Dies ist ein IC Gesetzbuch. Das heißt, man darf gegen diese Regeln verstoßen. Man muss allerdings mit den Konsequenzen leben.
Gesetzbuch der Magischen Welt von Noctaris
Verfasst und erlassen durch das Zaubereiministerium und wird durchgesetzt von der Zaubereibehörde
Artikel 1: Verbot der Dunklen Magie
Jegliche Anwendung, Erforschung oder Verbreitung von Dunkler Magie ist strengstens untersagt. Bei der Annahme ist das Ministerium sofort zu informieren. Zuwiderhandlungen werden mit schwersten Strafen geahndet. Hierzu gehören ebenfalls das handeln und nutzen von Gegenständen / Substanzen welche dunkle Magie begünstigen.
Siehe Substanzordnung - zu finden im Ministerium
Artikel 2: Zugang zum dunklen Wald
Schülerinnen und Schüler der Akademie für Magie dürfen den Wald nach 22:00 Uhr nicht betreten. Zuwiderhandlungen führen zu Disziplinarmaßnahmen.
Artikel 3: Magiegebrauch außerhalb der Akademie
Schülerinnen und Schüler dürfen außerhalb der Akademie keine Magie ausüben. Erst nach erfolgreichem Schulabschluss oder dem Erhalt einer offiziellen Zaubereilizenz ist der Einsatz von Magie erlaubt.
Artikel 3.1: Missbrauch des Stempelsystems der Akademie
Schüler: innen ist es untersagt, Stempel weiterzugeben um den Abschluss anderer zu ermöglichen. Verstöße können zum Ausschluss der Prüfungen führen.
Artikel 4: Personenkontrollen
Allen Wachen und Inspektoren ist bei Kontrollen jederzeit Folge zu leisten. Eine Weigerung oder Behinderung der Kontrolle ist strafbar.
Artikel 5: Lizenzen
Das Fliegen mit Besen ist nur mit einer offiziell ausgestellten Lizenz erlaubt. Verstöße können zum Entzug magischer Rechte führen.
Der verbleib in Noctaris ist nur mit einem Bürgerausweis gestattet.
Teilnehmer der Akademie müssen einen Akademieausweis bei sich tragen.
Ministeriumsmitarbeiter müssen einen Ministeriumsausweis bei sich tragen.
Personen ohne Lizenz werden bis zur Aufklärung der Identifikation im Schattenkerker verwahrt
Artikel 6: Haltung von magischen Kreaturen
Das Halten von magischen Kreaturen ohne eine ausdrückliche Genehmigung des Ministeriums ist strengstens untersagt. Verstöße können zur Beschlagnahmung der Kreatur und weiteren Sanktionen führen.
Artikel 7: Sichtung magischer Kreaturen
Das Sichten einer magischen Kreatur ist umgehend dem Zaubereiministerium zu melden. Eine Missachtung dieser Pflicht kann zu hohen Strafen führen.
Artikel 8: Verbot geheimer Organisationen
Das Gründen heimlicher Organisationen ist untersagt. Jede Schulorganisation, wie z. B. ein Duellierclub oder eine Theatergruppe, muss von der Schulleitung genehmigt werden. Organisationen außerhalb der Schule sind verboten.
Artikel 9: Herstellung und Verwendung von Zaubertränken
Die Herstellung von Zaubertränken ohne Einweisung durch die Akademie oder das Zaubereiministerium ist untersagt. Bestimmte Tränke können als gefährlich eingestuft und gänzlich verboten sein.
Artikel 10: Zeitreisen und Manipulation der Vergangenheit
Jegliche Nutzung von Zeitmagie, sei es durch Artefakte oder Zauber, ist strengstens untersagt. Verstöße haben schwerwiegende Konsequenzen und können zur Inhaftierung führen.
Artikel 11: Schutz der Geheimhaltung der Zauberwelt
Es ist verboten, Nicht-Magiern von der Existenz der Zauberwelt zu berichten oder Magie in ihrer Anwesenheit auszuüben. Ausnahmen gelten nur mit Genehmigung des Ministeriums.
Artikel 12: Artefaktschmuggel und -handel
Der illegale Handel oder Schmuggel mit magischen Artefakten ist strengstens verboten. Jede Person, die bei der Verbreitung solcher Artefakte erwischt wird, muss mit schweren Strafen rechnen.
Artikel 13: Strafen und Sanktionen
Das Zaubereiministerium behält sich das Recht vor, bei Verstoß gegen die oben genannten Gesetze angemessene Strafen zu verhängen. Diese können von Verwarnungen über Lizenzentzug bis hin zu Inhaftierung in magischen Strafanstalten reichen.
Artikel 14: Korruption
Bestechung oder Amtsmissbrauch ist strengstens verboten und wird mit der Verwahrung im Schattenkerker bestraft.
Artikel 15: Flugverbotszonen
- Das Schulgelände (außer im Flugunterricht) ist eine Flugverbotszone. Ausgenommen ist das Ankommen und Aufsteigen zum wegfliegen.
- Im Zaubereiministerium ist das Fliegen verboten.
- In der Nischengasse ist das Fliegen verboten. Ausgenommen ist das Ankommen und Aufsteigen zum wegfliegen.
Artikel 16: Kobolde und magische Geschöpfe
Ist es untersagt einen Zauberstab zu besitzen oder zu betätigen.
In Gruppen umherzuwandern.
Die 4 Elemente: Wasser, Luft, Feuer und Erde (magisch.-) anzuwenden.
Artikel 17: Gesellschaftliche Ereignisse wie Konzerte, Feierlichkeiten o.ä
- Müssen beim Ministerium angemeldet werden > per Flugpost oder persönlicher Anmeldung in Abteilung 2
- Sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch das Ministerium für Zauberkunst erlaubt.
- Werden immer und nach Möglichkeit, durch Wächter begleitet.
Artikel 18: Missbrauch Tränke und Zaubersprüche
- Vergessenszauber dürfen ausschließlich von Schattenjägern angewendet werden.
- Tränke zur Gestaltverwandlung, die zum Tode führen, die Erinnerungen löschen, Halluzinationen/Stimmen beschwören oder der eigenen Person
sowie anderen Personen Schaden könnten, sind ausdrücklich verboten.
Artikel 19: Kleidung
Die Schulmäntel und Kleidung (gekennzeichnet mit dem jeweiligen Zirkel Logo - Anzahl 4) ist nur Schülern der Noctaris Akademie gestattet.
Professoren und andere Autoritätspersonen haben sich stets professionell zu kleiden.
Im Folgenden werden zulässige Kleidungskombinationen vorgeführt. Nach diesen hat sich jeder Bürger in den jeweiligen Positionen zu richten ⤵️
Wächter*in
Schattenjäger*in
Vertrauensschüler*in
Vor der Zeremonie sind folgende Kleidungskombinationen für Schüler*innen vorgesehen, diese sind vor Anreise anzukleiden
Schülerin
Schüler
Nach der Zirkelzuweisung sind folgende Kleidungskombinationen für Schüler*innen vorgesehen und während des Unterrichts sowie bei Zeremonien ohne Ausnahme zu tragen
Schüler Arcanis
Schüler Noctaris
Schüler Lunacrest
Schüler Celestar
Schülerin Arcanis
Schülerin Noctaris
Schülerin Lunacrest
Schüler Celestar