Sonderfall Widerspruch

"möglich für Verträge die vom 29.7.1997 bis 31.12.2007 geschlossen wurden"

Wie funktioniert ein Widerspruchsverfahren?

Widerspruch!

Ein Widerspruch gegen Renten- und Lebensversicherungsverträge ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies betrifft insbesondere Verträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden. In dieser Zeit wurde häufig das sogenannte "Policenmodell" angewendet, bei dem die Versicherungsnehmer nicht ausreichend über ihr Widerspruchsrecht informiert wurden. Dies führte dazu, dass die Widerrufsfrist nicht korrekt zu laufen begann, und somit auch nach vielen Jahren noch ein Widerspruch möglich sein kann. 

Ein erfolgreicher Widerspruch hat folgende Konsequenzen:

Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Fall von uns individuell geprüft werden muss. Daher ist es sinnvoll, unseren kostenlosen rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Jede nicht abgeschlossene Kapitalversicherung ist eine gute! 

Gegen diese Versicherungsverträge und Policen
mit einem Mindestguthaben von 1.000.- €
können wir eine Widerspruchsverfahren einleiten:

Gegen diese Verträge können wir keinen Widerspruch einlegen:

Noch Fragen?

Widerspruchsverfahren starten:

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