Wir springen gerne für Sie ein !
Natürlich gibt es auch Situationen, in denen pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen. Urlaubsbedingt, krankheitsbedingt oder auch aus anderweitigen Gründen ist ein zeitweise Ausfall unausweichlich. Bei Verhinderung dieser Angehörigen übernehmen wir im Rahmen der häuslichen Pflege, der sogenannten Verhinderungspflege, die entsprechende Versorgung Ihrer Lieben !
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten
Keine Sorge, die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege für bis zu 28 Tage im Kalenderjahr. Ein zusammenhängender Zeitraum ist nicht erforderlich, sondern kann bedarfsweise individuell aufgeteilt werden. Optional ist auch die Variante stundenweise möglich. Grundvoraussetzung ist lediglich, ein bestehender Pflegegrad. Eine Einstufung dahingehend ist maßgeblich. Die Kostenübernahme seitens von der Pflegeversicherung liegen bei 1.612 EUR im Kalenderjahr (Stand 2017), wenn der Pflegende insofern in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Ein Leistungsanspruch kann um bis zu 806 EUR aufgestockt werden, wenn in jener Zeit keine vorübergehende Unterbringung in einer stationären Einrichtung (Kurzzeitpflege) erfolgt.