· Selbstbetroffenheit und Freiwilligkeit:
Teilnehmende sind Betroffene und kommen freiwillig aus eigenverantwortlichem Entschluss.
· Vertraulichkeit:
Was in der Gruppe besprochen wird, bleibt vertraulich in der Gruppe und dringt nicht nach außen.
· Eigene Erfahrung statt Ratschlag:
Teilnehmende teilen der Gruppe mit, was Ihnen selbst weitergeholfen hat, worüber sie froh und dankbar sind - die Anderen können dann jeweils für sich selbst entscheiden, ob die Lösungsmöglichkeit auch zur eigenen Lebenssituation passt.
Gleichberechtigung:
Als wichtiges Merkmal von Selbsthilfegruppen gilt, dass alle Gruppenmitglieder gleichberechtigt sind und es keine Leitungsperson gibt. Die Moderation der Treffen kann abwechselnd durch die Teilnehmer erfolgen.
Selbstbestimmung:
Die Gruppe bestimmt ihre Ziele und Vorgehensweise, damit ist die Autonomie der Selbsthilfegruppe unantastbar.