hierbei darf 8 Mitglieder betragen.
5.2.3 Die Fleeca Bank darf 1x pro Tag (Richtwert: 00:00 Uhr) → nicht ganze 24 Stunden, ausgeraubt werden von ein und derselben Fraktion.
5.3 Die nachfolgenden Regelungen gelten auf dem systemgegebenen Szenario "Staatsbank"
5.3.1 Die Bad-Fraktion Gruppierung darf hierbei mit 17 Mitgliedern agieren, und die Staatsfraktionsgruppierung mit 20 Mitgliedern.
5.3.2 Der Raub auf einer Staatsbank darf 1x pro Tag von einer Fraktion ausgeraubt werden (Richtwert: 00:00 Uhr) → nicht ganze 24 Stunden.
5.3.3 Hier gilt ebenfalls, vom Punkt "5.2.2", die gleiche Regelung.
5.4 Die nachfolgenden Regelungen gelten auf dem systemgegebenen Szenario "Juwelier"
5.4.1 Die Bad-Fraktion Gruppierung darf hierbei mit 15 Mitgliedern agieren, und die Staatsfraktionsgruppierung mit 18 Mitgliedern.
5.4.2 Der Raub auf einen Juwelier darf 1x pro Tag von einer Fraktion ausgeraubt werden (Richtwert: 00:00 Uhr) → nicht ganze 24 Stunden.
5.4.3 Auch hier gilt, vom Punkt "5.2.2 & 5.3.3" die gleiche Regelung.
5.5 Die Übernahme oder Einnahme von Routen ist vom jetzigen Standpunkt nicht möglich, dies folgt noch.
5.5.1 Eine Fraktion darf allerdings ihr Revier diesbezüglich mitteilen, aber keinerlei aggressive Handlungen (Kampfhandlungen etc.) vollziehen.