Kommunionhelfer

In der römisch-katholischen Kirche können getaufte, gläubige Laien, Männer wie Frauen, mit der Austeilung der Kommunion beauftragt werden, um den Mangel an Klerikern (d. h. Priester und Diakone) in einem Gottesdienst auszugleichen. Sie werden Kommunionhelfer genannt. Ein kirchliches Amt haben sie nicht inne. Ihr Dienst beschränkt sich auf das Austeilen der Kommunion, des konsekrierten Brotes bzw. Weines, d.h. des Leibes Christi oder des Blutes Christi im Kelch:

Die bischöfliche Beauftragung als Kommunionhelfer ist zeitlich (meist fünf Jahre) und örtlich (eigene Pfarrgemeinde) begrenzt. Sie begründet keine weitere liturgische oder sonstige Funktion in der Pfarrei, allerdings kann unter Umständen die selbe Person verschiedene andere Aufgaben im Gottesdienst oder der Gemeinde auf sich vereinen (etwa Messdiener, Lektor), was aber der gewünschten Vielfalt der liturgischen Dienste abträglich ist. Der Dienst als Kommunionhelfer ist auch nicht Voraussetzung zur Übernahme einer dieser Aufgaben.

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Unsere Kommunionhelfer-innen

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