Allgemeine Informationen

Auszüge aus den Richtlinien für Mutterschutz


Anspruch auf Mutterschutz

Grundsätzlich wird sowohl bei Lebendgeburten als auch bei Totgeburten Mutterschutz nach den Mutterschutzfristen im vollen Umfang gewährt, sofern das Kind nach der 24. SSW zur Welt kam, über 500g wog oder Lebenszeichen zeigte.  Eine Fehlgeburt löst normalerweise keine mutterschutzrechtlichen Folgen aus, insbesondere gilt die Schutzfrist nach der Entbindung nicht. Derzeit gibt es eine Petition, die dafür kämpft, dass auch Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf gestaffelten Mutterschutz haben. 

Sollten Sie eine Fehlgeburt nach der 12. SSW erleiden, gilt allerdings der besondere Kündigungsschutz.


Dauer

Die Dauer des Mutterschutzes nach der Entbindung liegt in der Regel bei 8 Wochen. Handelt es sich jedoch um eine ärztlich festgestellte Frühgeburt oder um eine Mehrlingsgeburt, dann verlängert sich der Anspruch auf Mutterschutz um weitere 4 Wochen auf insgesamt 12 Wochen nach der Entbindung.

Diese Schutzfristen sind grundsätzlich bindend. Eine vorzeitige Beschäftigungsaufnahme ist grundsätzlich nicht möglich. Die einzige Ausnahme, vor Ablauf der Schutzfristen, die Beschäftigung wieder aufzunehmen liegt vor, wenn eine Mutter beim Tod des geborenen Kindes ausdrücklich verlangt wieder beschäftigt zu werden und nach ärztlichem Attest nichts dagegenspricht. Eine Beschäftigung vor Ablauf von 14 Tagen nach der Geburt ist allerdings auf keinen Fall möglich.

Hier wird daher nicht unterschieden, ob es sich um eine Lebendgeburt, Totgeburt oder um eine Lebendgeburt mit späterem Versterben handelt. Die Mutterschutzzeit ist eine Zeit der besonderen Schutzbedürftigkeit der Mutter.

 

Mutterschaftsgeld

Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen wird grundsätzlich für die volle Zeit der geltenden Schutzfristen Mutterschaftsgeld gezahlt, wenn Entgelt wegfällt. Wichtig ist jedoch der erwähnte Wegfall des Entgeltes, da es sich bei Mutterschaftsgeld um eine Entgeltersatzleistung handelt. Nimmt die Mutter eines verstorbenen Kindes jedoch frühzeitig vor Ablauf der Schutzfristen die Beschäftigung wieder auf und das Entgelt entfällt somit nicht mehr, dann kann ab diesem Zeitpunkt kein Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt werden. In der Frage zu der Mutterschutzzeit vor der Geburt muss man nochmal unterscheiden.

 

Über die Möglichkeit der Gemeinschaftsbestattungen


Welche Kliniken bestatten hier gemeinschaftlich?

Hier werden die nicht bestattungspflichtigen Kinder der Kliniken Neu Maria Hilf, Neu Bethlehem und Uniklinik Göttingen beigesetzt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, Kinder aus Northeim oder anderen umliegenden Kliniken mit zu bestatten. Die Gemeinschaftsbeisetzung ist unabhängig von Religions- und Glaubensüberzeugungen. In der Regel wird in der Klinik ein Formular zur Unterschrift überreicht, in der ihr  euer Einverständnis erklärt , weitere Informationen zur Gemeinschaftsbestattung von uns zu bekommen.


Infoabend zur Gemeinschaftsbestattung

Etwa eine Woche vor der Gemeinschaftsbestattung findet unser Infoabend statt. Zu diesem Infoabend erhaltet ihr bei Anmeldung zur Gemeinschaftsbestattung eine Einladung. Der Infoabend dient dazu, uns und auch die anderen Eltern bereits schon einmal kennenzulernen. Und er bietet auch die Möglichkeit etwas mitzubringen, was zu euren Kind in den Sarg gelegt werden soll.


Wie kann ich mir eine Gemeinschaftsbestattung vorstellen?

Diese Frage wird häufig gestellt. Deshalb folgt hier ein grober Ablauf:

Zunächst trifft man sich in der Friedhofskapelle bzw. in der Kirche. Eine Mitarbeiterin des Vereins ist vor Ort. Hauptverantwortlich für die Gedenkfeier sind die KrankenhausseelsorgerInnen der UMG Göttingen. In der Kapelle/Kirche warten dann alle Eltern und die Menschen, die sie begleiten. Ein Programm führt durch den Ablauf der Gedenkfeier.

Inhaltlich gibt es eine Einladung zu Gebeten, Liedern und wenn gewünscht, auch persönlichen Texten. Dies kann individuell beim Infoabend zur Beisetzung eine Woche vor der Bestattung besprochen werden. Ihr könnt  Blumen mitbringen oder auch einen Brief in das Grab legen. Im Anschluss gehen alle gemeinsam zum Grab; nach der Grablegung und abschließenden Worten ist Zeit für jeden, sich individuell zu verabschieden.


Wer ist eingeladen?

Gerne können auch Großeltern, Freunde und auch Geschwisterkinder an der Trauerfeier teilnehmen. Jede und jeder ist dazu willkommen, unabhängig vom persönlichen Glauben und der Religionszugehörigkeit. Die Anzahl der Trauergäste variiert stark, meist sind jedoch alle Plätze besetzt. 


Und andere Kliniken?

Sollten ihr in einem anderen Krankenhaus entbunden haben, erkundigt euch dort bitte direkt nach den Terminen und Abläufen.

 

 


Anspruch auf Hebammenbetreuung

Jede Frau hat nach einer Geburt, und sei das Kind auch noch so klein gewesen, ein Anrecht auf persönliche Hebammenbetreuung!

Diese Besuche haben natürlich ganz andere Schwerpunkte. Die körperlichen Wunden verheilen meist schnell, die seelischen brauchen oft erheblich mehr Zeit. Hier können  unterstützt werden durch Gespräche, Anregungen für Rituale oder auch kreative Angebote. Die Hebammenhilfe wird von den Krankenkassen getragen.

Eine Hebammenübersicht in Niedersachsen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.hebammen-niedersachsen.de/neu/hebammen_suche_pp.html

Zudem habt  ihr Anspruch bei einer stillen Geburt (Geburt ab der 24. Ssw, das Kind hatte mehr als 500g oder es waren Lebenszeichen vorhanden) auf einen durch eine Hebamme geleiteten Rückbildungskurs. Einige Hebammen bieten extra Rückbildungskurse für Sternenmütter an, weitere Informationen findt ihr hierzu bei Weiterführendes. Es ist aber auch möglich durch die Frauenärztin ein Rezept für eine Physiotherapie zu bekommen und damit die Rückbildung des Beckenbodens in Einzeltherapie.