ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Olha Mazur – Änderungsschneiderei
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen der Änderungsschneiderei von Olha Mazur gegenüber Kundinnen und Kunden.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zwingende Verbraucherschutzbestimmungen, bleiben unberührt.
2. Anfrage und Terminvereinbarung
Eine Terminvereinbarung zur Besichtigung, Beratung oder Abklärung einer möglichen Änderung stellt grundsätzlich noch keinen Auftrag zur Durchführung einer kostenpflichtigen Änderung dar.
Der konkrete Auftrag wird nach Besichtigung des Kleidungsstücks und Vereinbarung des Leistungsumfangs erteilt.
3. Beurteilung und Preis
Bei Änderungen und Reparaturen hängt der Preis insbesondere vom Kleidungsstück, Material, Verarbeitung und erforderlichen Arbeitsaufwand ab.
Der konkrete Preis wird daher grundsätzlich nach Besichtigung des Kleidungsstücks vereinbart.
Eine aufgrund einer Beschreibung oder eines Fotos abgegebene Preisangabe stellt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, eine unverbindliche Einschätzung dar.
Arbeiten, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden grundsätzlich nur nach vorheriger Abstimmung mit der Kundin bzw. dem Kunden durchgeführt.
4. Zustand des Kleidungsstücks
Die Kundin bzw. der Kunde hat auf bekannte Vorschäden, besondere Materialeigenschaften oder sonstige Umstände hinzuweisen, die für die Durchführung der Änderung oder Reparatur relevant sein können.
Bei bereits getragenen, älteren, empfindlichen oder vorgeschädigten Kleidungsstücken kann der Zustand des Materials das Ergebnis der Änderung oder Reparatur beeinflussen.
5. Durchführung der Arbeiten
Die Arbeiten werden fachgerecht und nach dem vereinbarten Leistungsumfang durchgeführt.
Sollten während der Bearbeitung nicht vorhersehbare Probleme festgestellt werden, die eine wesentliche Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs oder des Preises erforderlich machen, wird die Kundin bzw. der Kunde nach Möglichkeit vor Durchführung dieser zusätzlichen Arbeiten kontaktiert.
6. Fertigstellung und Abholung
Nach Fertigstellung wird die Kundin bzw. der Kunde, soweit Kontaktdaten vorhanden sind, über die Abholbereitschaft informiert.
Die fertige Ware ist innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen.
7. Zahlung
Die Zahlung ist grundsätzlich bei Abholung der fertigen Ware fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Zahlung kann erfolgen:
- in bar,
- per Banküberweisung,
- bargeldlos über SumUp.
Bei Zahlung per Banküberweisung sind die auf der Rechnung angegebenen Bankverbindungen zu verwenden.
8. Stornierung eines bereits erteilten Auftrags
Eine Stornierung oder Änderung eines bereits erteilten Auftrags ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich angefallene, nicht mehr vermeidbare Kosten können verrechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Gesetzliche Rücktritts- und Verbraucherrechte bleiben unberührt.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Gesetzliche Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
10. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Schäden oder Beeinträchtigungen, die ausschließlich auf nicht mitgeteilte Vorschäden, besondere Materialeigenschaften oder sonstige bei Auftragserteilung nicht erkennbare Umstände zurückzuführen sind, wird nur im gesetzlich zulässigen Umfang gehaftet.
11. Eigentum
Das von der Kundin bzw. dem Kunden übergebene Kleidungsstück bleibt während der Bearbeitung Eigentum der Kundin bzw. des Kunden.
12. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss jener Rechtswahlbestimmungen, durch die zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem die Verbraucherin bzw. der Verbraucher ihren bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ausgeschlossen würden.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit gesetzlich zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.