Die Luftdruckwaffen sind unsere Sportgeräte.
Bei diesem Präzisionssport ist es Ziel, die Mitte einer Schießscheibe exakt durch die Nutzung eines Sportgerätes zu treffen. Hierzu bedarf es einen ruhigen Geist, das Halten von Körperspannung sowie beim Ausüben der Sportart, die äußeren Einflüsse (z. B. Geräusche) mental auszuschalten. Durch regelmäßiges Üben, werden die benötigten Eigenschaften automatisch trainiert und die Konzentrationsfähigkeit geschärft. Das führt mittel- und langfristig zu erfolgreichen und konstanten Ergebnissen.
Schießen ist aber noch viel mehr.
Durch das Zusammenspiel von erlernter Atemtechnik, Konzentration sowie das persönliche Erleben von Sicherheit mit dem Umgang einer Sportwaffe, wirst Du eins mit Deiner Umgebung . . .
Unser Schützenhaus verfügt über 5 Schießstände á 10 Meter mit einer elektronischen Anzeige.
Für Majestäten und Ehrengäste ist es eine große Ehre, wenn vor ihnen das „Fähndel” geschwenkt wird.
Gemäß § 27(3) WaffG dürfen Jugendliche unter der Aufsicht der Jugendbetreuer am Schießbetrieb (Training und Wettkampf) wie folgt teilnehmen, wenn:
a) die Eltern eines Kindes schriftlich zustimmen, dass ihr Kind (12 Jahre oder älter aber unter 14 Jahren) in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden den Schießsport betreiben darf.
b) die Eltern eines Kindes schriftlich zustimmen, dass ihr Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat und noch nicht 18 Jahre alt ist, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner betreiben darf.
Die Ausnahme vom Mindestalter des § 27 Abs 3 Ziff. 1 WaffG ist vom Verein gemäß § 27 Abs. 4 WaffG zu beantragen.
🟤 Wenn Du Deinem Kind erlaubst, bei uns den Schießsport probehalber oder dauerhaft
(als Jugendmitglied) auszuüben, dann lade Dir bitte das unten stehende PDF-Dokument "Einverständniserklärung nach § 27" herunter - fülle es leserlich aus und bringe das Dokument zum Jugendtraining wieder mit.
Links und Download zum Thema Prävention
(BdSj Diözesanverband Köln)
Prävention von (sexualisierter) Gewalt
(Erzbistum Köln)
Ab wieviel Jahren ist der Schießsport erlaubt? - Auszug aus Waffenrecht (DSB)
Ausbildung Jugendleiterschulung
(BdSJ Diözesanverband Köln)
Video über das Waffenrecht
leicht erklärt - Länge 13:22 min.
(RSB - Rheinischer Schützenbund e.V. 1872)
Ausbildungen/Lehrgänge beim DV-Köln (einzelne Anmeldeformulare von Lehrgängen, wie z. B. Waffensachkunde oder Schießleiter, können per PDF-Datei beim DV-Köln heruntergeladen werden)
Transport von Waffen (DSB)
Aufbewahrung von Waffen (DSB)
Schießstandordnung (Stand: 05/2024) (DSB)
Waffen und Munition richtig lagern -
Länge 3:37 min.
(RSB - Rheinischer Schützenbund e.V. 1872)