Unsere Pflegebedingungen
Für die Unterbringung von Kaninchen im Mümmel - Inn
Der Tierbesitzer bestätigt nach bestem Gewissen, dass das zur Unterbringung abgegebene Kaninchen frei von Seuchen, Krankheiten, Hefen, Kokzidien usw. ist.
Weiterhin wird bestätigt, dass das Kaninchen keinen Kaninchenschnupfen hat.
Der Tierbesitzer verpflichtet sich, für alle während des Aufenthalts auftretenden Kosten die durch Sach- oder Personenschäden entstehen im vollen Umfang aufzukommen.
Alle Kosten für Tierarztbesuche und Medikamente, die durch das Kaninchen während des Aufenthalts verursacht werden, werden vom Tierbesitzer übernommen. Eine Haftung bei Erkrankung des Tieres während des Aufenthaltes im Mümmel - Inn übernimmt die Einrichtung nicht. Eine Haftung für Schäden am Tier wird ausgeschlossen.
Der Tierbesitzer hat das Mümmel - Inn über alle Eigenschaften und Besonderheiten des Tieres zu informieren.
Der Auftraggeber versichert, dass er Eigentümer über das Kaninchen ist, oder im Sinne des Eigentümers handelt.
Für den Fall, dass der Tierbesitzer das ins Mümmel - Inn gebrachte Tier nicht vereinbarungsgemäß abholt, oder die vereinbarten Kosten nicht am Abholtag bar bezahlt, erklärt er bereits jetzt, dass er nach Ablauf einer 14 tägigen Frist, das Mümmel - Inn bevollmächtigt das Tier in seinem Namen zu veräußern, bzw. in ein Tierheim oder in gute Hände abzugeben. Alle Folgekosten gehen zu Lasten des Tierbesitzers und müssen wie auch die Unterbringungskosten im vollen Umfang und unverzüglich entrichtet werden.
Nebenabreden zu diesen Pflegebedingungen bedürfen immer und grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung.
Soweit eine dieser Klauseln wegen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften unwirksam sein sollte, gelten die übrigen Klauseln fort. Die Parteien verpflichten sich, für diesen Fall eine Regelung zu treffen, die dem gewünschten Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.