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Satzung

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Beitragsordnung




1)

  

Die Beitragsordnung regelt satzungsgemäß alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zu Entrichtung von Beiträgen an die Schützengesellschaft 1960 Höchberg e.V.

 

2)

  

Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt (bei Teilname am Bankeinzugsverfahren):

 






Schüler und Jugendliche:

 

unter 18 Jahre

30,-- €uro/Jahr


Erwachsene:

 

ab 18 Jahre

60,-- €uro/Jahr


Ehepaar/Partnerbeitrag:

 

2 Personen, ab 18Jahre.

100,-- €uro/Jahr



Aufnahmegebühr



Schüler und Jugendliche:

 

unter 18 Jahre

15,-- €uro


Erwachsene:

 

ab 18 Jahre

30,-- €uro


Materialbeitrag

für aktive Schützen:

 

ab 18 Jahre

20,-- €uro


Kaution für Schützenausweis:

 

20,-- €uro



3)

  

Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) inbegriffen.

 

4)

  

Mitglieder, die nicht am Beitrageeinzugsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge,

zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 5 €,

bis spätestens 28. Februar des Jahres (=Zahlungseingang auf Vereinskonto)

 

5)

  

Bei Rücklastschrift (beim Betragseinzugeverfahren) wird dem Zahlungspflichtigen eine Beitragsrechnung und zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe der Bearbeitungsgebür in Rechnung gestellt.

 

6)

  

Bei Mahnungen werden, neben des ausstehenden Beitrages und sich eventuellen ergebenen Bearbeitungsgebühren, Mahngebühren in Höhe von 20€uro erhoben.

 

7)

  

Ein Vereinsaustritt ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand schriftlich, spätestens 30.09. erklärt werden.

Der Schützenausweis ist mit der Kündigung zurückzugeben.

Einen Anspruch auf eine anteilige Rückzahlung des Jahresbeitrages besteht nicht.

 

8)

  

Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung (EDV),hier durch das Datenverarbeitungsprogramm 'ZMI'. Die personengeschützten Mitgliederdaten werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.